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1602.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
jährlichen Beitrags- leistung des Kantons vor. Die bisherige limitierte Defizitdeckung des Kantons soll durch eine Pauschalentschädigung, die der ‚sennhütte’ unabhängig vom Geschäftsgang ausgerichtet wird e (‚sennhütte’) im Kanton Zug vom 30. Mai 1985 kann daher ersatzlos aufgehoben werden. Der Kanton soll sich zudem am erwirtschafteten Verlust 2006 der ‚sennhütte’ zu ¾ beteiligen (voraussichtlich Fr. 84'109 Kommission ist überzeugt von der Wichtigkeit des besonderen Therapiean- gebots der ‚sennhütte’. Dieses soll nach Ansicht der Kommission auch weiterhin zur Verfügung stehen. Sie geht darum mit dem Regierungsrat
1646.05 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Der Bach wird als Grenze gesehen. Die Fläche zwischen Strasse und Bach soll als ökologische Ausgleichsfläche dienen. Diese Fläche soll extensiv gepflegt und beruhigt werden. Weder Fussgänger noch Hunde werden en Verkehr attraktiv gestaltet werden sollte. Aufgrund von flankierenden Massnahmen Richtung Baar soll eine Ver- kehrsverlagerung Richtung Göbli- oder Ahornstrasse zurück auf die Industriestrasse und die Arbeiten sind nicht Bestandteil des Projektes Tangente Zug/Baar. Die Umsetzung die- ser Massnahmen soll angegangen werden, noch bevor in rund zehn Jahren die Tangente in die Realisierungsphase geht. Die
1578.2 - Antwort des Regierungsrates
Mieterabzug bis zu einer Reineinkommensgrenze von Fr. 70'000.-- (bisher Fr. 50'000.--) erhöht werden soll (Vorlage Nrn. 1568.1/.2 - 12455/56). Der Regierungsrat möchte sodann die vergleichsweise hohen Kinderzu- einkommensschwächeren Personen of- fen stehen soll. Diese Förderungspolitik mit neuen Instrumenten soll weitergeführt und gestärkt werden. Die dafür notwendige Vorbereitungsarbeit wurde in der Volks- w zend erfolgen und (mit-)finanziert werden soll. Dort, wo die Marktergebnisse unbefriedigend sind, soll weiterhin auf Grundlage der Objekthilfe die Wohnraumversorgung auch für finanz- schwächere Bevölk
1593.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Leistungsangebot Attraktive Steuerbelastung a) Ausgeglichener Staatshaushalt: Der Staatshaushalt soll mittel- bis langfristig ausgeglichen sein. Eine Abweichung von diesem Ziel würde dazu führen, dass Attraktive Steuerbelastung: Die Steuerbelastung der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Unternehmen soll im Kanton möglichst niedrig gehalten werden. 8 1593.1 - 12504 5. Umfeld 5.1 Wirtschaftliches Umfeld bereits. Wichtig ist jedoch eine auf die Gesamtziele ausgerichtete Koordination. Das Controlling soll im Kanton Zug schrittweise und auf die Entscheidungsebenen ausgerichtet ausgebaut werden. Dabei sind
2733.3 - Bericht und Antrag der Kommission
und bei Bedarf entschärfend eingegriffen werden kann. Auf der Basis der vorliegenden Gesetzesvorlage soll ermöglicht werden, die Polizei einzuschalten, auch wenn die Grenze zu einer strafbaren Handlung (noch) verfassungsmässige Rechte tangiert werden, ist ein gesetzlich klar umschriebener Auftrag notwendig. Dieser soll mit der vorliegenden Gesetzesänderung erteilt werden. Die mit dem Gewaltschutz geschaffenen Geset sinnvoll ist oder nicht. Aus taktischen Gründen ist dieser Spielraum für die Polizei wichtig und soll wie vorgesehen mittels Kann -Bestimmung beibehalten werden. § 16b Bedrohungsmeldung an die Polizei
2689.00 - Genehmigung des Bundes
Erden: Höherschüttung beim Kiesabbaugebiet Neutal (Neuheim) 2.1 S 2 Siedlungsbegrenzung In Hagendorn soll die rechtskräftige Siedlungsbegrenzungslinie in Richtung bestehender Bebauung verschoben werden. Die Rhythmus ein Auftrag zu ei- ner laufenden Überprüfung in den Richtplan aufgenommen. Die Überprüfung soll in Zusammenarbeit mit dem Bund erfolgen. Der Bund ist mit dieser Richtplananpassung einverstanden und die dazugehöri- gen Konsultationsbereiche der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Inskünftig soll im Kanton Zug eine Karte mit den störfallrelevanten Anlagen und den entsprechenden Konsultationsbereichen
1673.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
2007 hat der Regierungsrat das weitere Vorgehen festgelegt: Die Abteilung Behindertenhilfe und Heime soll vorübergehend im Dachgeschoss der Neugasse 1 untergebracht werden. Dies solange, bis das 2. Obergeschoss der Abteilung Asylfürsorge an der Neugasse 1 möglich wird. Die Abteilung Behindertenhilfe und Heime soll zu diesem Zeitpunkt im Dachgeschoss des Regierungsgebäu- des untergebracht werden. Per 1. Oktober dass der Kanton die Grundversorgung mit Unterkünften für Asylsuchende sicherstellen muss. Im Gesetz soll die Rede sein von „bestehenden kantonalen Unterkünften“. Gemeint sind die Durchgangsstation in Steinhausen
1649.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Volkszählung ab 2010 bezweckt. Personen sollen nach den Vorgaben des RHG und auf Grund zusätzlicher Daten nach EG RHG eindeutig identifiziert werden können. Schliesslich soll eine Grundlage geschaffen werden RHG hält fest, dass die Einwohnerregister manuell oder elektronisch zu führen sind. Im Kanton Zug soll dies auf elektronische Weg erfolgen, was mit dem durch die Kommis- sion vorgeschlagenen Wortlaut von neu zu gliedern, als der Einleitungssatz zu den Bst. a - d zu Abs. 1 zusammengefasst wird. Ferner soll lit. f (recte: e) zu Abs. 2 werden, zumal diese Bestimmung den Umfang der Auskunftspflicht regelt
1795.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Konstanz: Das Know-how soll im Kanton aufgebaut werden, dies ist bei einer internen Lö- sung besser und nachhaltiger gewährleistet. - Präsenz: Als interne und externe Ansprechstelle sollte die Koordinationsstelle strument. Sie sind ein Element des Service Public und von grossem öffentlichem Interesse. Deshalb soll die vom Regierungsrat beabsichtigte Fach- und Koordinationsstelle für Statistik im Amt für Raumplanung Baudirekti- on anzusiedeln. Um die Koordinationsstelle in allen Direktionen bestmöglich zu verankern, soll sie für die Pilot- phase von vier Jahren von einem neu zu schaffenden Statistikgremium unterstützt
1506.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
www.nfa.ch). „Bei den verbleibenden gemeinsamen Aufgaben sollen Bund und Kantone verstärkt partner- schaftlich zusammenarbeiten. Gleichzeitig soll jedoch auch in diesen Aufgabenbereichen eine Rollenklärung ung zwischen den beiden Staatsebenen vorgenommen werden: Der Bund soll sich grundsätzlich auf die Aspekte der Zielsetzung sowie der Ziel- und Wirkungserreichung beschränken, um so den Handlungsspielraum empfänger gegenüber den Vorgaben macht, auf deren Grundlage der Pauschalbetrag festgesetzt wurde, soll er im Sinne eines Bonus-Malus- Systems behalten. So weit als möglich ist Abstand zu nehmen von Pauschalen

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