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1191.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Folgende finanzpolitischen Ziele sind anzustreben: 2.1 Ausgeglichener Staatshaushalt: Der Staatshaushalt soll mittel- bis langfristig ausgeglichen sein. Eine Abweichung von diesem Ziel würde dazu führen, dass 3 Attraktive Steuerbelastung: Die Belastung der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Unternehmen soll im Kanton möglichst niedrig gehalten werden. Die Leistungen des Kantons sind preiswert zu erbringen Kompetenzverflechtungen zwischen Kanton und Gemeinden abgebaut. Die Erfüllung der staatlichen Aufgaben soll effizient und in guter Qualität erfolgen. Es dürfen keine Anreize bestehen, mit 8 1191.1 - 11333 den
1278.2 - Antwort des Regierungsrates
Eine entsprechende Projektarbeit der Direktion für Bildung und Kultur besteht, sie soll weitergeführt werden. Insgesamt soll der Zugang zu Weiterbildungsangeboten einem breiteren Kreis der Bevölkerung zugänglich zugänglich gemacht werden. Das zurzeit im Kantonsrat hängige Kinderbetreuungsgesetz soll einen Beitrag dazu leisten, die Rahmenbedingungen in der familienergänzenden Kinderbetreuung zu verbessern. Ein grösseres aktuellen Themen sowie die Vernetzung und Koordination von Angeboten und Aktivitäten. Dieses Netzwerk soll direktionsübergreifend aufgebaut und gepflegt werden. 1278.2 - 11690 7 Der Regierungsrat stellt Ihnen
1293.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
t selbst ist (Kantonale Verwaltung), soll sie für griffige Bestimmungen genutzt werden. In andern Bereichen ist auf Motivation und Information zu setzen. So sollen die Arbeitgeber mit Informations- materialien Schweiz in letzter Zeit gewachsen. Der Zeitraum bis zu einer eidgenössischen ge- setzlichen Regelung soll nicht ungenutzt verstreichen, denn Rauchen - auch Passiv- rauchen - schadet der Gesundheit. 1293.1 Tabakprävention 2001 - 2005". Ein Anschlussprogramm für die Jahre bis 2010 wird erarbeitet. Mitte 2005 soll ein Bericht des Bundesrates zum Schutz vor Passivrauchen vor- liegen, der aufgrund eines Postulats
1301.2 - Antwort des Regierungsrates
Sonderschulkonzept 1996 ist ausgeführt, welche Grösse eine Institution im IV- Sonderschulbereich haben soll und wie viele Plätze für Zuger Kinder zur Verfügung stehen sollen. Dabei wurden die Erfahrungszahlen (Schüler besucht die Regelschule, die Son- derschule erbringt die nötigen sonderpädagogischen Massnahmen) soll verstärkt werden. Mit der ZFA (Zuger Finanz- und Aufgabenreform) wird die Steuerung und Finanzierung erarbeitet Grundlagen, um Richtlinien und Vorschläge der EDK zur Sonderschulung zu verfassen. Daraus sollen - an Stelle der bisherigen IV-Regelungen - Interkantonale Vereinbarungen entstehen. 4 1301.2 - 11717
1272.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Diese Massnahmen sollen zwischen 2008 und 2012 dazu beitragen, ein bestimmtes Ziel der Reduktion der CO2-Emissionen zu erreichen. Das private Förderprogramm im Gebäudebe- reich soll ab 1. Oktober 2007 Renovation von Gebäuden nach MINERGIE-Standard" vom 28. Juni 2001 weitergeführt werden kann. Der Beschluss soll einen neuen Kreditrahmen und eine neue Frist festlegen und den Übergang so regeln, dass kein Unterbruch Rahmen- kredit zur Förderung der Renovation von Gebäuden nach MINERGIE-Standard be- währt hat. Er soll erstreckt und mit einem neuen Rahmenkredit versehen werden. Tatsächlich waren die Mittel gefragt.
1282.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der IIZ-Koordinationsstelle soll sein, mit organisatori- schen und anderen Massnahmen die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu fördern und zu erleichtern. Die IIZ soll dazu führen, dass sich die betroffenen Rahmen eines sog. "Case-Management" jeder Fall von einer federführen- den Behörde betreut wird. Damit soll die Effizienz der Massnahmen zum Vorteil der betroffenen Personen erhöht werden und ihre Reintegration Kanton Zug im Rahmen der Zusammenarbeit schon einen guten Standard der Zusammenarbeit erreicht hat, soll er vorderhand nur im Rahmen von Pilotprojekten mögliche weitere Zusammenarbeitsfelder ausloten. Deshalb
1310.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
schutzgesetzes Rechnung tragen. Einerseits soll ein Vorschlagsrecht des Hauseigen- tümerverbandes Zug und Umgebung gesetzlich verankert werden. Andererseits soll der Regierungsrat bei der Zusammensetzung insbesondere von der vorgesehenen Auf- gabenentflechtung zwischen Gemeinden und Kanton abgesehen. Folglich soll die Antwort der Motion der Kommission "Umsetzung der aktualisierten Finanzstrategie: Wachstumsabschwächung en fallen. Für archäologische Fundstätten sollte wie bisher der Kanton zuständig bleiben. Die dazu notwendige Teilrevision des Denkmalschutzge- setzes sollte jedoch nicht im 2. Paket der ZFA, sondern erst
1220.1 - Interpellationstext
sind dies, gemäss Schulgesetz, der Erziehungsrat, eventuell noch der Regierungsrat. Inkrafttreten soll die neue Stundentafel auf das Schuljahr 2005/2006. Welche wesentlichen Änderungen sind bei der neuen em Vorschlag wird das Englisch zu Lasten von Handarbeit und Werken eingeführt. Bei diesen Fächern soll eine Stundenreduktion stattfinden, damit genügend Zeitgefässe für zwei Fremd- sprachen vorhanden sind cht an Bedeutung verliert. Welche Massnahmen sind dagegen vorgesehen? 9. Die Stundentafel der BKZ soll in einem guten Jahr (Schulbeginn Sommer 2005) eingeführt werden, obwohl für intensive Diskussionen
1228.1 - Postulatstext
Diese Haltestelle ist für die nun geplante neue Nutzung aber total überdimen- sioniert. Gleichzeitig soll die gleiche Bauherrschaft dem Kanton auch noch auf der anderen Gebäudeseite Land für eine neue Bu Rechtskurve Kreuzplatz Richtung Neu- gasse-Autobahn zu erstellen. Um zum notwendigen Land zu kommen soll die Ge- meinde zustimmen, den Fellmann-Park massiv zu verkleinern. Die Distanz zum Bahnhof beträgt
1297.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
9859 1297.7 - 11837 3 angepasst. Diese sprachliche Anpassung von § 44 Abs. 1 des Personal- gesetzes soll nun vorgenommen werden. b. Gemäss der bisherigen Regelung in § 87 Abs. 3 StPO tragen der Kanton und Kos- ten des Vollzugs von Strafen und Massnahmen bzw. von Schutzmassnahmen künftig der Kanton tragen soll (Abs. 1). Der Kantonsrat stimmte diesem Antrag am 7. Juli 2005 in erster Lesung zu. Nach Auffassung die Vormundschaftsbehörde, durch die Schule (Schulplatzierungen) oder durch die Jugendanwaltschaft, sollte stets das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen im Vordergrund stehen und nicht die Finanzen. Die

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