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1205.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Staatskanzlei von der Landschreiberin bzw. dem Landschreiber geleitet wird. Diese starre Regelung soll gelockert werden. Die Leitung der Staatskanzlei darf neu einer anderen Mitarbeiterin bzw. einem anderen unterstehenden Abteilungen oder an einzelne, genau bezeichnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies soll jedoch aus Gründen eines effizienten Per- sonaleinsatzes und möglichst kurzer Entscheidungswege neu Strassensignalisation vom 22. Februar 1977 (BGS 751.21) die Sicherheitsdirektion. Diese Kompetenz soll vom zuständigen Mitglied des Regierungsrates an eine fachlich ausgewiesene Mitarbeiterin bzw. an einen
1161.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wie Höhere Fachschule, Fachhochschule oder Universität. Mit der Änderung des Kinderzulagengesetzes soll diese Ungerechtigkeit - soweit mit vernünftigem Vollzugsaufwand möglich - vermieden werden, wie dies Kauf genommen werden und ist angesichts des erreichten Mündigkeitsalters vertretbar. Gleichzeitig soll jedoch auch die bestehende Bestimmung aufgehoben werden, wonach für Kinder, die wegen Krankheit oder Regierungsrat, die Kinderzulagen neu generell bis zum 18. Altersjahr zu gewähren. Bei einer Ausbildung sollen die Kinderzulagen unverändert längstens bis zum 25. Altersjahr gewährt werden. In diesem Zusammenhang
1161.3 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
Kinderzulagen beziehen kann. Das höhere Erwerbseinkommen (und damit verbunden die höheren Lohnbeiträge) soll auch den Kinderzulagenanspruch auslösen. Falls andere Leistungssysteme auf den Kinderzulagenanspruch
1173.2a - Beilage
e Cham wird eine Zonenplanänderung voraussichtlich im Jahr 2004 beschliessen. Der Durchgangsplatz soll für 10 Wohnwagengespanne Raum bieten. Der Betrieb muss kostendeckend sein. Frage 2 (gilt nur für Vorstösse 01.09.1994, M (185.1 - 8458; 185.2 - 8874) 03.06.1996 SD Frage 1 Der Entwurf des Polizeigesetzes soll möglichst bis Herbst 2004 dem Regierungsrat vorgelegt und anschliessend in die Vernehmlassung geschickt Motion verlangt ein Konzept mit dem Ziel einer gesamtheitlichen Zuger Gesundheitsförderungspolitik. Es soll also ein längerfristiger Prozess ausgelöst werden. Mit der Erarbeitung des Rahmenkonzeptes der Ge
1198.2 - Antwort des Regierungsrates
Möglichkeiten vorzuziehen sind, ob für den ganzen Kanton das gleiche einheitliche Modell Anwendung finden soll und wer schliesslich darüber entscheiden soll. 1.1.3. Blockzeiten und Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden die Gemeinden in der freieren Gestaltung der Unterrichtszeiten hindern, aufheben bzw. lockern. Dies soll es den Gemeinden ermöglichen, spezifisch auf ihre Gemeinde angepasste familien- freundlichere Blockzeiten Regierungsrates vom 12. Juni 1989, Vorlage Nr. 6655, S. 10). Im Bereich der gemeindlichen Schulen sollte der Kanton die haupt- sächlichsten schulpolitischen Entscheide (z.B. Schulpflicht, Lehrpläne, Lehrmittel
1103.2 - Antwort des Regierungsrates
Anstrengungen? Ist Potential für eine weitere Erhöhung der Anzahl Ausbildungsplätze vorhanden und wie soll dieses Potential ausgeschöpft werden? An Massnahmen, die realisiert werden konnten, seien erwähnt: personell nicht zum „Nulltarif“ zu haben sein. Ein intensives und systematisches Lehrstellenmarketing soll die bislang abseits stehenden Betriebe von den Vorteilen der Berufsbildung überzeugen und bei den
1148.2 - Antwort des Regierungsrates
(Geschäftsleitung) ein ineffizienter Wasserkopf bildet oder schon gebildet hat? Wie viele Stellen soll dieses Kompetenzzentrum belegen und wie sieht das Pflichtenheft für diese Personen aus? Die Regierung besondere auch mit der zur Zeit schlechten wirtschaftlichen Lage im Zusam- menhang steht. Auch dem Staat soll nichts "geschenkt" werden. � Seit der Einführung der einjährigen Veranlagungsbemessung kann ein weiterer
1155.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Nachfrage nach Parkplätzen (u.a. KBZ, ZTI, angrenzende Sportanlagen, Veranstalter von Grossanlässen, usw.) soll ein Teil des Grundstücks (ca. 5'000 m2) zwischenzeitlich als provisorische Parkplatzanlage mit 192 VZ1 sind sehr begehrt und wochentags voll belegt. Aufgrund der grossen Nachfrage nach Park- plätzen soll nun auf einem Teil des Grundstücks (ca. 5'000 m2) eine provisorische Parkplatzanlage mit 192 Pers Investitionskosten pro Autoparkplatz (aufgerundet) Fr. 2'085.-- Die provisorische Parkplatzanlage soll möglichst kostengünstig erstellt werden, d.h.: Fahrbahnbereiche Asphaltbelag Parkplätze Kiesbelag
1172.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
öffentlich-rechtliche Anstalt eine Beteiligung Privater an der Aufgabenerfüllung nicht anstrebt. Dies soll aber vor- liegend ermöglicht werden. Aus diesem Grund ist eine Aktiengesellschaft im Sinne von Art Spezial-Software sowie Haftungsüberlegungen lassen nun eine Reorganisation als sinnvoll erscheinen. Zudem sollen weitere Projekte ausserhalb des ursprünglichen Auftrages angenommen und soweit sinnvoll auch private
1172.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
aufgebaut, die in ihrem gemeinsamen Eigentum steht. Die bestehende Form einer einfachen Gesellschaft soll jetzt neu in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden, um für weitere Kantone – und in beschränktem soll. Im Grundsatz ist unsere Kommission mit dem gewählten Vorgehen einverstanden. Dem Kanton Zug sollten dadurch keine neuen oder zusätzlichen Kosten entstehen. Diese Aussage ist jedoch zum heutigen Zeitpunkt

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