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3034.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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e, wie das neue Verkehrssteuermodell aussehen soll, hat der Regierungsrat bere its festgelegt: So soll das neue Steuersystem langfristig einen stabilen Steuerertrag pro Fahrzeug sicherstellen und tech keine Steuererhöhung, sondern der mittlere Steuerertrag pro Fahrzeug beim Übergang zur neuen Steuer soll gleich hoch sein wie nach den geltenden Steueransätzen und damit ertragsneutral ausfallen. Dieses Halter- wechsel etc.). Auf Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Kanton Zug immatrikuliert sind, soll das neue System keine unmittelbare Anwendung finden. Diese Fahrzeuge werden bis zu einem Halterwechsel
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3271.1 - Motionstext
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nderheit zu § 4c abzuklären. Die Genauigkeit der Abklärung soll sich im Rahmen von ± 15 Prozent Seite 2/2 3185.6 - 16646 bewegen. Zudem soll der Regierungsrat mit der vorliegenden Motion verpflichtet werden minderheit (Vorlage Nr. 3185.4 - 16616) abzuklären. Die Genauigkeit der finanziellen Auswirkungen soll sich in einem Rahmen von ± 15 Prozent bewegen. 2. Gestützt auf das Abklärungsresultat aus Ziffer 1 den Vorschlag der Regierung zu unterstützen, welcher keine solche Förderung vorsieht. Gleichzeitig soll aber mit der vorliegenden Motion der Regierungs- rat beauftragt werden, bis Ende Juni 2022 die fi
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3255.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Legislative über bereits beschlossene Ausgaben der Exekutive lediglich informiert wird. Die Legislative soll mit der Stawiko bzw. mit den gemeindlichen Geschäfts- oder Rechnungsprüfungskommissionen in den E men oder momentane schwerwiegende Nachteile oder Ähnliches). Der Begriff «schwerwiegende Nachteile» soll in dem Sinne ergänzt werden, dass es sich um «später nicht mehr wiedergutzumachende Nachteile» für erwähnt wird, um die Kompetenzen zwischen Exe- kutive und Legislative klar zu regeln. Aus diesem Grund soll der Forderung der Stawiko – trotz einer Redundanz – Folge geleistet werden. 1 Ein Anhörungsrecht hat
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3402.1a - Beilage Geschäftsbericht 2021 GVZG
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Management dieser Risiken bildet eine risikobasierte Kapitalsteuerung. Das risikotragende Kapital soll sicherstellen, dass die Gebäudeversicherung Zug mit hoher Wahrscheinlichkeit die gemäss heutiger Kenntnis im Jahre 2019 wurde die Fahrzeugnutzung der GVZG ganzheitlich hinterfragt. Die Fahrten der GVZG sollen möglichst umweltschonend erfolgen. Damit kann auch die Gebäudeversicherung Zug einen – wenn auch Wirtschaftsbranchen und Anlagestilen im tragbaren Rahmen gehalten. Derivative Finanzinstrumente sollen im Grundsatz nur zu Absicherungszwecken verwendet werden. Der Finanzausschuss des Verwaltungsrates
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3262.1 - Postulatstext
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welche sich durchaus bewährt haben. Auch die Kreuzung beim Zollhaus, kurz vor dem Reussübergang, soll in einen ellipsenförmigen Kreisel umgebaut werden, um unter anderem die «Gefahr zu ent- schärfen» Zollhaus kommen, unverändert bleibt. Hingegen werden riskante Links - 1 Morosoli, Marco: Ein Kreisel soll helfen, den Unfallschwerpunkt vor der Reussbrücke nach Sins zu entschärfen, in: Zuger Zeitung, 20 Abbiegemanöver überfällig und die Fahrplanstabilität der Buslinie 43 wird erhöht. Die Umset- zung soll beim nächstmöglichen Zeitpunkt, vorzugsweise in Koordination mi t weiteren Projek- ten, erfolgen.
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3285.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Gefah - ren aus dem Cyberraum bestmöglich vorbereitet. 7. Rollout und zeitliche Umsetzung ITSec4KMU soll phasenweise auf die ganze Schweiz ausgerollt werden, wobei folgende drei Teilphasen vorgesehen sind . Dazu ge- hört auch der Ausbau der Plattform betreffend sprachliche Anpassungen. Diese Teilphase soll Mitte 2023 abgeschlossen sein. - In der letzten Teilphase wird die Plattform weiter ausgebaut und Interessen. 11. Kanton Zug als idealer Standort Gemäss den Legislaturzielen 2019–2022 des Kantons Zug soll die Sicherheit im virtuellen Raum gestärkt werden. Der Aufbau einer Plattform für Cybersicherheit
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3308.2a - Beilage 1: Informatikstrategie
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Verwaltung vor enorme Herausforderungen, bietet aber auch grosse Chancen. Die Informatikstrategie soll eine adäquate Antwort auf beides bieten. 1.1. Ausgangslage Die bisherige Informatikstrategie prägte en. Ebenfalls nimmt die neue Informatikstrategie die Zielvorstellungen des Kan- tonsrats auf. Sie soll Grundlagen schaffen, damit die Informatik für die zukünftigen Aufga- ben gewappnet ist und berücksichtigt geschäftskritische Leistungen auf bewährte, standardisierte Lö- sungen und Technologien. Gleichwohl soll das Potenzial für innovative Ansätze und Lösun- gen genutzt werden. Der Einsatz neuer Technologien
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3379.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Änderung § 8 EG SchKG 7. Finanzielle Auswirkungen 8. Zeitplan 9. Antrag 1. In Kürze § 5 EG SchKG soll dahingehend geändert werden, dass die Aufsichtsbehörde über Schuldbe- treibung und Konkurs das Fä h- mann Betreibung und Konkurs, Fachrichtung Betreibung, ausstellt. Wie unter dem geltenden Recht soll die Aufsichtsbehörde weiterhin die Möglichkeit haben, das Fähigkeitszeugnis auch Personen auszustellen eise verfügen oder sich auf andere Weise über ihre fachliche Befähigung ausgewiesen haben. Weiter soll auf Anregung der Volkswirtschaftsdirektion § 8 EG SchKG, welcher die Ernennung der Konkursbeamtin
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1606.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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unterbreiten, mit der der Einsatz von Videoüberwachung in einem formellen Gesetz geregelt wird. Es soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, öffentlichen Organen im Kanton Zug zu ermöglichen, öffentlich die Videoüberwachung nur auf Grund eines Gesetzes im formellen Sinn eingeführt werden darf. Damit soll die Massnahme auch demokratisch abge- stützt werden. Sowohl im Kanton als auch in den Gemeinden ist gemeindliche Organe nicht ausdrücklich geregelt. Mit der hier geforderten gesetzlichen Grundlage sollen klare und transparente Regeln (wer darf was unter welchen Umständen bewilligen, Aufbewahrung, Löschung
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1644.2 - Antwort des Regierungsrates
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Untersuchungsbehörden aufzuerle- gen, einen Strafbefehl binnen 10 Tagen auszufällen, und das Jugendgericht soll sein Urteil in- nert dreier Monate nach der Anklageerhebung sprechen. Welche Verfahrensdauer effektiv rechts als Sofortmassnahme eine konsequente und nachvollziehbare Wegweisungspraxis emp- fohlen. Damit soll ein klares behördliches Signal über die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen strafbarer Handlungen einen sog. "Warnschussarrest" als jugendstrafrecht- liche Sanktion diskutiert. Der Warnschussarrest soll den Jugendrichtern erlauben, die Delin- quenten neben einer bedingten Strafe für kurze Zeit in den