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3148.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
23 2. Bauprogramm 23 IX. Anträge 25 Seite 2/25 3148.1 - 16420 I. In Kürze Die Chamer-/Zugerstrasse soll im Abschnitt Alpenblick–Kollermühle in den Gemeinden Zug und Cham auf einer Länge von 860 m saniert Kollermühle in Fahrtrichtung Alpenblick wird ein Rad-/Fussweg erstellt und vor dem Knoten Alpenblick soll eine Begradigung erfolgen. Das zentrale Element dieses Projekts bildet die Sanierung der Grundwasserwanne Strassenabwasser gereinigt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuss Gehende soll vom Kno- ten Kollermühle in Richtung Alpenblick ein Rad-/Fussweg von minimal 3,0 m erstellt werden
2989.2 - Antwort des Regierungsrats
und dem Kanton Zug an. Dabei sollen u. a. auch weitere Möglichkeiten zur Förderung des Veloverkehrs untersucht werden. Das Pilotprojekt «Veloland Stadtlandschaft Zug» soll den heutigen Veloverkehr analysieren ersten Rohling des Mobilitätskonzepts. Schliesslich gibt er den Rohling frei für die Phase 3. Dabei soll der Rohling bei einem erweiterten Personenkreis in die Mitwirkung. Zu dieser Mitwirkung gehören auch «Veloprüfung» komplettiert. Nebst dem fahrerischen Können und dem richtigen Verhalten im Strassenverkehr soll auch die Freude am Velofahren geweckt und gefördert werden. Sensibi-lisiert werden die Schülerinnen
3059.1 - Postulatstext
wird. Mit dem vorliegenden Postulat soll nun erreicht werden, dass der Kanton Zug seiner eingegan- genen Verpflichtung gerecht wird. Mittels konkretem Massnahmenplan soll die Transformation des eigenen G vorzulegen, wie er den nachhaltigen Energiebetrieb der kantonalen Gebäude bis 2035 umsetzt. Ziel soll es sein, spätestens ab diesem Zeitpunkt alle kantonseigenen Gebäude ausschliesslich mit erneuerbarer Kanton, seinen Beitrag zur Zieler- reichung der nationalen Energie- und Klimapolitik zu leisten. So soll Energie sparsam einge- setzt und zunehmend aus erneuerbaren Quellen generiert werden. Insbesondere
2963.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
durch Kanton - -2'600 2'600 Unterhalt Spielplatz Lorzento- belbrücke durch Gemeinde Der Spielplatz soll von der Gemeinde Menzingen betrieben werden 10'000 -10'000 Tragung der Betriebskosten der Deponie Massnahmen nicht weiterverfolgt (63 Prozent) werden sollen. Von den anderen 45 Massnahmen (37 Prozent) sollten gemäss Projektaus- schuss 15 Massnahmen innerhalb des Projektes «ZFA-Reform 2018» weiterverfolgt Synergien nutzen in der Zusammenarbeit von Kanton und G e- meinden. 3. Die finanziellen Auswirkungen sollen zwischen den Gemeinden und dem Kanton ausbala n- ciert sein, so dass keine (substanziellen) Gewinner
2987.1 - Petitionstext
Erwerbsleben, verbietet direkte wie indirekte Diskriminierungen in allen Arbeitsverhältnissen und soll die Chancengleichheit im Erwerbsleben sicherstellen. Wir fordern Lohngleichheit, weil Frauen* dur fordern alle Politiker*innen auf, einen kantonalen Mindestlohn einzuführen. Wer Vollzeit arbeitet, soll davon leben können. Darum braucht es analog zu Neuenburg einen kantonalen Mindestlohn. Das Modell Modell Neuenburg zeigt, dass Mindestlöhne die Situation von vielen Frauen* verbessern. Im Kanton Zug soll dieser mindestens Fr. 23.– betragen, da hier die Lebenshaltungskosten höher sind. 3. Schutz vor sexueller
2994.2 - Antwort des Regierungsrats
Thematik im Auge zu behalten. Es soll jeweils geprüft werden, welche modernen Ansätze betreffend die Arbeitsplatzsituation im Einzelfall angebracht sind. In diese Betrachtung soll auch der Einfluss der Digi
3033.1 - Postulatstext
allfällige zusätzliche Mittel für diese Aufhebung beizusteuern. Zudem soll das Zürcher Nachtangebot neu konzipiert werden. Das Nachtangebot soll auch innerhalb des Zuger Tarifverbunds nicht mehr als Spezialangebot Spezialangebot behandelt werden, das vollständig kostendeckend betrieben werden muss. Vielmehr soll gera- de in der heutigen Zeit dieses Angebot als integraler Bestandteil des regulären Angebots b e- trachtet Teil des Verkehrsverbundangebots. Bei einer allfäll i- gen nachfrageorientierten Weiterentwicklung soll sich die Regierung proaktiv dafür einsetzen und die sich allfällig daraus ergebenden Mehrkosten via
3153.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
pAmtsblatt durch eine Drittfirma erstellt und von Interessierten abonniert werden kann. In diesem Fall soll der Kanton den berechtigten Bezügern ein Gratis-Abo zur Verfügung stel- len. 2.2. Amtlicher und n Ausnahmen zu § 3. Der Landschreiber informierte die Stawiko im Nachgang zur Sitzung wie folgt: Frage: Soll der Vorbehalt statt bloss auf «§ 3 dieses Gesetzes» auch auf «§ 4 dieses Geset- zes» Bezug nehmen nicht nötig. Wenn der Vorbehalt von § 3 aus Gründen der Rechtssicherheit trotzdem erwähnt wird, sollte nach Meinung der Stawiko auch § 4 erwähnt werden, denn - § 3 regelt, welche Erlasse nicht in die
3245.2 - Antwort des Regierungsrats
Auffassung, dass differenziertere Darstellungen auf der Web- seite abgebildet werden sollen. Insbesondere soll die Performance unter den kantonalen Rah- menbedingungen aufgezeigt werden. Es wird deshalb geprüft familiären Eigenschaf- ten sowie ihre sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen.» Vor diesem Hintergrund soll die Qualität der gymnasialen Maturität der Zuger kantonalen Schulen auch anhand weiterer Fakto- ren beurteilen . Das AMH wird die Entwicklung der Studienerfolgsquote in den nächsten Jahren beobachten. Sie soll un- ter anderem auch in Korrelation mit der Zuweisungsquote an das Langzeitgymnasium wissen- schaftlich
3236.1 - Postulatstext
Anteil übernehmen können sollen. Der Kanton Zug soll für seine Angestellten diese Option generell vorsehen. Eventualiter auf Einkommen bis zu Fr. 75'000.-- soll auf den Koordinationsabzug verzichtet werden Beitragszahlungen getragen. Der Kanton Zug soll für seine Angestellten diese Option generell vorsehen. Falls der Kanton Zug diese Option noch nicht nutzt, soll er dies vorsehen. Die vorgeschlagenen Massnahmen Jah- reslohns, höchstens aber den BVG-Koordinationsabzug, der aktuell bei Fr. 25'095.-- liegt. Neu sollen Arbeitgeber die Option erhalten, auch den Koordinationsabzug im Rahmen des Leistungsziels und der

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