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3205.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Ordnungsbussentatbestände und das kantonale Ordnungsbussenverfahren sollen angepasst bzw. einzelne Bestimmungen aufge- hoben werden. Ferner soll die Zuständigkeit zur Erhebung von Ordnungsbussen (neu) geregelt gen gefangenen Fisches oder den ge- schützten und dennoch gepflückten Pflanzen. In solchen Fällen soll die Sicherstellung nicht dazu führen, dass automatisch das ordentliche Verfahren eröffnet werden müsse ihrem spezifischen Bereich (Wald, Jagd und Fischerei) zur Erhebung von Ordnungsbussen ermächtigt. Neu sollen die Funktionsträgerinnen und -träger befugt sein, in allen aufgeführten Bereichen (inkl. Umwelt-
2964.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
beschlossen. Bezüglich der Termine soll das Vorprojekt bis zum September 2020 und das Bauprojekt von Oktober 2020–September 2021 erarbeitet werden. Zwischen Oktober 2021–Mai 2022 soll die Kantonsratsvorlage für Veranstaltungsraum, den man für Anlässe mieten kann. Neben der Instandsetzung der bestehenden Gebäude soll das Staatsarchiv im Neubau Ost untergebracht und für die Fachmittelschule (FMS) eine Mit- tagsverpflegung hoch die entsprechenden Baukosten geschätzt würden. Diese Schätzung sollte für ver- schiedene Ausbauvarianten erfolgen. Weiter sollten die Kosten für ein zusätzliches Geschoss mit den Mietkosten verglichen
2996.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Bericht verabschiedet und zur Ratifikation durch sämtliche 26 Kantone der Schweiz freigegeben. Das GSK soll das geltende gesamtschweizerische Konkor- dat «Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie diejenigen 20 Kantone, welche heute Mitglied der Genossenschaft Swisslos sind, freige- geben. Die IKV 2020 soll die «Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durch- führung von Lotterien» vom 26. Mai (STG), welche in der Rechtsform eines privatrechtlichen Vereins gekleidet ist. Die Mittelvergabe soll neu von der öffentlich-rechtlichen «Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS)» wahrgenommen werden. Sie
3068.1 - Postulatstext
Unterstüt- zung soll sich ausschliesslich auf die Garantien beschränken. Die Garantien des Kantons sol- len kumuliert maximal 10 Mio. Schweizer Franken betragen. Garantien für Kredite sollen nur für Unternehmen Banken beurteilt und abgewickelt wird. Der Kan- ton soll für eine ganze oder teilweise Absicherung der Kredite Garantien bereitstellen. Auf kei- nen Fall soll der Kanton eigene flüssige Mittel in Unternehmen Unternehmen bereitgestellt werden, die vor Ausbruch der Krise nicht notleidend waren. Dieses Postulat soll an der nächsten Kantonsratssitzung dringlich behandelt werden. Begründung: Die Corona Krise trifft
3004.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gemeinden weitergehende Vorschriften zu machen. Es soll also beim «Opt-in» bleiben: Wer die ausserschulische Betreuung in Anspruch nehmen möchte, soll sich dafür anmelden. 3. Antrag Gestützt auf die vo ausserschulischer Kinderbetreuung auf der Kindergarten - und Primarschulstufe verpflichten. Dabei soll der Schulbetrieb als Tagesschule geführt werden. Gemäss § 65 Abs. 2 des Schulgesetzes (SchulG) vom acht Gemeinden mit Ja, drei Gemeinden mit Nein. Gemäss den erwähnten strategischen Entwicklungslinien soll der diesbezügliche Handlungsbe- darf Ende Legislatur klar sein. • In keiner Gemeinde besteht das Interesse
3004.1 - Motionstext
men möchten, sollen bürokratiefrei darauf verzichten können. Die famil ieninterne Betreuung schätzen wir als grossartig und soll dadurch nicht tangiert werden. Ähnlich der Musikschule soll von den Tage n - und Primarschulstufe verpflichtet. Dabei soll der Schulbetrieb als Tagesschule geführt werden. Die Teilnahme an diesen schulergänzenden Angeboten soll für die Schülerinnen und Schüler freiwillig sein Finanzierung. Ein Sys- tem zur Beteiligung der Eltern in Abhängigkeit derer finanziellen Möglichkeiten soll geprüft und aufgezeigt werden. Begründung: Zug kann als Arbeits- und Wohnkanton mit diversen wirt
3161.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Verordnungsentwurf sieht vor, den Beitrag des Bundes auf 200 Millionen zu plafonieren. Der Gesamtbetrag soll nach einem in der Verordnung festgelegten Verteilschlüssel (zwei Drittel kan- tonales BIP, ein Drittel rat gegenüber der Darlehensgewährung durch den Kanton keine Vorteile auf. Die operative Umsetzung soll – wie beim Stützungsfonds – der Finanzdirektion übertragen wer- den, welche in Abstimmung mit der ab, der die Konditionen für die Rückzahlung und die Verzinsung regelt. Für die ersten drei Jahre soll kein Zins erhoben werden, anschliessend sind sie zu einem individuell festzulegenden Zinssatz zu verzinsen
3172.1 - Motionstext
Eck- punkten zu unterbreiten: Für zwei oder mehrere Gemeinden soll es bei Bedarf weiterhin möglich sein, sich zusammen- zuschliessen. Dabei soll den Gemeinden offengelassen werden, ob sie ein gemeinsames Gemeinde ihr eigenes Friedensrichteramt betreibt. Jede Gemeinde des gemeinsamen Zusammenschlus- ses soll einen Friedensrichter oder eine Friedensrichterin wählen. Die Stellvertretung würde al- lerdings der Gemeindesouveränität erhalten blei- ben, da weiterhin jede Gemeinde mit einer Person vertreten ist. Zudem soll geprüft werden, ob die Stellvertreterregelung auch beim heutigen Modell angepasst werden kann, so
3185.3b - Beilage Ergebnis Abklärungsaufträge
erneuerbaren Energien gedeckt oder einge- spart werden. Die Methode zur Berechnung der Lebenszykluskosten soll in der Verordnung festgelegt werden, welche noch nicht vorliegt. Kanton Uri (Vernehmlassung abgeschlossen) Bauprodukten regelt der Bund mit dem «Bundesgesetz über Baupro- dukte» (Bauproduktegesetz, BauPG). Damit soll u.a. die Sicherheit von Bauprodukten gewähr- leistet werden. Danach sind technische Vorschriften, (Garagen, Velounterstand etc.) erfolgen können. Die neue For- mulierung (siehe nachfolgender Vorschlag) soll die Eigenstromerzeugung auch auf dem dazu- gehörigen Grundstück grundsätzlich zulassen. Erfasst wird
3185.6 - Motion der Staatswirtschaftskommission betreffend Teilrevision des Energiegesetzes
nderheit zu § 4c abzuklären. Die Genauigkeit der Abklärung soll sich im Rahmen von ± 15 Prozent Seite 2/2 3185.6 - 16646 bewegen. Zudem soll der Regierungsrat mit der vorliegenden Motion verpflichtet werden minderheit (Vorlage Nr. 3185.4 - 16616) abzuklären. Die Genauigkeit der finanziellen Auswirkungen soll sich in einem Rahmen von ± 15 Prozent bewegen. 2. Gestützt auf das Abklärungsresultat aus Ziffer 1 den Vorschlag der Regierung zu unterstützen, welcher keine solche Förderung vorsieht. Gleichzeitig soll aber mit der vorliegenden Motion der Reg ierungs- rat beauftragt werden, bis Ende Juni 2022 die f

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