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2252.2 - Antwort des Regierungsrates
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völlig unabhän- gig vom Lohneinkommen. Im Gegensatz zu der vom Interpellanten vertretenen Meinung soll a l- Seite 2/6 2252.2 - 14452 so nicht mehr nur das Lohneinkommen eine existenzsichernde Grundlage dem sie die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) fördern. Andere r- seits soll der Bund einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde (en t- spricht 4'000 besteht. Es ist Aufgabe der TPK, beim Bundesrat resp. beim Regierungsrat einen solchen NAV beantragen, sollten die Kriterien erfüllt sein. Die wirtschaftliche Verzahnung des Kantons Zug mit den Nachbarkantonen
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2255.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
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entgegenstehen (§ 3 Abs. 1 Personalgesetz, BGS 154.21). Vermehrte Teilzeitarbeit auch auf Kaderstufe soll nicht nur der Untervertretung des weiblichen Geschlechts in diesem Bereich entgegenwirken, sondern Pensen bis auf 120 % erhöht und vergütet werden könnten. Solche Diskussionen sollten vermieden werden. Selbstverständlich sollten (vorübergehende) krankheitsbedingte Teilpensen weiterhin möglich sein. Der Pensen ausüben. Es gibt keinen Grund, weshalb das bei Richterinnen und Richtern anders sein soll. Sollten einmal mehrere Personen ihr Pensum ändern wollen, wäre in Absprache mit diesen und dem betroffenen
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2220.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Zürich. Im Zürcher PBG bedarf die Unterteilung von Grundstücken einer baurechtlichen Genehmigung. Damit soll vermieden werden, dass es bei der Grundstück- teilung in Bauzonen zu baurechtswidrigen Zuständen kommt Motionsbegehrens ab. b) Zonen für preisgünstigen Wohnraum Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des PBG soll der Handlungsspielraum der Gemeinden zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus erweitert und die Bauzonen von einer Bewilligung der Gemeinde abhängig zu ma- chen sei. Das Verfahren der Bauanzeige solle dort Platz greifen, wo der Entscheid nicht im Baubewilligungsverfahren erfolge. Entscheide die Behörde
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1060.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Knoten (Bösch Süd) erstellt werden muss. Dieser Knoten soll zwischen dem Knoten Bösch und dem Kreisel Holzhäusern entstehen. Im Endausbau sollen der neue und der bestehende Knoten Bösch mit Lichtsignalanlagen übernimmt die Gemeinde Hünenberg einen Anteil von 25 %, mutmass- lich Fr. 377'500.--. Mit den Bauarbeiten soll im Frühjahr 2003 begonnen werden. Sie dauern voraus- sichtlich sechs Monate. II. PROJEKTBEGRÜNDUNG T-Knoten mit Vorsortierstreifen als Bestlösung ab. Die Installation einer späteren Lichtsignalanlage soll bereits im jetzigen Zeitpunkt projektiert und mit Leerrohren und Schächten teilweise realisiert werden
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2257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Projektziel ist die Überwindung von chroni- schem Hunger und Armut. Das Potenzial der Betroffenen soll genutzt werden, damit sie ein e i- genverantwortliches Leben führen und ihre Grundbedürfnisse selber Weitere Tagesmütter und freiwillige Helferinnen werden sich um das Wohl der Kinder kümmern. Später soll ein kleines Areal für Freizeitaktivitäten erschlossen und als Spielareal ausgebaut werden. Die Kosten , ein A b- stell- und ein Arbeitsraum zum Gebäudekomplex. Die Errichtung erfolgt etappenweise und soll über vier Jahre hinweg realisiert werden. In der ersten Phase ist der Schlaftrakt für die Knaben mit
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1040.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Vorprojekt soll dazu dienen, einen aussagekräftigen Vergleich - basierend auf zuverlässigen und aktu- ellen Daten - im Vergleich zum Projekt Zentralspital in Baar zu ermöglichen. Dabei sollen nicht nur Spitalfragen hat der Kantonsrat beschlossen, dass das Zentralspital modular und flexibel geplant werden soll und im Gesamtleistungswettbe 12 1042.2/1040.2/1041.2/1044.2 - 10963 werb zusätzlich zum Basis-Raumprogramm der SIA-Kostentoleranz zwischen einer Machbarkeitsstudie (>25%) und einem Vorprojekt (± 25%). Dies soll jedoch keine Entschuldigung sein für die zu niedrigen Kostenschätzungen in der Kantonsratsvorlage
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2311.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind. Soll bei einem Pfad von der Koexistenz der verschiedenen Nutzergruppen ab- 2311.2 - 14728 Seite 3/5 gewichen Gegenzug sind besonders sensible Strecken mit Fahrverboten zu belegen. Eine solche Differenzierung soll im Rahmen der Umsetzung des Entwicklungsleitbilds Zuger-/Walchwiler-/Rossberg von 2011 zum Tragen tümerschaften die Nutzung des Wegnetzes auf dem Zugerberg zu diskutieren und festzulegen. Im nächsten Jahr soll diese Diskussion auf das Ägerital ausgeweitet werden. Das Ägerital ist für den Bikesport ebenfalls
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1041.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Vorprojekt soll dazu dienen, einen aussagekräftigen Vergleich - basierend auf zuverlässigen und aktu- ellen Daten - im Vergleich zum Projekt Zentralspital in Baar zu ermöglichen. Dabei sollen nicht nur Spitalfragen hat der Kantonsrat beschlossen, dass das Zentralspital modular und flexibel geplant werden soll und im Gesamtleistungswettbe 12 1042.2/1040.2/1041.2/1044.2 - 10963 werb zusätzlich zum Basis-Raumprogramm der SIA-Kostentoleranz zwischen einer Machbarkeitsstudie (>25%) und einem Vorprojekt (± 25%). Dies soll jedoch keine Entschuldigung sein für die zu niedrigen Kostenschätzungen in der Kantonsratsvorlage
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1042.2 - Bericht , Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Vorprojekt soll dazu dienen, einen aussagekräftigen Vergleich - basierend auf zuverlässigen und aktu- ellen Daten - im Vergleich zum Projekt Zentralspital in Baar zu ermöglichen. Dabei sollen nicht nur Spitalfragen hat der Kantonsrat beschlossen, dass das Zentralspital modular und flexibel geplant werden soll und im Gesamtleistungswettbe 12 1042.2/1040.2/1041.2/1044.2 - 10963 werb zusätzlich zum Basis-Raumprogramm der SIA-Kostentoleranz zwischen einer Machbarkeitsstudie (>25%) und einem Vorprojekt (± 25%). Dies soll jedoch keine Entschuldigung sein für die zu niedrigen Kostenschätzungen in der Kantonsratsvorlage
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1051.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kontrolle des Personals. 4. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen § 1 Grundsatz Die Sicherheit soll bei allen Personengruppen verbessert werden, die beim Staat arbeiten, für den Staat tätig sind oder können. Der Rahmenkredit ist auf einen ersten Zeitraum von vier Jahren (2003 - 2006) ausgelegt und soll nachher unter Berücksichtigung der dannzumaligen Situation für einen neu festzusetzenden Folgezeitraum ockung auch die Aufstockung des Hochbauamts um eine Personalstelle. § 7 Inkrafttreten Die Vorlage soll raschmöglichst in Kraft treten, damit die betrieblich ungenügenden Sofortmassnahmen durch bessere