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2956.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Personen Im Titel soll neu der Begriff «bezugsberechtigt» durch «beitragsberechtigt» ersetzt werden. Diese Änderung ist rein redaktioneller Art. In Angleichung an das Stipendienkonkordat soll in Zukunft nur ge- treten. Bis heute sind dem Stipendienkonkordat 19 Kantone beigetreten. Das Stipendienkonkordat soll einerseits eine formelle Harmonisierung des Stipend ienwesens in der Schweiz gewährleisten und an geltende Mindeststandards zu vereinbaren. Eine formelle Harmonisierung der kantonalen Sti- pendienwesen soll gewährleisten, dass keine Person wegen eines Kantonswechsels grund- sätzlich die Stipendienberechtigung
2885.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
gestellt und umgebaut werden soll. Das Verwaltungsgericht, das sich heu- te im ZVB-Gebäude befindet, soll in das Theilerhaus umziehen. Das Verwaltungsgericht wird die oberen drei Geschosse belegen. Im Erdgeschoss enermassen als gegeben. Das Theilerhaus ist für die Industriegeschichte von Zug von Bedeutung und soll des- halb erhalten bzw. instand gestellt werden. Das äussere Erscheinungsbild, die Grundstruktur und t wurde im Kanton Zug 1977 eingeführt und nimmt stetig an Be- deutung zu. Ähnlich dem Obergericht soll das zweite oberste Gericht in einem autonomen und repräsentativen Gebäude untergebracht werden. Dadurch
2868.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
freiwillig. An der Finanzierung sollen sich Kanton und Gemeinden massgebend be- teiligen. Ein System zur Beteiligung der Eltern in Abhängigkeit derer finanziellen Möglichkeiten soll geprüft und aufgezeigt werden Angebots soll koordiniert erfolgen um zu verhindern, dass beispielsweise Kinder, die im Vorschulalter eine Kita besuchen, im Schulalter kein Betreuungsangebot mehr haben. In solchen Fällen soll für eine Betreuungsangeboten im Kanton Zug» teil- erheblich zu erklären. Mit dem Projekt Zug+ Kinderbetreuung soll einerseits die vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion Tagesschulen umgesetzt werden (Schulalter)
2880.4 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Neu soll die Staatswirtschaftskommission die Oberaufsicht über die KESB nur noch in finanziellen Belangen ausüben (Änderung von § 18 Abs. 2 GO KR) und die erweiterte Justizprüfungskommission soll die KESB . Neu soll die Staatswirtschaftskom- mission die Oberaufsicht über die KESB nur noch in finanziellen Belangen ausüben (§ 18 Abs. 2 Entwurf GO KR) und die erweiterte Justizprüfungskommission soll die KESB GO KR). Eine nur partielle Übertragung der Oberaufsicht (nur die Visitationen) ist nicht möglich. Sollte die Oberaufsicht über die KESB neu der Justizprüfungskommission zugeordnet werden, müss- te die
2163.5a - Beilage Revisionsbericht
rasse, Abschnitt Sihl- brugg-Knoten Sand AG, inkl. bergseitigem Radstreifen, Neuheim Projekt-Nr.: Soll (Total bereinigt1) in Fr. Ist (Total)2 in Fr. 1) TB3020.0126.869 u.w. 19 050 038.62 19 420 766.95
1314.2 - Antwort des Regierungsrates
Umfeld, Bildungsangebot, Kultur- und Freizeitangebot usw., nicht mehr berücksichtigt werden. Der Kanton soll deshalb ein Konzept erarbeiten, damit die nicht fiskalischen Standortqualitäten des Kantons Zug erhalten profitiert. U.a. betreibt der Kanton damit explizites Standortmarketing. Der aktuelle Kantonsratsbeschluss soll demnächst durch eine interkantonalen Vereinbarung ersetzt werden, welcher die Kantone Zürich, Luzern aktuell 9 wichtigsten Wirtschaftsclustern des Kantons an. Der Aufbau weiterer Höherer Fachschulen soll konsequent innerhalb dieser 9 Cluster erfolgen: Rohstoff- Handel, Grosshandel/Vertrieb Markenprodukte
1307.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Fällen (auch dort wo es nicht explizit erwähnt ist) soll die Situation zu Be- ginn des Studiums massgebend sein: - der Vorbehalt von Art. 5 Bst. d soll auch für Auslandschweizerinnen und -schweizer (Bst Gebäude- kosten und grossen Gebäudeunterhalt - je Fachbereich abdeckt.). Allein diese Mass- nahme soll zu einer Kosteneinsparung von Fr. 276 Mio. führen. Für den Zeitraum von 2004 - 2007 beträgt der S welche die EDK und der Bund einen Masterplan ausgearbeitet haben (siehe Ziffer 2 dieses Berichtes), soll nach einheitlicher Meinung der Vereinbarungskantone die neue Vereinbarung die wesentlichen Teile der
1316.12 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates zum Antrag der vorberatenden Kommission des Kantonsrates
beantragt. Grundbuchgebühren sollen nicht mehr nach dem System der Gemengsteuer (Mischung zwischen Gebühr und Steuer) erhoben werden. In Rechnung gestellt wer- den soll in erster Linie der Aufwand für gestellt. Nur die Höhe der vorgesehenen Gebühren soll aufgrund der erwarteten Gesamteinnahmen neu diskutiert werden. Neue, ein- heitliche Grundlagen sollen eine genauere Einschätzung der finanziellen Auswirkun- grundbuchli- chen Vollzug der Geschäfte soll eine Gebühr von Fr. 180.-- pro Stunde erhoben wer- den (§ 14 Entwurf der Kantonsratskommission). Bei sieben Geschäftsarten soll die Aufwandgebühr gemäss dem Vorschlag
1324.2 - Antwort, Bericht und Antrag des Regierungsrates
und eine eigene Identität zu entwickeln. 1324.2/1352.2 - 12505 17 Auf diesem Fundament soll aufgebaut und sollen die Synergien zwischen den Schulen gestärkt werden, auch wenn sie an zwei Standorten liegen Standorte beizubehalten. So soll das vierjährige Gymnasium (KGM) weiterhin in Menzingen bleiben und die Fachmittelschule (FMS) in der Athene an der Hofstrasse in Zug. Ein neues Domizil soll einzig die Wirtscha Hofstrasse 15 ist dringend notwendig. Der rechtskräftige Kantonsratsbeschluss vom 24. Februar 2005 soll deshalb entgegen der Motion von Andrea Hodel nicht aufgehoben werden. B. Ausgangslage Das ehemalige
2186.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und des Eishockeys zu durchbrechen. Die Massnahmen gegen gewalttätige Personen sollen verschärft werden. Gleichzeitig soll den Behörden mit der Einführung einer Bewilligungspflic ht für Fussball- und E Konkordat gegen Massnahmen gegen Gewalt anlässli ch von Sportveranstaltungen vom 15. Februar 2007 soll entsprechend revidiert werden. Die KKJPD führte bei den Kantonen und den interessierten Kreisen vom Sportveranstaltung oder im Nachgang dazu verübt wurden. Die thematische Nähe zur Spor t- veranstaltung soll also auch dann als gegeben erachtet werden, wenn beispielsweise Fangrup- pen vor dem Spiel in den

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