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2687.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Beförderungssumme von 2,6 Millionen Franken für ein Jahr ausgesetzt. Im Rahmen des Projekts Finanzen 2019 soll der Personalaufwand um insgesamt rund 8 Millionen Franken reduziert werden. Die Vorlage geht demnächst ab dem Jahr 2018 nachhaltig um rund 1,3 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden. Diese Chance soll jetzt ergriffen werden, bevor ein langjähriges Verfahren eingeleitet wird, wo dann diese zusätzliche wie vor verzeichnet der Zuger Staatshaushalt ein massives strukturelles Defizit. Auf der Zeitachse sollten die Defizite spätestens im Jahr 2020 eliminiert sein. Daher fehlt der Glaube, dass diese Zulagen
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2716.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
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762.4 - 11854; Kan- tonsratsprotokoll vom 24. November 2005 S. 1511 ff.). Mit dem neuen § 55a VRG soll auch für das Verwaltungsgericht in einem demokratisch legiti- mierten Erlass klar statuiert werden n Krite- rien die Auswahl der Richterinnen und Richter zu erfolgen hat. Die passive Wahlfähigkeit soll nur soweit nötig eingeschränkt werden, womit auch den an der Kantonsratssitzung vom 26. J a- nuar BGS 162.11). Für die Wahl als hauptamtliche Verwaltungsrichterrichterinnen und Verwaltungsrichter soll aber weiterhin kein Anwaltspatent verlangt werden. Denn aufgrund des erwähnten, in weitem Masse f
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2720.25 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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finanziellen Auswirkungen sind in der Beilage zum regierungsrätlichen Bericht zusammen- gefasst. Insgesamt soll die Laufende Rechnung des Kantons um rund 13 Millionen Franken entlastet werden. Diese Entlastung bzw. verurteilten Person auferlegt und der Polizei zurückerstattet. Ein Teil der Gebühreneinnahmen soll künftig in einem zu definie- renden Umfang an die Polizei als Leistungserbringerin zurückfliessen Folgendes erwähnt: «Die Mass- nahme ist temporärer Natur. Wenn die Staatsfinanzen wieder im Lot sind, soll der interkantona- le Kulturlastenausgleich nicht mehr über den SWISSLOS Lotteriefonds gespiesen we
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1570.2a - Beilage
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t ist, soll anstelle der schlichten Organisation eines Neubaus die ausgewogene Planung fordern. Der Neubau von Gebäuden im Rahmen von Arealbebauungsbewilligungen und von Bebau- ungsplänen soll nach dem sofern ver- schiedene Transportmittel zur Verfügung stehen. Fällt diese Wahl auf ein Privatfahrzeug, soll es ein kleines und leichtes sein. Die Strassen im Kanton Zug sind auch im Winter gut unterhalten. ng stehen erneuerbare Energien beschränkt zur Verfügung. Ihre Produktion und Einspeisung ins Netz soll zu einem Thema für den Eigenbedarf von Kanton und Einwohnergemeinden werden, soweit es sich um Biogas
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1618.1 - Motionstext
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Bemessung soll vor allem die langfristige Attraktivität das Landes (Seesicht, Hanglage, Nä- he zur nächsten Bauzone etc.) einfliessen. Die Entschädigung soll aber nach oben auch beschränkt sein. Es soll mit Beispiel der Teuerung oder dem Anstieg des Baulandpreises angepasst wird. 12. Verfahren: Die Motion soll zwar nicht sofort behandelt werden. Trotzdem geht es angesichts der anstehenden Grossprojekte nicht
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1658.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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mität bis Ende 2009 befristet. Das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen soll nun die Rechtsgrundlage schaffen, um diese befristeten Massnahmen gegen den Hooliganismus auch über zu setzen, wird der Bund auf die Verfassungslösung verzichten. Konzept des Konkordats Das Konkordat soll die befristeten Bestimmungen des BWIS möglichst unverändert überneh- men und nur dort neue Regelungen Verfügung stehen. Dazu ist eine unbefristete Rechtsgrundlage nötig. Bis zum Ablauf der Befristung soll deshalb entweder eine einwandfreie bundesrechtliche Verfassungsgrundlage geschaffen oder durch die
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1715.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Kindergarten bleibt und dabei nicht das Lernen von Fachwissen vorgezogen werden soll. Gleichzeitig soll es jedem Kind ermöglicht werden, die einzelnen Schulstufen individuell und gemäss seinen Fähigkeiten Kenntnisse und Kompetenzen", sondern auch eine "kulturelle Identität" erwer- ben und entwickeln. Dabei soll das Verständnis der im jeweiligen Schulort geltenden lokalen und regionalen Kultur entwickelt und nun den Kantonen das so genannte HarmoS-Konkordat zum Beitritt vorgelegt. Mit dem HarmoS-Konkordat sollen im Wesentlichen die folgenden vier Hauptziele erreicht wer- den: die Harmonisierung der Bildungsziele
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1629.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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mit 35:34 Stimmen erheblich erklärt. Das Denk- malschutzgesetz vom 26. April 1990 (DSG; BGS 423.11) soll daher wie folgt geändert werden: Seite 2/13 1629.1 - 12598 Es sind nur diejenigen Denkmäler dem Gesetz kultureller oder heimatkundlicher Wert" und "ein erhebliches öffentliches Inte- resse" verlangt. Zudem soll die aufgrund der Motion zwingende Teilrevision genutzt werden, um die gesetzliche Grundlage im Ingress bescheidene Objekte von grossem kulturellen Wert sein können. In der verschärften zukünftigen Praxis soll ein Baudenkmal dann einen sehr hohen wissen- schaftlichen, kulturellen und heimatkundlichen Wert aufweisen
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1554.4 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Die Kommissionsmehrheit hielt dazu fest, dass Einbürgerungsgebühren in jedem Fall erhoben werden sollen und dem 4 1554.4 - 12559 Bürgerrat sowie dem Kanton keine Möglichkeit einer Härtefallanwendung zukommen
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1559.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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weitgehend an der bisherigen, bewährten Ordnung. Der Zeitpunkt soll allerdings genutzt werden, um punktuelle Anpassungen vorzunehmen. So sollen mit dem 4 1559.1 - 12429 neuen Gesetz zunächst Rechtsungleichheiten zu erreichen, sollen die berücksichtigbaren Tagestaxen für Bewohnerinnen und Be- wohner eines Heimes angemessen erhöht werden, sofern keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Gleichzeitig soll vom bisherigen chheiten bei Heimbewohnerinnen und Heim- bewohner beseitigt werden: Der Vermögensverzehr soll für alle generell auf 1/5 erhöht werden (bisher bei AHV 1/5, bei IV 1/10). Auf der anderen Seite gilt für alle