-
2259.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Richtplans im Mai/Juni 2013 öffentlich aufl e- gen. Darin soll die Umfahrung Unterägeri als Zwischenergebnis eingestuft werden. Der Kan- tonsrat soll die Baudirektion beauftragen, innert zwei Jahren alle Varianten Varianten nochmals zu pr ü- fen. Anschliessend soll der Kantonsrat die definitive Linienführung für den Tunnel Unterägeri festsetzen. Dies nicht zuletzt aufgrund der Stellungnahme der Eidgenössischen Natur
-
1044.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
-
Vorprojekt soll dazu dienen, einen aussagekräftigen Vergleich - basierend auf zuverlässigen und aktu- ellen Daten - im Vergleich zum Projekt Zentralspital in Baar zu ermöglichen. Dabei sollen nicht nur Spitalfragen hat der Kantonsrat beschlossen, dass das Zentralspital modular und flexibel geplant werden soll und im Gesamtleistungswettbe 12 1042.2/1040.2/1041.2/1044.2 - 10963 werb zusätzlich zum Basis-Raumprogramm der SIA-Kostentoleranz zwischen einer Machbarkeitsstudie (>25%) und einem Vorprojekt (± 25%). Dies soll jedoch keine Entschuldigung sein für die zu niedrigen Kostenschätzungen in der Kantonsratsvorlage
-
1091.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
-
fliesst, soll neu nicht mehr in den Wilersee geleitet werden. Über diese Entwässerung gelangt heute die Hauptfracht an Nährstoffen in den Wilersee. Für den weiteren Betrieb der Tiefenwasserableitung soll nun Zirkulations- unterstützung mit Pressluft installiert. 1091.3 - 11167 3 Mit der nun geplanten Sanierung soll das mit Nährstoffen aus der Landwirtschaft und mit Strassensalz belastete Strassenabwasser am Wilersee Zufuhr von unverschmutztem Meteorwasser des Gewerbegebietes Moos zu ersetzen. Dieses Meteorwasser soll zusammen mit sauberem Grund- und Quell- wasser mit einer separaten Leitung in den Wilersee geleitet
-
1144.3b - Beilage 2 (PDF 2.75MB)
-
n. G 1.1.4 Der Kanton Zug soll massvoll bis maximal 125‘000 Einwohnerinnen/ Einwohner und maximal 75‘000 Beschäftigte im Jahr 2020 wachsen können. G 1.1.4 Der Kanton Zug soll massvoll bis maximal 1257‘000 Eröffnung der durchgehenden Autobahn im Knonaueramt realisiert. Nach der Eröffnung der A4 im Knonaueramt soll die A4a als Zubringerautobahn der Agglomeration Zug dienen. Der Neubau Autobahn Halbanschluss Bibersee Eröffnung der durchgehenden Autobahn im Knonaueramt realisiert. Nach der Eröffnung der A4 im Knonaueramt soll die A4a als Zubringerautobahn der Agglomeration Zug dienen. Der Neubau Autobahn Halbanschluss Bibersee
-
1093.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
1093.1 - 11090 Lehre um eine besondere Art der Rechtssetzung. Der Vollzug von Einzelbestim- mungen soll hingegen den Direktionen oder den Ämtern übertragen werden. Die Bestimmungen Bst. b) und c) regeln sverträgen (Bst. a) und b), die der Regie- rungsrat innerhalb seiner Zuständigkeit zu fällen hat, soll der Volkswirtschafts- direktion übertragen werden. 8 1093.1 - 11090 Die Kompetenz zur Erteilung von Verordnung (BGS 942.51) geregelt. Mit dem Vollzug ist heute die Sicherheitsdirektion beauftragt und dies soll so bleiben. Die Bestimmung Bst. d) erfüllt das rechtsstaatliche Erfordernis, die Regelung des Vollzugs
-
1117.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
gemeinsam beschlossen, keine besonderen baulichen Sicherheitsmassnahmen vorzunehmen. Das Schulgebäude soll nach geringfügigen baulichen Veränderungen im Herbst 2004, also knapp 2 ½ Jahre nach dem Attentat en entstehen und die Personen mit dem Dach gegen den Regen ge- schützt werden können. Das Vordach soll jedoch im Interesse einer sauberen Buch- haltung ohne Beanspruchung der Kostenposition „Unvorhergesehenes“ Fachleute beigezogen wurden, welche Er- fahrung im Sicherheitsbereich haben. Für die Bauausführung sollten hingegen hiesige Handwerker berücksichtigt werden. Bei den sicherheitsrelevanten Massnahmen ging
-
1195.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
Franken für das Jahr 2004 zu limitieren, um auch hier eine Personalplafonierung durchzusetzen. Es soll der Regierung über- lassen bleiben, in welchen Verwaltungseinheiten sie die notwendigen Einsparungen die Ausführungen unter Ziffer 3.10 auf Seite 15 verwiesen. Dem Personal der Kantonalen Verwaltung soll im Jahr 2004 kein Teuerungsausgleich gewährt werden. Diese Massnahme bedingt, dass auch beim kantonalen 11352 Budget 2004 auf Seite 87 erwähnten 69% neu 67.5% des Prämienverbilligungs- betrages auszulösen. Sollte der Kantonsrat diesem Antrag zustimmen, würde das gegenüber dem gedruckten Budget 2004 eine Einsparung
-
1084.03 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
-
Arztpraxen geht es nicht darum, zusätzliche Ärztinnen und Ärzte in den Kanton Zug zu locken. Vielmehr soll damit nebst dem Chefarztsystem vermehrt auch das Beleg- arztsystem gefördert werden; zudem sind diese mit besonderen Qualifika- tionen angeboten werden, die also in einem Spezialgebiet tätig sind. Es soll sich insbesondere um Spezialgebiete handeln, die durch das Zentralspital nicht ange- boten werden Kommissionsmitgliedes, wenn jener um Streichung der ganzen CHF 5 Mio. nicht angenommen würde, so sollten mindestens 50 % dieser Reserven gekürzt werden, wurde mit gleicher Begründung mit 8 zu 6 Stim- men
-
1140.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
drei Jahre mit mindestens fünf Ämtern durchzuführen. Dieses Projekt soll neu «Pragma» genannt werden. Das Personal der Pilotämter soll vom Personalplafonie- rungsbeschluss (BGS 154.212) ausgenommen werden
-
1090.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
der maximalen Wärme- oder Kühlleistung zu berechnen. Da die Erwärmung der Gewässer nachteiliger ist, soll bei Kältenutzung ein höherer Tarif gelten. Grundwasserabsenkungen erfordern eine Bewilligung gemäss Grundwasser in die Bausubstanz ver- hindert. Gleich der Brauchwassernutzung ohne Rückführung in den Boden soll die auf Dauer bewirkte Grundwasserabsenkung mit Fr. 6.–/Minutenliter der Höchst- leistung der Ent rischen Mittel. Liegt eine Sondernutzung vor, ist eine Konzessionsgebühr geschuldet. Diese Gebühr soll aus administrativen Gründen einen gewissen Betrag nicht unterschreiten. Para- graph 2 legt den jährlichen