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2844.52 - Anträge der SVP-Fraktion zur 2. Lesung (EG ZGB, Polizeidienststellen, juristische Personen, Steuerfuss)
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EG ZGB gemäss 1. Lesung § 41 EG ZGB gemäss geltendem Recht soll beibehalten werden, und § 41 Abs. 3 ge - mäss dem Ergebnis der 1. Lesung soll gestrichen werden. Begründung: 1.1. Gemäss dem geltenden § zu schützen hat. Deshalb soll am Grund- satz gemäss geltender Ordnung, wonach die Polizei in den Gemeinden mit Dienststellen vertr e- ten ist, festgehalten werden, und es soll entsprechend auf die Aufhebung b e- zahlen müssten. Dies ist stossend, denn wer nichts verdient oder gar Verlust erwirtschaftet, soll auch keine Steuern, auch keine Mindeststeuern, bezahlen müssen. 2844.52 - 15925 Seite 3/3 4. Vorlage
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2908.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Beiträgen der öffentlichen Hand? Die Eltern. Wenn sich Eltern diesen Beitrag nicht leisten können, soll ein Härtefonds Stipendien gewähren können. 14. Kosten für die Studierenden im bisherigen VINTO-System erhalten h aben (vgl. Bericht und Antrag des Regierungsrats, S. 5 ff., Ziff. 5). Der Beitrag des Kantons soll hel- fen, das Defizit abzudecken und private Investoren zu finden. Die Stawiko ist mit 7 Ja- zu 0 1 stark schulisch geprägt ist. Gewisse Jugendliche sind aber mehr handwerklich begabt. Auch diesen soll in einer zweiten Phase die Möglichkeit gegeben werden, ihr Sporttalent neben einer Berufslehre weiterhin
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2921.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Ausserordentliche Lage/Notfall Die Durchgangsstation soll bei der Normallage maximal 150 Personen beherbergen. Bei einer ausserordentlichen Lage/Notfall soll die Kapazität bis zu maximal 250 Personen ausgebaut beantragt, in § 1 Abs. 1 den Betrag von 1,78 Millionen Franken mit dem Wort «maximal» zu ergänzen. Damit sollen die Kosten nach oben klar begrenzt wer- den. Dem wurde entgegengehalten, dass ein Kantonsratsbeschluss
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2874.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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r um mehr als 0,3 als angemessen. Erst danach soll eine Mehrwertabgabe geschuldet sein. Ein Mehrwert bei einer Erhöhung der Ausnützungsziffer um 0,2 soll vollständig bei der Bauherrschaft verble iben. nicht mehr von einer Fläche von 100 Quadratmetern die Rede ist wie in der vorangegangenen Vorlage. Neu soll von einem Be- trag von 30'000 Franken ausgegangen werden. Dies gestützt auf das Urteil des Bundesgerichts und Umwelt zusammengefasst beantragt, dass auf das Gebietsverdichtungsverfahren verzichtet werden solle sowie dass die Gemeinden im über- obligatorischen Bereich (Auf- und Umzonungen sowie Bebauungspläne)
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2880.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
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Erheblicherklärung der Motion von Kurt Balmer und Laura Dittli).» Die erweiterte Justizprüfungskommission soll daher die KESB analog den gerichtlichen Behörden, der Ombudsperson und der Datenschutzbeauftragten dessen Grundl a- ge die Visitation stattfinden würde. Die Staatswirtschaftskommiss ion ihrerseits soll weiterhin die Oberaufsicht über die finanziellen Belange der KESB wahrnehmen. 7. Zusammenfassend ergibt geltende Regelung in der Geschäftsordnung des Kantonsrats betreffend die Ausübung der Oberaufsicht soll geändert werden, weil der Kantonsrat durch die neue sachliche Zuständigkeit dank Zusatzinformationen
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1240.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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die Unvereinbarkeit in seinem § 55. Die 2 1240.1 - 11494 beantragte Teilrevision dieser Bestimmung soll nach dem Willen des Kantonsrats, der eine entsprechende Motion erheblich erklärt hat, diesbezüglich Rechtsanwälte und Geschäfts- agenten betreffenden Unvereinbarkeitstatbestandes von § 55 Abs. 2 VRG soll zu einer Ausdehnung auf sämtliche Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter führen, wobei neu Unternehmung in allen verwaltungsrechtlichen Rechtsmit- telverfahren im Kanton Zug zu blockieren. Es soll nicht ein Anwalt oder eine Anwältin quasi wegen der Umstände der hauptberuflichen Tätigkeit von einer
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1266.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Angebot und Nachfrage selber organisieren, ergeben sich aber Probleme, soll dann wieder der Staat einspringen. Ursprünglich sollte die Frau durch erleichterten Zugang zu Bildung und Beruf Chancengleichheit odalitäten nicht bevormunden, sondern „unternehmerische, Eigeninitia- tive fördern möchte. Abs. 2 soll neu lauten: "Der Regierungsrat legt abgestufte Qualitätsanforderungen an die privaten und gemeindlichen Gesetz zu erleichtern und dieses in sechs Jahren kritisch hinterfragt werden könne. Neuer Absatz 2 soll lauten: "Dieses Gesetz ist auf sechs Jahre befristet." Grossmehrheitlich geht die Kommission davon
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1293.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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staatlichen Gremien einen wichtigen Beitrag leisten, verdient die volle Unterstützung. Oberste Prio- rität soll dabei die Verstärkung der Prävention, vor allem für Kinder und Jugendliche, haben. - Gerade diese Gesundheit auf dem Spiel steht. - Die Initiative richtet sich nicht gegen Personen, die rauchen, sondern soll die Nichtrauchenden schützen. Einig waren sich Mehrheit und Minderheit, dass es durchaus richtig ist Fahrplan der Tabakpräventionsstrategie konsequent einzuhalten. Nach Ansicht der einstimmigen Kommission sollen dabei die drei Bereiche Kinder- und Jugendschutz, Einschränkung der Tabak- und Alkoholwerbung (nach
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1302.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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inbarung unter den be- teiligten Kantonen und Trägern abgeschlossen. Während dieser Übergangszeit soll die endgültige Zusammenarbeitsform rechtlich ausformuliert werden. Dabei ist vom Grundsatz auszugehen Mit der Unterstellung unter das Berufs- bildungsgesetz sind solche Zahlungen systemwidrig. Abs. 3 soll daher ersatzlos ge- strichen werden. Für Ausbildungen im Gesundheitsbereich des BBT gilt neu als Weiterbeschäftigung im Rahmen der FAGE-Ausbildung oder der neuen HF-Lehrgänge im Vordergrund. Damit soll das Know-how für die neuen Aus- bildungen erhalten werden. Der Schulrat hat einen dreiköpfigen Ausschuss
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1271.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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diesem Fonds sollen Kompensationsleistungen zugunsten der Kirchgemeinden für ihre gesell- schaftlichen und sozialpolitischen Beiträge an die Gemeinwesen finanziert werden. Und wenn möglich soll daraus auch würde eine Verfassungs- revision erfordern, welche der obligatorischen Volksabstimmung unterliegt, soll doch die Steuerhoheit einer Gemeindekategorie eingeschränkt werden1). In 20 Kantonen sind neben den juristische Personen eine Mandatssteuer anstelle der bisherigen Kirchensteuer einzurichten. Diese Steuer soll wahlweise einer der kantonal aner- kannten Religionsgemeinschaften, einer öffentlich anerkannten