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1886.14 - Zusatzbericht und Antrag des Obergerichts
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Friedensrichterinnen und Friedensrichter ausgestaltet und bemessen sein soll. Einzig das Sportel-System soll nicht mehr möglich sein. Bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens ist der Verband zugerischer m. Art. 117 ff. ZPO). 1.3.3 Stellungnahme des Kantonsgerichts Nach Auffassung des Kantonsgerichts soll in allen Fällen, wo vor Prozesseinleitung eine Schlichtungsstelle anzurufen ist, auf eine unentgeltliche auch in Zukunft versuchen muss, eine Eini- gung über die Scheidungsfolgen herbeizuführen, kann und soll die erwähnte Praxis auch in Zu- kunft weitergeführt werden. Eine unentgeltliche Mediation bringt nach
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1798.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Dezember 2009 sollen in einer zweiten Pha- se zusätzlich die Mobilfunkanbieterinnen (Swisscom, Sunrise und Orange) ins Alarmsystem einbezogen werden. Wer sich freiwillig registrieren lässt, soll den Alarm Alarm per SMS auf sein Han- dy übermittelt erhalten. In den SMS soll ein Internetlink angegeben werden, über den auf Fotos des Opfers und allenfalls auch des Täters zugegriffen werden kann. Die Verbreitung unter anderem in den Vereinigten Staaten, in Kanada oder in Frankreich besteht. Der Regie- rungsrat solle die nötigen Massnahmen veranlassen und sich dafür einsetzen, damit der Kan- ton Zug sich an diesem
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1820.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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lanzung und eine Bananen- plantage. Das Projekt soll auch den Kindern zum Erwerb von Grundwissen in der Landwirt- schaft dienen. Auf dem Grundstück soll ein einfaches Wohnhaus mit einem Geräteraum und nen und Liberianer in das «Paradies des Nordens», nach Europa. Das Projekt «Kick for Your Future» soll Jugendlichen in den Slums von Monrovia einen mögli- chen Ausweg aus dieser Situation aufzeigen. Durch Jahr ist die Dachorganisation in Uganda offiziell als NGO anerkannt und eingetragen. Die Organisation soll nun selbsttragend werden. Deshalb hat die Stiftung ausserhalb der Stadt Kasese ein ca. 500'000 m2
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1765.2 - Antwort des Regierungsrates
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Mitteilungen in der Presse, dass einerseits das Hallenbad St. Franziskus in Menzingen geschlossen werden soll und andererseits die Bildungsdirektion plane, den Schwimmunterricht zum Obligatorium zu erklären. schliessen. Die Schliessung ist im Juli 2009 erfolgt. Sofern keine sinnvolle Nutzung gefunden wird, soll die Gebäudehülle zu einem späteren Zeitpunkt rückgebaut werden. Das Menzinger Hallenbad weist einen in den vier genannten Gemeinden Schwimmunterricht zum Obligatorium zu erklären.“ (ZP 29.8.07). Wie soll dies geschehen, bei gleichzeitiger Schliessung eines weiteren Hallenbades und im Bewusstsein, dass
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1871.3 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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private Aufgabe. Die Gesundheitsversorgung soll sich an den Bedürfnissen der Zugerin- nen und Zuger orientieren und nicht primär an der Wirtschaftlichkeit. Deshalb sollte das Spital nicht als privatrechtliche dies eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft oder eine öffentliche An- stalt sein soll. Dies soll der Kantonsrat entscheiden. Bei jeder öffentlichen Form hat der Kan- tonsrat als Vertretung des Volkes
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1869.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Kapitel G1 sollen gestrichen werden. Der Standort für die Erweite- rung der kantonalen Verwaltung soll auf dem ZVB-Areal festgesetzt werden (Kapitel S9). Im Kapitel Landschaft (L1) des Richtplanes sollen neu Gaswerkareal, hinter dem KBZ vorgesehen. Die neuen zwei Standorte sollen am Postplatz und an der Aa sein. Mit der heutigen Richtplananpassung soll der Standort des VG 3 auf dem ZVB- Areal festgesetzt werden hat dies in seiner Vorlage übersehen. Der neue Richtplantext lautet somit wie folgt: "Der Kanton Zug soll massvoll bis maximal 127'000 Einwohnerinnen/Einwohner im Jahr 2020 wachsen." Diese Anpassung wurde
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1874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Stadt und Kanton Zug eine adäquate Lösung gefunden: der historische Grossraum des Sockelgeschosses soll zu einer Studienbibliothek als Erweiterung der benach- barten Stadt- und Kantonsbibliothek ausgebaut Jenni Architekten AG, Solothurn, zur Ausführung. Aus- genommen blieb das Sockelgeschoss. Das Zeughaus soll rasch möglichst umgebaut werden. In die oberen drei Geschosse (inkl. Dachgeschoss) wird das Obergericht Projektände- rungen am Basisprojekt, die durch den Einbau der Studienbibliothek verursacht werden. Es soll im Baukredit von öffentlichen Bauten nach konstanter Praxis 1 bis 2 % für Kunst am Bau bud- getiert
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1892.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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ja nicht über finanziellen Mittel verfügt. Diesem Antrag stimmte die Kommission zu. Abs. 3, Satz 2 soll demnach lauten: Die Kosten gehen zu Lasten des Kantons. § 5 Massnahmen bei Störung von Diensten Aus einstimmig zu. Der Antrag b) wird mit neun zu vier Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Abs. 3 soll demnach lauten: 3 Weggewiesene Dienstpflichtige können zur Nachholung des ganzen Kurses oder eines Ebene zu beschränken. Die- sem Antrag stimmt die Kommission mit 12 zu 2 Stimmen zu. § 8 Abs. 2 Bst. c soll demnach lauten: c) entscheidet sie über die Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft und legt dafür die
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1888.2 - Antwort des Regierungsrates
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en für Polizeipatrouillen zu gewinnen. Jugendliche sollen so ohne sprachliche oder ethnische Barrieren aufgesucht und angesprochen werden. Auch soll über Ausländergruppie- rungen Einfluss auf die Eltern an respektive wie plant er diese Empfehlung spe- zifisch umzusetzen? Antwort: Integrationspolitik soll unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit unabhängig von Sozial- daten sein. Die Analyse des gt. c) Das Zuger Personalgesetz hält fest, dass das Potenzial aller Mitarbeitenden genutzt werden soll und spricht weiter konkret die Bereiche Gender und Behinderung an. Migrati- onshintergrund wird nicht
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2019.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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eingangs erwähnten Hochschulreform (HFKG) sollen PHs künftig wie die übrigen Hochschulen institutionell akkreditiert werden; die Diplomanerkennung der EDK soll weitergeführt werden. PHZ-Konkordat Das P die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG). Es soll die Seite 2/9 2019.4 - 13745 finanzielle Förderung der Hochschulen durch den Bund und die Koordination vor der Aufhebung des PHZ-Konkordates eingetretenen Studierenden und zu den Auf- hebungskosten. Wie soll die Verpflichtung aus Art. 2 der Vollzugsvereinbarung (Weiterführung des Studienbetriebes) im Kanton