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3185.9 - Bericht und Antrag des Regierungsrats zum Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit Fördermassnahmen
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Gebäuden sollen mit einem Rahmenkredit über zehn Jahre gesichert werden. Der Schwerpunkt des Förderprogramms Energie 2023 bis 2032 liegt auf der Gebäudehüllensanierung und dem Heizungsersatz. Dazu soll der 2032 soll hohe Anreize für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer schaffen, die Wärmedämmung ihrer Liegenschaft zu verbessern und beim Hei- zungsersatz ein erneuerbares System zu wählen. Dazu sollen die bisherigen Kommission und einer Kommissionsminderheit liegt dazu je ein Vor- schlag vor. Bei beiden Vorschlägen soll die Umsetzung mit einem Rahmenkredit für Fördermit- tel während zehn Jahren sichergestellt werden
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3180.1 - Postulatstext
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Gemeinden. Falls eine Gemeinde eine ähnliche Regelung haben sollte bezüglich einer Mietreduktion für Hotel- und Gastrobetriebe wie die vorliegende, soll die kantonale Mietzins - unterstützung für Hotel- und Unterstützungsmassnahmen entlasten soll. Diese Regelungen sollen vorerst für die Monate Dezember 2020 bis März 2021 gelten. Auf An- trag des Kantonsrats soll sie verlängert werden können, wenn ab April weiterhin Mieterlass gewährt haben, soll der Kanton Zug 20 % der Miete übernehmen. Hotel- und Gastrobetreibende, welche ihren Betrieb in eigenen Geschäftsräumlichkeiten betrei - ben, soll der Kanton Zug 50 % des
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3218.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Bauprogramm 20 IX. Antrag 21 Seite 2/21 3218.1 - 16552 I. In Kürze Bergseitig der Kantonsstrasse 381 soll zwischen dem Schulhaus Morgarten und dem Denkmal Morgarten auf einer Länge von total 400 m ein du Überbauung Schönenfurt wurde bereits im Frühling 2014 auf einer Länge von 180 m fertiggestellt. Vorliegend soll die noch bestehende Trottoirlücke (Schulweg) bis zum Denkmal Morgar- ten geschlossen werden. Zugleich Buechwäldli in den Ägerisee. Der Hochwasserschutz ist nicht gewährleistet. In einem separaten Projekt soll dieser darum verbessert werden. Bushaltestellen Im Projektperimeter befindet sich die Bushaltestelle
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2961.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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von Schulleitungsmitgliedern als Angestellte der Verwaltung und nicht als Lehrperson erfolgen kann. Soll die Anstellung weiterhin als Lehrpersonen erfolgen, wäre zu prüfen, ob eine Altersentlastung auch Besuche. Die Kursbesuche sind vom Bundesamt für Sport gefordert. Diese Kontrollmassnahme der Kursbesuche soll dazu dienen, dass keine J+S- Gelder für fiktiv erbrachte Leistungen ausbezahlt werden. Dies kann durch Kursen zweckmässiger zu organisieren, so dass der administrative Aufwand eingedämmt wird. Hauptaufgabe soll der Kursbesuch darstellen, bei we l- chem die massgebenden Kursfaktoren kontrolliert werden. Die
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2855.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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14/35 2855.1 - 15747 Das mit dem Verzicht auf das VZ 3 und das Wohngebäude freiwerdende Baufeld Nord soll für die langfristige, weitere Entwicklung des öV über das ZVB-Eigentum gesichert werden. Vorge- sehen auf dem Areal An der Aa mög- lich. Die strategische Büroraumplanung für die kantonale Verwaltung soll nach dem politischen Ent- scheid betreffend Projekt «Regierung und Verwaltung 2019» aktualisiert werden Grundstück Nr. 216 von der Stadt Zug erwi rbt und dieses in der Fol- ge an die ZVB weiterveräussert. Damit soll letztlich der gesamte betroffene Baugrund im Al- leineigentum der ZVB stehen. Dies rechtfertigt sich
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3144.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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- gesetz revidiert werden soll und Gesetzesrevisionen erfahrungsgemäss längere Zeit dauern können, muss davon ausgegangen werden, dass die vorgeschlagenen Änderungen, sollten sie dereinst Gesetz werden 16682 1. In Kürze Nach dem Willen der SVP-Fraktion sollen dem Regierungsrat alle epidemienrechtlichen Kompetenzen entzogen werden. Anstelle der Regierung soll während künftiger Epide- mien das Parlament über werden. Auch der Kantonsarzt hätte künftig weniger Kompetenzen (bisheriger § 57 Abs. 1 Bst. d GesG soll in dessen Abs. 2 verschoben werden; diese Änderung ist im Motions- text nicht grau markiert). Anstelle
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2970.1a - Beilage Geschäftsbericht 2018
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ein höherer Auto- matisierungs- und Standardisierungsgrad bei der Alarmie- rung angestrebt. Dadurch soll nebst der Einhaltung der vorgegebenen Richtzeiten im Sinne der Hilfe suchenden Personen eine möglichst Management dieser Risiken bildet eine risikobasierte Kapitalsteuerung. Das risikotragende Kapital soll sicherstellen, dass die GVZG mit hoher Wahrscheinlichkeit die gemäss heutiger Kenntnis möglichen Schaden- Vorfällen sowie bei Vorfällen, bei denen Stützpunktfeuerwehr und Gemeindefeuerwehr benötigt werden, sollen die Einsatzkräfte automatisch und ohne Konferenzgespräch alarmiert und aufgeboten wer- den. Die
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3012.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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auch der Ort der Kundschaft. - Festlegung eines internationalen Mindest-Gewinnsteuersatzes. Dadurch soll der Steuer- wettbewerb entschärft und eine Harmonisierung unter den Staaten angestrebt werden. Die die Schweiz ist selbst- verständlich in diese Gespräche miteingebunden. Der Schlussbericht der OECD soll bis Ende 2020 vorliegen. 1.3. Projekt Zug+ Die Stawiko wurde informiert, dass sich der Regierungsrat Grundl a- gen die Entscheidungsbefugnis bei der Anordnung von Rettungsgrabungen zu präzisieren. Zu- dem soll anhand einer Prioritätenordnung aufgezeigt werden, ob und nach welchen Kriterien die Entscheide gefällt
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3255.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erwähnt und soll im Grundsatz beibehalten werden. Im neuen Abs. 2a wird zusätzlich geregelt, in welcher Form die Informationen erfolgen sollen: Seite 8/11 3255.1 - 16622 - Weiterhin sollen die kantonalen Legislative kommen. Die Kontrolle der Exekutive ist eine zentrale Aufgabe des Zuger Kantonsrats und soll gerade auch in schwierigen Zeiten zum Tr a- gen kommen. Dies stärkt zudem auch das Vertrauen der Kantonsrat) informiert hat? - Was passiert, wenn der Kantonsrat einen abweichenden Beschluss fällt? - Was soll der Kantonsrat beschliessen, wenn es sich um Aufwände zulasten der Erfolgs- rechnung handelt, die
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3353.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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können. Die analoge Anpassung der Regelung im VRG soll Teilzeitpensen von Richterinnen und Richter auch am Verwaltungsgericht ermöglichen. Überdies soll dem Ober- gericht und dem Verwaltungsgericht die - auch an Zuger Gerichten» vom 22. Februar 2018 (Vorlage Nr. 2839.1 - 15696) umge- setzt. Das GOG soll dahingehend angepasst werden, dass künftig bei Gesamterneuerungswah- len und Ergänzungswahlen von dass der endgültige Entscheid betreffend Ausge- staltung der Ausschreibung aber bei der JPK liegen soll , weil Letztere besser über die Parteian- sprüche informiert ist. 3353.3 - 16926 Seite 3/4 Zu § 14