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2428.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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untergeordnete Rolle spielen. 4. Beurteilung 4.1. Mit der vom Motionär verlangten Standesinitiative soll erreicht werden, dass das Bun- desgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vom 3. Oktober NFA-Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone vor Bundesgericht ange- fochten werden können. Damit soll eine gemäss Art. 189 Abs. 4 BV mögliche Ausnahme zum generellen Anfechtungsverbot statuiert werden
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762.4 - Bericht und Antrag des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes
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Staatskanzlei einzureichen. Es soll nicht Sinn und Zweck einer Lösung sein, den Einfluss der politischen Parteien auf die Richterwahlen auszuschalten. Die Kandidaten sollten weiterhin in erster Linie von Qualitätssicherung bei Richter- wahlen - mit einer solchen Lösung im Detail erreicht werden kann, soll nun im Fol- genden näher dargelegt werden. III. GELTENDE RECHTSLAGE UND PRAXIS 1. Wählbarkeitsvor Prioritäten beim Auswahlverfahren bewirken. Nach wie vor sollten zwar die Parteien die Kandidaten vorschlagen. Der politische Ansatzpunkt sollte aber erst am Schluss des Auswahlverfahrens und nicht schon
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2592.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Seite 2/3 2592.2 - 15167 2. Beurteilung 2.1. Mit der von den Motionären verlangten Standesinitiative soll erreicht werden, dass im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) vom 22. Dezember
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2606.3 - Antwort des Regierungsrats
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Gesellschaftsstatuten soll insbesondere der Zweckartikel der Axpo Holding überprüft werden. Auch die Organisation des Verwaltungsrats der Axpo Holding AG wird neu geregelt. Der Verwaltungsrat soll verkleinert und Jahre zu ziehen und die Eigentü- merinteressen zu klären. Der ursprüngliche Gründungsvertrag von 1914 soll durch einen Aktionärsbindungsvertrag ab- gelöst werden. Der Gründungsvertrag muss einstimmig aufgehoben Axpo Solutions sollen erneuerbare Energien, weitere Teile der Wasserkraft und der Netze vereint sowie Dienstleistungen (Customer Solutions) angeboten werden. An der Axpo Solutions sollen sich auch Drit
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933.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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des Kantons von Fr. 520'000.--. 933.3/953.3 - 10737 3 Die öffentliche Schifffahrt auf dem Ägerisee soll zudem in Zukunft auf eine selbst- ständige private Gesellschaft analog der Schifffahrtsgesellschaft Zugersee (SGZ) übertragen werden. Eine solche Gesellschaft ist zu diesem Zweck zu gründen. Schliesslich soll sich der Kanton an allfälligen Betriebsfehlbeträgen dieser Gesell- schaft bis zu einem Höchstbetrag soll. Hinsichtlich der Höhe des Beitrags wird folgender Verteilschlüssel festgelegt: 40 % der Kosten sollen auf den Kanton Zug entfallen, 60 % auf die Gemeinden Oberägeri und Unterägeri. Daraus resultiert
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2382.2 - Antwort des Regierungsrats
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die notwendigen Massnahmen. 2382.2 - 14785 Seite 3/5 Ein kürzlich lanciertes Pilotprogramm des Bunds soll beispielhafte Projekte zur Anpassung an den Klimawandel in Kantonen, Regionen und Gemeinden anstossen denfeuchte hat negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit. In der Versuchsregion Zentralschweiz soll ein dichtes Bodenmessnetz aufgebaut werden mit dem Ziel, die Situ- ation zu beobachten und den Er Heizungsanlagen. Förderung erneuerbarer Energien: Gemäss dem Energieleitbild 2011 des Kantons Zug soll der Anteil erneuerbarer Energien deutlich steigen. Instrumente dazu sind unter and e- rem das Sol
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2438.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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gilt es zu vermeiden, soll der Verteilschlüssel doch eine fai- re Repräsentation aller Einwohnergemeinden im Kantonsparlament gewährleisten. Die Vertre- tung im Kantonsparlament soll durch Personen, welche Einwohnergemeinden richtet sich nach der aktuellen Bevölkerungsstatistik. Dieser Verteil- schlüssel soll eine faire Repräsentation aller Einwohnergemeinden im Kantons rat gewährleis- ten. Es ist zu vermeiden welcher nur Personen einen Wahlkreis vertreten sol l- ten, die auch in diesem Wahlkreis wohnten. Es solle nur möglich se in, in jener Gemeinde für den Kantonsrat zu kandidieren, in der man auch stimmberechtigt
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2406.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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(BGMD) – in Kraft seit 1.9.2013 Neben den Anpassungen an veränderte bundesrechtliche Rahmenbedingungen soll die Revis i- on insbesondere dazu genutzt werden, einzelne Bestimmungen bei den Gebühren und beim von Registerdaten eingeführt werden. - Es soll das Abrufverfahren für Personendaten geregelt werden (öffentlicher Online- Zugang für die Bevölkerung). - Meldepflicht und Nachqualifikation für ausländische (Art. 12 Abs. 2 und Abs. 3) Bisher betrug der Gebührenrahmen zwischen 100.– und 2‘000.– Franken. Neu soll die Ge- bührenobergrenze je nach dem, für was die Gebühr erhoben wird, maximal 1‘000 .– oder 3‘000
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2412.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Handeln abgeben. Die Oberaufsicht zwingt zur öffentlich wahrnehmbaren Rechenschaftsable- gung und soll so das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung und in die Gerichtsbarkeit stärken und erhalten auf der Umsetzungsebene (operativ), z.B. in Form eines generellen Weisungsrechts. Der Regierungsrat soll seine eigenen, in § 47 KV genau umschriebenen Aufgabenbereiche ohne ständige Interventionen der O ist nicht immer einfach und im Einzelfall häufig strittig. Die oberaufsichtsrechtliche Aufhebung soll daher nur ausnahmsweise erfolgen, wenn Entscheide des Regierungsrats klar rechtswidrig sind oder wenn
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2463.1 - Motionstext
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delt, sollte die Abstimmung mit der Sportanlagenpolitik des Bundes und anderer Kantone sowie mit den Tätigkeiten der Gemeinden und Privaten angestrebt werden. Das Kantonale Sportanla- genkonzept soll dem ein Kantonales Sportanlagenkonzept zu erstellen. Begründung: Mit dem Kantonalen Sportanlagenkonzept soll ein Planungs- und Steuerungsinstrument für den Kanton geschaffen werden, das zu einer bedarfsgerechten n und nachhaltigen Ve r- sorgung der Kantonsbevölkerung mit Sportanlagen beiträgt. Darüber hinaus soll es Dritten, insbesondere Gemeinden und im Sportanlagenbereich tätigen Privaten, Orientierungshilfe