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3230.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
verankern. Den Gemeinden soll bei der Prüfung von Gesuchen für Alkoholabgabebewilligungen für jährlich wiederkehrende Anlässe von kurzer Dauer mehr Freiraum eingeräumt werden. Sie sollen daher auf die Prüfung der Voraussetzungen gemäss Absatz 2 verzichten. § 10a Abs. 2 Gemäss dem vorgeschlagenen § 10a Abs. 2 soll die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilli- gungsinhaber für Ruhe, Ordnung und Sittlichkeit sowie ise der Wahrung der Nachtruhe dienen soll. Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber soll dafür sorgen, dass von Gästen auf dem Grundstück des Gastgewerbebetriebs keine Störung der Nachtruhe
75.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
(Bund, Kanton, Gemeinden) und der Arbeitgeber an seine Pro jekte. Neben der Mitgliederversammlung soll einem neunköpfigen Vor— stand, in welchem für den Kanton und die Gemeinden je zwei Sitze reserviert Selbständigerwerbende, Verbesserung der Information usw.)befassen können. Das übrige Fachpersonal soll vom Ver ein gestellt werden. Eine Studie der Höheren Wirtschaft- und Verwaltungsschule (HWV) Zürich gerschaft zur Entwicklung von Beschäftigungsprojekten für Ar— beitslose angeregt. Der Regierungsrat soll beauftragt wer den, federführend, zusammen mit den Gemeinden, eine Träger schaft zu bilden, die Massnahmen
3136.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Der Kanton Zug ist bekannt für eine effiziente und kundenfreundliche Verwalt ung und dieser Standard soll beibehalten werden können. Andererseits ist eine Mehrheit der Stawiko-Mitglieder besorgt, wie schnell und dass im Planjahr 2022 ein kleines Defizit erwartet wird. Die Ergeb- nisse der Erfolgsrechnung sollen sich jedoch in den Planjahren 2023 und 2024 wieder erholen. -9 2 .1 -4 5 .4 1 4 9 .2 1 7 5 .4 1 4 findet sich in Bei- lage 2. Seite 8/24 3136.2 - 16412 2.2. Hilfskräfte Wie schon im letzten Jahr sollen auch im Budget 2021 die Arbeitsverhältnisse von befristet an- gestellten Hilfskräften in Feststellen
3141.1b - Beilage 2 Leistungsauftrag FHZ
Weiterbildung Die Hochschule Luzern soll national weiterhin eine führende Position für qualitativ hochstehende und innovative Weiterbildungsangebote einnehmen. Der Marktanteil soll bei 20 % aller Schweizer Fa Teilstrategien. 2. Grundsatzerklärung/Anspruchsgruppen 2.1. Zweck Der mehrjährige Leistungsauftrag soll der Hochschule Luzern eine mittelfristige Planung ermögli- chen, die für eine strategisch profilierte nkte: 1. Aufbau des Departements Informatik Das neue Departement Informatik der Hochschule Luzern soll auf Herbstsemester 2016/17 in Rotkreuz ZG seinen Betrieb aufnehmen. In diesem neuen Departement werden
3148.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Strassenbauprogramm und Delegation von RR an BD bis 1,5 Mio. Franken . 2.8. Aufgrund welcher Kriterien soll der Entscheid gefällt werden, ob die ökologischen Auf- wertungsmassnahmen (Grünstreifen) umgesetzt Rechtliches. 2.9. Wann ist mit einem solchen Entscheid zu rechnen? Ca. im Sommer 2021, anschliessend soll die TGK an der nächsten Sitzung informiert werden. 2.10. Werden die Kosten für die Aufwertungsmassnahmen «fahr- zeugähnliche Geräte» gelten, wie zum Beispiel Trottinetts, Inlineskates, Skateboards. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. 3. Eintretensdebatte und Detailberatung Die Stawiko verdankte die zusätzlichen
3038.1 - Motionstext
höheren Billett -Einnahmen gedeckt werden. Dies soll durch eine Anpassung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr verhindert werden. In den nächsten 20 Jahren soll der Kanton die zusätzlichen Aufwendungen Seit November 2019 nutzt die ZVB erfolgreich einen Elektrobus im Liniendienst. Ein weiterer Schritt soll die Elektrifizierung einer ganzen ZVB-Linie sein. In groben Zügen haben die Zuger- land Verkehrsbetriebe deren Lade- oder Tankinfrastruktur werden den Betriebsaufwand der ZVB jedoch zusätzlich belasten. Hier soll der Kanton das Transportunternehmen unterstützen. Nach gültigem Gesetz über den öffentlichen Verkehr
2991.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raum, Umwelt, Verkehr
Fahrrädern kommen. Es sollen im Weiteren möglichst direkte Radwegverbindungen geschaffen werden. Bei Strassenbauvorhaben verhandelt man regelmässig mit den Grundeigentümerschaften, das soll auch im vorliegenden im Richtplan aufgenommen und nicht mehr mit der Verbindung nach Zug gekoppelt werden soll. Weiter soll die Koordination mit Bund und Ge- meinden in diesem Beschluss gestrichen werden, da die detaillierte Strassen ASTRA habe nur für diese Variante die Zustimmung in Aussicht gestellt. Die Ostumfahrung Rotkreuz soll als längerfristige Option im Richtplan belassen bleiben. b) Ausgangslage, flankierende Massnahmen
3286.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Nationale Testinstitut für Cybersicherheit NTC aufgebaut. Dieses Leuchtturmprojekt im Crypto Valley soll zu einem nationalen Kompetenzzentrum für Prüfungen der Cybersicherheit werden, welches international 3286.3 - 16822 2021 werden erste Prüfaufträge erfolgreich abgewickelt. Der weitere Aufbau des NTC soll nun rasch vorangetrieben werden. Hierzu ist eine Anschubfinanzierung des Kantons Zug vorgese- hen Dieser Betrag wird dem Lotterie- fonds im Jahr 2022 wieder gutgeschrieben. Analog zur NTC-Vorlage soll der (noch zu grün- dende) Verein in § 1 namentlich genannt werden. Angesichts dieser Ausgangslage
3285.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Nationale Testinstitut für Cybersicherheit NTC aufgebaut. Dieses Leuchtturmprojekt im Crypto Valley soll zu einem nationalen Kompetenzzentrum für Prüfungen der Cybersicherheit werden, welches international 3286.3 - 16822 2021 werden erste Prüfaufträge erfolgreich abgewickelt. Der weitere Aufbau des NTC soll nun rasch vorangetrieben werden. Hierzu ist eine Anschubfinanzierung des Kantons Zug vorgese- hen Dieser Betrag wird dem Lotterie- fonds im Jahr 2022 wieder gutgeschrieben. Analog zur NTC-Vorlage soll der (noch zu grün- dende) Verein in § 1 namentlich genannt werden. Angesichts dieser Ausgangslage
442.2 - Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel
stimmgebenden Domherren zum Teil aus residierenden oder nicht residie- renden bestehen zu lassen; doch soll immer von den löblichen Ständen Lu- zern und Bern wenigstens ein Domherr bey dem Domstifte residieren demselben angestellt sich befinden. 2 In beyden obigen Fällen werden folgende Eigenschaften gefordert: Es soll der zu wählende jedenfalls ein Weltgeistlicher seyn, und während vier Jahren mit Eifer und Klugheit iche Kosten derjenigen Stände, die daran Anteil nehmen, ein Seminarium errichtet. 2 Ausser diesem soll ohne Einwilligung der betreffenden Regierung keine Errichtung eines Seminars stattfinden können. 3

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