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1090.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
Gewässer (§ 38 lit. d GewG). Konzessionierte Nutzungen sind sodann auf Dauer ausgerichtet. In der Regel soll die Geltungsdauer einer Konzession 30 Jahre nicht überschreiten (§ 43 lit. b GewG). Daraus erhellt
1105.2 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
Wenn das Gericht sich mit einer Lockerung der Unvereinbarkeitsbestimmungen einverstanden erklärt, so soll damit in keiner Weise zum Ausdruck gebracht werden, dass man mit der bisherigen Regelung und den sich mehrt in Richtung von partnerschaftlichen Kanzleien zu entwickeln scheint. Nicht verschwiegen werden soll dabei aber, dass sich ein Anwalt, der als nebenamtlicher Verwaltungsrichter kandidiert, auch die Frage Verwaltungsgericht selbst als un- vereinbar erklärt, erscheint dem Verwaltungsgericht als richtig. Dies soll grundsätz- lich weiterhin beibehalten werden. Immerhin trägt diese Unvereinbarkeitsbestimmung dazu
1118.2 - Antwort des Regierungsrates
Zu Frage 6 Sieht der Regierungsrat vor, vom neuen Lohnausweis Abstand zu nehmen? Wenn nein, wann soll dieser im Kanton Zug eingeführt werden? Der Regierungsrat beabsichtigt nicht, vom neuen Lohnausweis 5 wurden, eine wesentliche Mehrarbeit für die KMU befürchtet wurde. Da diese nun entschärft sind, sollte der Einführung des neuen Lohnausweises nichts mehr im Wege stehen. Antrag Kenntnisnahme. Zug, 1.
1118.1 - Interpellationstext
einen neuen Lohnaus- weis für die gesamte Schweiz. Dieser soll auch zur Rentendeklaration verwendet werden können. Der neue Lohnausweis sollte das alte Formular sowie die verschie- denen kantonalen Lo insbesondere die Annahme des formellen Steuerharmonisierungsgesetzes (STHG). Der neue Lohnausweis soll anscheinend auf den ersten Januar 2005 in Kraft gesetzt werden. Der neue Lohn- ausweis bringt Änderungen zu senken? 6. Sieht der Regierungsrat vor, vom neuen Lohnausweis Abstand zu nehmen? Wenn nein, wann soll dieser im Kanton Zug eingeführt werden? __________ 300/mb
1145.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
e Initiative vorläufig unterstützt (mit anschIiessendem Vernehmlas- sungsverfahren); das Anliegen soll mit einer kürzlich eingereichten Motion weiter verfolgt werden. Im Kanton Luzern wurde eine Motion (Ehegattenrente/Ehegattenabfindung) - Anlässlich der bevorstehenden Revision des Pensionskassengesetzes soll die Stellung der Lebensgemeinschaften (auch der gleichgeschlechtlichen) erheblich 1145.2 - 11285 9 - und Strafprozessrecht und in der Verwaltungsrechts- pflege, wie vorne ausgeführt, zu erlassen. Sollte das Bundesgesetz einer Volksab- stimmung unterliegen, ist auf deren Ergebnis abzustellen. 5. Zus
1182.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Konkor- datspartner und soll nach den Grundsätzen der Kunden-, Leistungs- und Wirkungs- orientierung geführt werden mit einem Globalbudget. Rund 230 bis 330 Anwärterinnen und Anwärter sollen jährlich eine ze unter anderem in Psychologie, Umgang mit schwierigem Publikum sowie praxisorientierten Lernmethoden soll erreicht wer- den, dass die Polizeianwärter/innen mit besseren Voraussetzungen ihre Tätig- keit aufnehmen vollumfänglich zu. Dabei ist sich die Kommission bewusst, dass das Konkordat nicht zustande kommt, sollte sich der Kanton Basel-Stadt nicht zum Beitritt entschliessen können. Da in der Zwischenzeit jedoch
1166.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ausgeführt: Für den Kanton Zug soll ein System der Familienergänzungsleistungen (Familien-EL) analog zum System der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV eingeführt werden. Die Familien-EL soll primär in Form der Kinder-EL höhere Kinderzulagen aus, als jene Kan- tone mit Leistungen, die einer Familien-EL entsprechen. Zudem soll das Gesetz über die Kinderzulagen weiter verbessert werden, indem eine neue Regelung bei der Ansp Ausgaben sollen auch weiterhin getätigt werden, da ihr direkter Nutzen, mit deutlich weniger Kosten, nicht wesentlich hinter Kinder-EL zu- rückliegt. 5. Antrag Die Leistungen für junge Familien sollten in der
1175.5 - Zusatzbericht und -antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1175.5 (Laufnummer 11457) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE GEWÄSSER (GEWG) ZUSATZBERICHT UND -ANTRAG DER KOMMISSION FÜR WASSERBAU UND GEWÄSSERSCHUTZ VOM 25. MÄRZ 2004 Sehr geehrte
1189.2 - Antwort des Regierungsrates
werden. In erster Linie jedoch soll ein kantonales Leitbild zur Integration der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton Zug veröffentlicht und umgesetzt werden. Damit soll das Integrationsverständnis und Bevölkerung für die Integration und der zugerischen Bevölkerung für ein kulturell vielfältiges Zug. Dafür soll die Öffentlichkeitsarbeit inten- siviert werden. Er sieht in der regierungsrätlichen Gesamtpolitik
1194.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
Antrag an den Kantonsrat soll eine allfällige Verzögerung bedingt durch das erforderliche Wahlgeschäft im Kantonsrat vermieden werden. Für die Tätigkeit ab 1. Februar 2004 soll Strafrichter Urs Flury auf dem Ausscheiden von Urs Flury noch einem andern Mitglied des Strafgerichts zuteilen zu müssen. Zudem soll das Strafgericht den Fall in derjenigen Besetzung beurteilen können, welche bei der Hauptverhandlung

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