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1899.6 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kernbereich weiterhin im Viertelstundentakt verkehren. Der sich stark entwickelnde Raum nördlich von Zug soll mit einer Verlängerung der Stadtbah n- linie S2 (Erstfeld/Walchwil–Baar Lindenpark) bis Baar und optional Planungsregion einen halb- stündlichen, beschleunigten Regionalexpress (RE) Luzern-Zug-Zürich. Dieser soll halbstündlich die potenzialstarken Zwischenzentren (Ebikon, Rotkreuz, Cham, Zug, Baar und Thalwil) Oerlikon vor gut einem Jahr in Stosszeiten mit drei zusätzlichen Wagen verstärkt (total 12). Ab 2020 soll stündlich auf dem Zugumlauf Luzern- Zug-Zürich (ohne Halt Baar und Rotkreuz) der neue 400 Meter lange
2067.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nen und Mitunterzeichner haben am 7. Juli 2011 folgendes Postulat eing ereicht: Der Regierungsrat soll prüfen, wie das Sozialhilfegesetz dahingehend abgeändert werden kann, dass Sozialhilfeempfänger/innen zu mieten, zu erwerben oder an Dritte auszuleihen. Ein gelegentliches Mieten eines Motorfahr- zeugs soll möglich sein (z.B. für den Transport von Waren bei einem Umzug). Ein Auto kann zudem die Vermittelbarkeit werden. Darüberhinaus muss sich eine Auflage oder Weisung mit dem Zweck der Sozial- hilfe decken. Sie soll demnach die wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit fördern, oder die zweckdienliche Verwendung
2506.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
der Kanton um 4,5 Millionen Franken mehr belastet. Der Auftrag des Kantonsrats vom 30. Januar 2014 soll vorliegend umfassend beleuchtet wer- den. Dabei werden die Elemente «Abschöpfungsquote», «Sockelbeitrag» Einwohnergemeinden das neue Projekt «ZFA Reform 2018» beschlossen. Im Rahmen dieses neuen Projekts soll an Stel- le der Umsetzung der Lastenverschiebungen eine Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton Franken am Finanzausgleich. 3.1. Anpassung des Normsteuerfusses Mit dem innerkantonalen Finanzausgleich soll eine Annäherung der Steuerfüsse unter den Gemeinden gefördert werden. In sämtlichen Gemeinden ging
2508.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
erweiterten Justizprüfungskommission (erw. JPK) zu Bericht und Antrag überwiesen. Gemäss den Motionären soll der obsiegenden Partei im Beschwerdeverfahren unabhängig d a- von eine Parteientschädigung zugesprochen ergreifende Behörde g e- zwungen wird, sich vor einer weiteren Instanz für seine Sache einzusetzen, soll das ursprüng- lich verfügende Gemeinwesen nicht mehr vom Privileg gemäss § 28 Abs. 2 Ziff. 2 VRG profiti fahrensgebot des Grundsatzes der Waffengleichheit im Sinne der prozessualen Chancen- gleichheit. Es soll sichergestellt werden, dass sich alle Verfahrensbeteiligten mit gleicher Wir k- samkeit am Verfahren
2529.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
aus unverschuldetem Unvermögen das geforderte Referenzniveau nicht erreichen. Eine Ausnahmeregelung soll nun auch für Personen gelten, denen zur Wahrung wichtiger öf- fentlicher Interessen eine Aufentha von den Zulassungsvoraussetzungen abgewichen werden kann. Im Sinne einer kohärenten Gesetzgebung soll die Berücksichtigung dieser wicht i- gen öffentlichen Interessen auch im Rahmen der Erteilung einer zum Nachteil des Kantons Zug auswirken. Gleichzeitig mit der vorgeschlagenen materiellen Änderung soll die Gelegenheit genutzt we r- den, um zwei technische Modifikationen im EG AuG vorzunehmen. Einerseits
2516.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
der Kanton um 4,5 Millionen Franken mehr belastet. Der Auftrag des Kantonsrats vom 30. Januar 2014 soll vorliegend umfassend beleuchtet wer- den. Dabei werden die Elemente «Abschöpfungsquote», «Sockelbeitrag» Einwohnergemeinden das neue Projekt «ZFA Reform 2018» beschlossen. Im Rahmen dieses neuen Projekts soll an Stel- le der Umsetzung der Lastenverschiebungen eine Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton Franken am Finanzausgleich. 3.1. Anpassung des Normsteuerfusses Mit dem innerkantonalen Finanzausgleich soll eine Annäherung der Steuerfüsse unter den Gemeinden gefördert werden. In sämtlichen Gemeinden ging
2630.2 - Antwort des Regierungsrats
und-teil-2 Mit der vorgesehenen Teilrevision soll das revidierte Bundesrecht im kantonalen Recht umge- setzt und das Planungs- und Baugesetz von 1998 soll wieder auf einen aktuellen Stand ge- bracht werden des Regierungsrats (Ergebnis der 1. Lesung des Regie- rungsrats vom 31. Mai 2016), Seite 10 f. 2. Soll der Mehrwertausgleich ausschliesslich in Geld bezahlt werden oder will der Regi e- rungsrat auch zulassen Regierungsrats (Ergebnis der 1. Lesung des Regierungs- rats vom 31. Mai 2016), Seite 13. 4. a) Wer soll den Mehrwertausgleich umsetzen und über die Verwendung der Einnahmen be- finden? Die Veranlagung erfolgt
2644.3 - Bildungskommission
Kommission in Bezug auf die Kostenbeteiligung des Kantons der Argumentation des Regierungsrats. Damit soll sich der Kanton mittels der Normalpauschale (5332 Franken pro Schülerinnen und Schüler pro Jahr) an 63'984 Franken abgezogen, was eine Dif- ferenz von 116'016 Franken ergibt. Gemäss Finanzierungsmodell soll dieser Betrag solidarisch durch alle Gemeinden gemäss Einwohnerzahl mitfinanziert werden. Jede Gemeinde gesetzlich fixierte Vorgabe über den Verbleib der Kinder in der Integrationsklasse gemacht werden soll (2 Zustimmungen, 9 Ablehnungen). § 2 Abs. 1 KRB: Der Antrag, dass der Standortgemeinde für das Führen
2609.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kernbereich weiterhin im Viertelstundentakt verkehren. Der sich stark entwickelnde Raum nördlich von Zug soll mit einer Verlängerung der Stadtbah n- linie S2 (Erstfeld/Walchwil–Baar Lindenpark) bis Baar und optional Planungsregion einen halb- stündlichen, beschleunigten Regionalexpress (RE) Luzern-Zug-Zürich. Dieser soll halbstündlich die potenzialstarken Zwischenzentren (Ebikon, Rotkreuz, Cham, Zug, Baar und Thalwil) Oerlikon vor gut einem Jahr in Stosszeiten mit drei zusätzlichen Wagen verstärkt (total 12). Ab 2020 soll stündlich auf dem Zugumlauf Luzern- Zug-Zürich (ohne Halt Baar und Rotkreuz) der neue 400 Meter lange
2523.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
der Kanton um 4,5 Millionen Franken mehr belastet. Der Auftrag des Kantonsrats vom 30. Januar 2014 soll vorliegend umfassend beleuchtet wer- den. Dabei werden die Elemente «Abschöpfungsquote», «Sockelbeitrag» Einwohnergemeinden das neue Projekt «ZFA Reform 2018» beschlossen. Im Rahmen dieses neuen Projekts soll an Stel- le der Umsetzung der Lastenverschiebungen eine Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton Franken am Finanzausgleich. 3.1. Anpassung des Normsteuerfusses Mit dem innerkantonalen Finanzausgleich soll eine Annäherung der Steuerfüsse unter den Gemeinden gefördert werden. In sämtlichen Gemeinden ging

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