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2357.2 - Antwort des Regierungsrates
nung ausschlaggebend für die Stellenbeschreibung einer Generalsekretärin oder Generalse k- retär sein soll und sogar noch vor der fachlichen Qualifikation rangiert? Seite 2/6 2357.2/2359.2/2361.2 - 14637 Bei einer Generalsekretärin oder eines Generalsekretärs. Eine Generalsekretärin oder ein Generalsekretär soll aber eine Grundhal- tung zu Werten und Vorstellungen haben dürfen, die jener der oder des Direkti die grundsätzlich bewährte Regelung zu ändern. Die Personalrekrutierung mit internen Res- sourcen soll weiterhin Priorität haben. In der Regel bringt externe Hilfe bei der Personalb e- schaffung kaum den
2359.2 - Antwort des Regierungsrates
nung ausschlaggebend für die Stellenbeschreibung einer Generalsekretärin oder Generalse k- retär sein soll und sogar noch vor der fachlichen Qualifikation rangiert? Seite 2/6 2357.2/2359.2/2361.2 - 14637 Bei einer Generalsekretärin oder eines Generalsekretärs. Eine Generalsekretärin oder ein Generalsekretär soll aber eine Grundhal- tung zu Werten und Vorstellungen haben dürfen, die jener der oder des Direkti die grundsätzlich bewährte Regelung zu ändern. Die Personalrekrutierung mit internen Res- sourcen soll weiterhin Priorität haben. In der Regel bringt externe Hilfe bei der Personalb e- schaffung kaum den
1171.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
(Baar, Zug, Cham, Rotkreuz und Walchwil) sollen optimale Transportketten zwischen Bahn und Bus, aber auch zwischen Bus und Bus hergestellt werden. Im Kanton Zug soll ein in sich kohärentes Gesamtsystem des Direktverbindungen ins Gesamtsystem des öffentlichen Verkehrs eingebunden werden: 12 1171.1 - 11286 - So soll beispielsweise mit einer Verlängerung der Buslinie bis Inwil Kirche erreicht werden, dass täglich regionalen Buslinien ist, Ortszentren mit Verknüpfungs- punkten des öffentlichen Verkehrs zu verbinden, soll die neue Regionalbuslinie Hünenberg-Rotkreuz zwischen dem Ortszentrum von Hünenberg und dem Bahnhof
1183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Gelder anbelangt, gehen die Forderungen der Ini- tianten weit über die geltende Regelung hinaus. Zwar soll ebenfalls auf die rechts- kräftigen Steuerfaktoren abgestellt werden. Indessen müssten im laufenden Der Regierungsrat legt die Prozentsätze für die anderen Einkommenskategorien fest.“ Diese Änderung soll bereits per 1. Januar 2004 in Kraft treten. 3.2 Erwägungen Der Regierungsrat lehnt die Initiative Anteil der Erhöhung mittragen soll. Denn ausser den Leistungserbringern, Krankenkassen, Bund und Kanton soll sich auch die 22 1183.1 - 11314 Bevölkerung bzw. die Versicherten an den Anstrengungen beteiligen
1100.2 - Antwort des Regierungsrates
medizinischer Hinsicht gilt es die Endlichkeit des Lebens zu akzeptieren. Eine Patientin bzw. ein Patient soll in ihrer bzw. seiner letzten Lebensphase je nach individueller Situation im Akutspital, in der Üb ein taugliches und grundsätzlich gut funktionierendes palliatives Versorgungs- netz. Palliative Care soll aber verstärkt Eingang in unser Gesundheitswesen finden. Anstatt inflationär neue Institutionen zu Institutionen den Anforderungen von Palliative Care weiter anzupassen. Die palliative Versorgung soll im Rahmen der vorhandenen Strukturen und – soweit möglich - mit den vorhan- denen Ressourcen sich
1160.3 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
Strassenbaupro- gramm sollen rund 25 Mio. Franken für diesen Ausbau bereitgestellt werden. Dieser Betrag entspricht dem Anteil des Kantons Zug an den Baukosten. Der Regierungsrat soll diesen Betrag beschliessen Nationalstrasse A4 zwischen den Verzwei- gungen Blegi und Rütihof auf sechs Spuren auszubauen. Damit soll einerseits der erhöhten Verkehrsbelastung dieses Abschnittes nach der Eröffnung der durch- gehenden Projekte im Wesentlichen. Projekte der 2. Priorität können jedoch durchaus fallen gelassen werden, sollte sich zeigen, dass diese nicht einem erheblichen öffentlichen Interesse entsprechen oder das Kost
1804.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kernbereich weiterhin im Viertelstundentakt verkehren. Der sich stark entwickelnde Raum nördlich von Zug soll mit einer Verlängerung der Stadtbah n- linie S2 (Erstfeld/Walchwil–Baar Lindenpark) bis Baar und optional Planungsregion einen halb- stündlichen, beschleunigten Regionalexpress (RE) Luzern-Zug-Zürich. Dieser soll halbstündlich die potenzialstarken Zwischenzentren (Ebikon, Rotkreuz, Cham, Zug, Baar und Thalwil) Oerlikon vor gut einem Jahr in Stosszeiten mit drei zusätzlichen Wagen verstärkt (total 12). Ab 2020 soll stündlich auf dem Zugumlauf Luzern- Zug-Zürich (ohne Halt Baar und Rotkreuz) der neue 400 Meter lange
1672.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
auch das Thema Begabungs- / Begabtenförderung abgehandelt werden soll. Die integrative Sonderschulung soll in allen Behinderungsbereichen angeboten werden. Zurzeit ist dies nur bei geistiger Behinderung sowie welche im Sinne einer Optimierung zu ver- stehen sind: Seite 4/8 1672.9 - 13249 1. Empfehlung Das KOSO soll mit einer Auflistung der Leistungsvereinbarungen, die man in nächster Zeit ab- schliessen möchte, Son- derschulung bzgl. Voraussetzungen und Verfahren in einem eigenen Paragrafen geregelt. Da- mit soll jedoch keineswegs der integrativen Sonderschulung ein höherer Stellenwert einge- räumt werden. Es
1924.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zukünftigen Ombudsgesetz auch für das Personal zuständig sein soll und zudem – so der Gesetzesentwurf – als Meldestelle für Korruptionsfälle fungieren soll (vgl. § 2 Bst. d der Vorlage Nr. 1854.2 - 13174). Es ist oder des Generalsekretärs als «konstante Führungskraft innerhalb einer Direktion» verdeutlicht wird, soll § 3 Abs. 6 des Organisationsgesetzes dahingehend ergänzt werden, dass die Direktionsvorsteherin bzw setzesstufe ausdrücklich neu zu definieren. Im Rahmen der geplanten Revision des kantonalen Personalrechts soll dies umgesetzt werden. Administrativ gehört hierzu auch der Einsatz eines elektronischen Absenzen
1925.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zukünftigen Ombudsgesetz auch für das Personal zuständig sein soll und zudem – so der Gesetzesentwurf – als Meldestelle für Korruptionsfälle fungieren soll (vgl. § 2 Bst. d der Vorlage Nr. 1854.2 - 13174). Es ist oder des Generalsekretärs als «konstante Führungskraft innerhalb einer Direktion» verdeutlicht wird, soll § 3 Abs. 6 des Organisationsgesetzes dahingehend ergänzt werden, dass die Direktionsvorsteherin bzw setzesstufe ausdrücklich neu zu definieren. Im Rahmen der geplanten Revision des kantonalen Personalrechts soll dies umgesetzt werden. Administrativ gehört hierzu auch der Einsatz eines elektronischen Absenzen

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