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2256.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
100'000 Franken eingesetzt (BKP 98). Eine Mehrheit der Kommission ist damit einverstanden. Grundsätzlich soll über Kunst am Bau auch in Zukunft jeweils in Abhängigkeit von Lage und Nutzung entschieden werden Lebensmittelkontrolle in Steinhausen und dem Veterinärwesen mit Standort in Zug. Die beiden Abteilungen sollen zukünftig in einem Neubau in Steinhausen zusammeng e- führt werden, um Synergien in den Bereichen abklären und diskutieren, in welchem Umfang eine externe Bauherrenvertretung gerecht fertigt ist. Dazu sollen ein oder zwei private professionelle Bauherren angehört werden. Dass eine komp e- tente und durc
2235.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Seite 2/3 2235.2 - 14621 2. Beurteilung 2.1 Mit der von der Motionärin verlangten Standesinitiative soll erreicht werden, dass die Bu n- desverfassung so geändert wird, dass die Kantone frei sind in der Kantonsrat aus. Dieses in einem demo- kratischen Prozess zustandegekommene Ergebnis ist zu akzeptieren und soll nicht wieder in Frage gestellt werden. Durch die Annahme einer bundesverfassungskonformen Wahlrechtsvor- Standesini tiative durch die Bundesversammlung aufwändig und langdauernd ist. Mit der Standesinitiative soll vor allem ein Zeichen gesetzt werden, dass das Bundesgericht in Fragen des Wahlrechts die Bundesverfas-
2234.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
eduktion der Gesamtfahrzeit. Hierbei sollen die lokalen Verhältnisse sowie die verkehrstechnischen Bedin- gungen bestmöglichst berücksichtigt und umgesetzt werden. Ebenfalls soll der Strassenkörper saniert werden Zug zwischen Fridbach und Casino ist schadhaft und bedarf einer umfassenden Sanierung. Gleichzeitig soll die Fahrplanstabilität der Buslinien 3 und 5, welche wegen des regelmässigen Rückstaus in der Mor 300 m lange elektronische Busspur befindet sich zwischen den Haltestellen Fridbach und Mänibach und soll jeweils während der Morgenspitzenstunden in Betrieb sein. Hierbei wird der motorisierte Individualverkehr
2315.3 - Bericht und Antrag der Kommission
............................. 22 1. Ausgangslage Mit dem vorliegenden Geschäft des Regierungsrats soll das bestehende Verwaltungsrechts- pflegegesetz vom 1. April 1976 teilrevidiert werden. Die Teilrevision abzuholen. 2.4. Betrieb und Support Gemäss Vollziehungsverordnung (Stand 1. Lesung des Regierungsrates) soll der Betrieb der Identifikationslösung und der Benutzersupport durch ein vom AIO autorisiertes externes die Verträge mit der Zuschlagsempfängerin ab- geschlossen. Mit der vorliegenden Teilrevision des VRG soll auf der Basis der ohnehin notwendigen Identifi- kationslösung gleichzeitig auch die elektronische
2329.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Verweise auf Gesetzesartikel des BetmG ver- zichtet resp. unnötige Verweise werden gestrichen. Es soll nur dann auf das BetmG verwiesen werden, wenn dies zur Klärung des Inhalts des kantonalen Rechts notwendig jedoch gleichzeitig: Bei Personen mit be- reits vorhandenen oder mit drohenden suchtbedingten Störungen soll frühzeitig eingegriffen werden können, da sich unter Umständen schon im Anfangsstadium des Substa pen besteht unabhängig von einer strafrechtlichen Anzeigepflicht (Art. 3c Abs. 4 und 5 BetmG) und soll die direkte Zusammenar- beit der berechtigten Berufsgruppen mit der Meldestelle fördern. Im Kanton
1337.2 - Antwort des Regierungsrates
Motorfahrzeugsteuer": Ein Gesetzesentwurf ist in Vorbereitung. Die Besteuerung der Motorfahrzeuge soll ihre Luftbelastung berücksichtigen. Zuger Massnahme "Verminderung des individuellen Pendlerverkehrs": werden Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgegeben. Der Erfolg des gemeinsamen Massnahmenpaketes soll mit geeigneten Indikatoren sorgfältig evaluiert und weiterentwickelt werden. Dabei ist darauf zu achten landwirtschaftliche Bildungs- und Beratungszentrum LBBZ Schluechthof getragen. Das Beratungsangebot soll weitergeführt und wo not- wendig punktuell zum Thema Ammoniak ergänzt werden. Dadurch wird sicherge-
1374.2 - Antwort des Regierungsrates
erster Linie durch den Unterhalt der Gewässer und durch raumplaneri- sche Massnahmen gewährleistet sein soll (Art. 3 Bundesgesetz über den Wasserbau vom 21. Juni 1991; SR 721.100). Der Schutz richtet sich primär geregelt. 6. Stimmt es, dass in diesem Vertrag die Rede von einem Stein beim Naas ist, der Massstab sein soll für die Wasserhöhe des Ägerisees, bzw. für die Durchflussmenge bei der Lorze? Ja, siehe dazu die wurde. Dieses Projekt ist zurzeit in Überarbeitung und wird im Verlaufe dieses Jahres vorliegen. Dabei soll auch die Verstopfungsge- fahr der beiden Durchlässe Kantonsstrasse und SAE miteinbezogen werden, indem
1443.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
eine Vorlage für die Schaffung eines „Infrastrukturfonds Zimmerberg II“ vorzulegen. Dieser Fonds soll dazu beitra- gen, dass ein Eisenbahntunnel zwischen Baar und Thalwil in absehbarer Zukunft gebaut Grössenordnung fehl am Platz. Ohne vorgängige und verbindliche Zusagen der übrigen betroffenen Kantone soll und darf der Kanton Zug nicht gesetzliche Grundlagen für neue Ausgaben schaffen. Die volle Finanzierung e Änderungen zum FinöV-Fonds beschlossen. Einerseits sollen den Bahnen keine neuen verzinslichen Darlehen mehr gewährt werden. Andererseits sollen die bereits gewährten verzinsli- chen Darlehen in eine
1434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gängern und Radfahrern frequentiert würde. Die ökologische Vernetzung des Städtlerwaldes ist wichtig und soll trotz 6-Spur- ausbau und Kammerkonzept erhalten bleiben. Im Städtlerwald können selbst wenig ansp wird bereits darauf hingewie- sen, dass die Verbindung zur Lorze offen gehalten und optimiert werden soll (Lebensraumvernetzung Eizmoos). Im Kammerkonzept ist die Ausscheidung eines „Raumes für Vernetzung“ Hochhecken als Abschirmung und Lenkungsstrukturen sowie Feldgehölzen als Deckungsstruktu- ren. Im Weiteren soll verhindert werden, dass durch Infrastrukturbauten im Landwirt- schaftsgebiet zwischen Gibelwäldli
1445.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
Plätze einrichtet und unterhält. Nach Meinung der Kommission sollen die Nutzer die Natur erleben können. Kinder sind kreativ genug. Ihnen soll die Mög- lichkeit geboten werden, mit viel Phantasie am und kantonalen Ei- gentum. Als Grundeigentümer muss der Kanton mit gutem Beispiel voran- gehen. Zudem soll der Raum, wo dereinst die Nordzufahrt als neue Ver- kehrsachse gebaut wird, mit diesen beiden Ren Die Kommission war sich einig, dass sich vorliegend ein etappenweises Vorgehen auf- drängt. Vorerst soll die Wasserüberleitung von der Alten in die Neue Lorze gebaut werden. In einer nächsten Phase wird

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