-
2177.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
-
kleinen Gruppen, Einzelcoaching, usw.), während ein Ausbau zu Klassen- zimmern kaum machbar wäre. Damit soll es zu einer Umwandlung von zwei Abwartswohnun- gen und einer Aufstockung auf der Terrasse kommen, Trakt 5 zu erstellen. - Da dies die letzte Verdichtungsmöglichkeit auf dem Areal des GIBZ darstellt, soll beim Trakt 5 ein zusätzliches Geschoss im Rohbau erstellt werden, dessen Nutzung durc h einen einfa- Kommission dem Regierungsrat empfiehlt, für Einsparungen ohne Qualitätsverluste zu sorgen. Damit sollte es möglich sein, die Kreditbeträge um 5 % zu unterschreiten. Die Kommission sprach sich mit 6 : 6
-
2176.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
-
finanziell fördern, so auch die Photovoltaikanlagen. Raumplanung und Ausba u erneuer- barer Energie soll gar Thema eines neuen Abschnitts im eidgenössischen Energiegesetz bilden (vgl. Entwurf vom 28. September e eidgenössisches Energiegesetz, wo es um die Abstände geht. Diese Formulierung nach Bundesrecht soll jedoch nur dann zum Zuge kommen, wenn die Änderung des Raumplanungsgesetzes die Volksabstimmung besteht April 2011 (Vorlage Nr. 2043.1 - Laufnummer 13749). Diese vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion soll gemäss Antrag des Regierungsrates als erl edigt abgeschrieben werden. Dem Antrag schloss sich die
-
2189.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
-
Software anschaffen musste. Diese Lösung soll nun beibehalten werden, was eine weitere Änderung der gesetzli- chen Regelung der Zuständigkeit (§ 10 EG SchKG) bedingt. Neu soll das Betreibungsamt Zug für Betreibungen nde Zug, welcher das Betreibungsamt Zug administra- tiv unterstellt ist, soll das Betreibungsamt Baar durchführen. Weiter soll für das anzuwendende Verfahren bei Betreibungen gegen den Kanton ausdrücklich
-
2193.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Innovationspreises und soll beibehalten werden. Mit der Revision der Geschäftsordnung des Regierungsrates entfällt diese bisherige Rechts- grundlage. Die bewährte Zuger Wirtschaftspflege soll in den nächsten Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen unterstützt. Die allgemeine gesetzliche Grundlage dafür soll bei dieser Gelegenheit auch in dieses Wirtschaftspflegegesetz aufgenommen werden. Fast alle Schweizer jeweils vorgängig mit dem Volkswirtschaftsdirektor abgespro- chen. Dies hat sich bewährt. Deshalb soll die Direktion künftig ein entsprechendes Pflichtenheft erlassen. Dieses orientiert sich an der re
-
2108.04a - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat, Voll-Synopse
-
ammlung Antrag auf Genehmigung oder Rück- weisung der Rechnung und des Voranschlages. Der Bericht soll allfällige Mängel der Rechnungsführung sowie eine gesetzwidrige Verwendung öffentlicher Mittel festhalten Einsprache hat aufschiebende Wirkung. § 37 Form 1 Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und soll einen Antrag und eine Be- gründung enthalten. 2 Die Beweismittel, auf die sich der Einsprecher beruft hrung. Er kann das Stimmbüro nötigenfalls mit Hilfskräften erweitern. 2 Die politischen Parteien sollen im Stimmbüro entsprechend ihrer Stärke im Ge- meinderat vertreten sein. 3 Das Stimmbüro überwacht
-
2104.1a - Beilage
-
Nachweis der Machbarkeit für die Erweiterung der Kan- tonsschule am bestehenden Standort. Die Erweiterung soll entsprechend der Dringlichkeit in drei Etap- pen erfolgen: 1. Etappe: Drei Turnhallen und ein Sch schulbetrieblich bedingten Mehrbedarf an Nutzflä- chen von rund 8800m2 aus. Das gesamte Raum- programm soll auf dem heutigen Grundstück der Kantonsschule organisiert werden. Da das Areal durch verschiedene mmer, um die zurzeit ausgelagerten und zugemieteten Unterrichtsräume aufzunehmen. Das Provisorium soll auf dem be- stehenden Parkplatz beim Zugangsbereich im Nordwesten des Areals erstellt werden. Dieser
-
2122.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
dass im Kanton Zug für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung Deutschkenntnisse gefordert werden soll ten. Der Kommission ist es wichtig, dass nicht automatisch jede Person, die Französisch spricht, die verstehen ist, da davon auch relativ intelligente Menschen betroffen sein kö nnen. Analphabetismus soll nur dann im Sinne dieser Bestimmung als unverschuldetes Unvermögen gelten, wenn es der Person trotz Bezug auf die In- tegrationsvereinbarungen noch weitere Abklärungen notwendig seien. Diesbezüglich solle auch die Meinung des Regierungsrates eingeholt werden. Unbestritten war sodann das Eintreten auf das
-
2059.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
eine sichere LV-Querung mit Lichtsignalanlagen angeboten. Von der Zugerstrasse bis zur SBB- Linie soll südlich der Chamerstrasse eine neue Verbindung und mittels einer Radwegbrücke der Zusammenschluss klarer hervorgehoben als bisher. Der Knoten wird mit einer Lichtsignalanlage (LSA) ausgerüstet. Damit soll eine Priorisierung des Busverkehrs und eine wesentlich höhere Verkehrssicherheit aller Verkehrste vorliegenden Strassenbauprojektes als gebundene Ausgabe vom Kantons- rat beschlossen wird. Dieser Bitte soll entsprochen werden, weil die Einwohnergemeinde Cham ihrer Pflicht zur Erschliessung von rechtskräftigen
-
2072.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
-
Massnahmen soll dem entgegengewirkt werden. Einerseits sollen die bisher aus dem Fonds finanzierten Entschädigungen für ungeniessbares Fleisch bei Rindviehhaltung abge- schafft werden. Im Gegenzug soll sich wieder an den Seuchenbekämpfungs- kosten beteiligt, so wie er dies bis 1998 tat. Der Staatsbeitrag soll in Form einer teuerungsin- dexierten jährlichen Fondseinlage von Fr. 180'000.-- erbracht werden. Mit ng von Schäden infolge staatlichen Seuchenpräventionsmassnahmen Im Rahmen dieser Gesetzesänderung soll neu die Möglichkeit geschaffen werden, die Tierhal- tenden aus dem Fonds bei unmittelbaren Schäden
-
1475.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Harmonisierung der Leistungsmessungen auf der Volksschulstufe in der deutschsprachigen Schweiz) Wer soll durch den Test beurteilt werden? Grundsätzlich können mit einem Test verschiedene Personen bzw. I festgelegt werden, An- sonsten kommen im Nachhinein Ansprüche auf, die der Test nicht erfüllen kann. Soll ein Test mehr als eine Funktion übernehmen, so ist erstens zu prüfen, ob diese Funktionen miteinander Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) sollen diese Fragen daher grundsätzlich angegangen werden. Es sollen folgende Ziele erreicht werden: • Möglichst alle Jugendlichen erhalten