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2612.1a - Beilage Ablaufschema
werden soll Gemeinde: Soll das Betreibungsverfahren gestoppt werden? (105e Abs. 2 KVV) Ende N Durchführungsstelle: meldet Krankenversicherer, das das Betreibungsverfahren nicht fortgesetzt werden soll Dur
2614.2 - Antwort des Regierungsrats
Grundlagenberichts sollen die Initiativen der G20 zur Erhöhung der Transparenz über Preise und Volumen in den physischen Rohstoffmärkten in multilateralen Foren un- terstützt werden. Sodann soll gemäss Empfehlung glicher Standards sind im Bundesrecht bzw. dem entsprechenden interna- tionalen Recht geregelt. Sollten dem Kanton Zug die Verletzung schweizerischer Wirtschafts- oder Strafrechtsnormen durch hier ansässige die Schweiz für einheitliche internationale Transparenzvorschriften einsetzen soll. Diese Massnahme sollte mittels Vernehmlassungsvorlage geprüft werden. Was hält der Regierungs- rat von internationalen
2636.1 - Postulatstext
vorzunehmen. Für die Rechtssicherheit von Immob i- lienbesitzern ist eine Inventarisierung wichtig, jedoch soll e ine Inventarisierung auf Vorrat vor Inkrafttreten der angekündigten Gesetzesrevision unterlassen der Thematik künftig verbindlicher mitwirken. Auch soll als Novum das Instrument des verwaltungsrechtlichen Vertrages im Gesetz verankert werden. Ein solcher Vertrag ermöglicht es betroffenen Eigentümerinnen Auswirkungen haben wird.» Auch die stärkere Mitwirkung der Gemeinden am Inventarisierungsverfahren soll gemäss der Ankündigung des Regierungsrates gesetzlich verbindlich geregelt werden. Damit möchte die
2641.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
befristet. Dies betrifft auch den zeitlich befristeten Infrastrukturfonds. Die langfristige Finanzierung soll mit der Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) sichergestellt wer- nicht zur Finanzierung aller Massnahmen der Agglomerationsprogramme aus. Die langfristige Finanzierung soll künftig mit der Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) sichergestellt Mittel verfügt. Mit der Einführung des Natio- nalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) soll die Finanzierung der Agglomerat i- onsprogramme langfristig gesichert werden. 6.2. Anpassungen von
2655.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
für eine Instandset- zung die Nachhaltigkeit der eingesetzten Mittel: Noch brauchbare Bausubstanz soll nicht ver- nichtet werden. Nach Ansicht der Kommission ist deshalb aus Kostengründen (Mehrkosten von Theoriesaal reduziert (Kosteneinsparung Fr. 26'000). Das Gebäude dient den Partnerorganisa- tionen und soll erdbebensicher sein, weshalb bei den entsprechenden baulichen Mas snahmen nicht gespart wurde. Auch vorliegenden projektierten In- standsetzung mit den Baukosten von anderen Gebäuden zu vergleichen. Weiter sollte noch- mals der Vergleich zwischen den Kosten eines Neubaus und der einer Gesamtinstandsetzung aufgezeigt
2654.1 - Motionstext
interkantonale Schulkoordination soll soweit als möglich berücksichtigt werden. Durch Jahrgangsziele und die entsprechende Einte i- lung der Unterrichtsfächer-/Zeit soll sichergestellt sein, dass die e folgende Motion eingereicht: Antrag: Das Schulgesetz des Kantons Zug (BGS 412.11) vom 27. September 1990 soll wie folgt geä n- dert werden: § 14 Lehrpläne Abs. 1 (2. und 3. Satz neu) Lehrpläne enthalten Jahr Allgemeinwissen, erreicht werden. Um die Mitwirkung des Souveräns in diesem Prozess zu stärken, sollen der Lehrplan, die Stunde n- tafeln und Konkordate im Bildungsbereich neu der Genehmigung durch den
2659.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
2 Nein-Stimmen ohne Enthaltung dem Antrag der vorberatenden Kommission. Hinweis: Mit diesem Antrag soll dem Regierungsrat ermöglicht werden, die sieben Direkti onen selbstständig zu bezeichnen, weil die Ämtern auf sieben Direktionen möglich sei und der Regierungsrat einen Konsens finden werde. Zuerst solle jedoch der Kan- tonsrat einen Entscheid zum «Fünfer-Modell» oder «Siebner-Modell» fällen. 3. Deta 4. September 2016 (Vorlage Nr. 2660.1 - 15259) nicht erheblich zu erklären. 6. Schlussbemerkungen Sollte der Kantonsrat der Reorganisation der Verwaltung unter Beibehaltung von sieben Dire k- tionen zustimmen
2611.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
die personelle Zusammensetzung des Büros des Grossen Gemein- derates (GGR) neu definiert. Künftig soll es dem Grossen Gemeinderat frei stehen, wie er die Zusammensetzung seines Büros regelt. Mit der Änderung rsammlung zum Erlass einer Gemeindeordnung in § 69 Abs. 1 Ziff. 1 Gemeindegesetz auf. Diese Lücke soll mit der vorliegenden Revision wieder gefüllt werden. 3. Rechtsvergleich mit anderen Gemeinwesen Das zusammensetzen sollte, ob eine Mindest- oder eine Maximalgrösse im Gesetz festgeschrieben werden soll . Es wurde kein Antrag gestellt. Seitens des Motionärs wie auch seitens der Vertretung des Büros des
2678.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
werden können. Begründung: Die Stawiko will den Spardruck aufrechterhalten. Der betriebliche Aufwand soll grundsätzlich das Niveau des Jahres 2015 von 1433,1 Millionen Franken nicht überschreiten, der auf beansprucht werden. - Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III auf den Nationalen Finanzausgleich soll von einer externen Fachperson beurteilt werden. Die Stawiko wünscht, über neue Er- kenntnisse laufend nur für ein Jahr der Steuer- fuss ohne entsprechende Abklärungen erhöht werde. Dem Regierungsrat solle die dafür nötige Zeit eingeräumt werden. Ausserdem unterliege eine Änderung des gesetzlichen Steuerfusses
2734.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
drei Geschäftskundenstellen, vier Aufgabe- /Abholstellen und zwei My Post 24-Automaten. Bis 2020 soll dieses Netz auf 33 bis 42 Zusatz- punkte erweitert werden: Acht eigen betriebene Filialen, neun P Zugangsmöglichkeiten sollen gemäss einer Medienmitteilung der Post vom 23. Ju- ni 2017 insgesamt bis ins Jahr 2020 auf 4200 ausgebaut werden (vgl. www.post.ch/medien). Gleichzeitig sollen die traditionellen sich in jüngster Zeit für ein nachfrage- und kundenorientiertes Angebot der Post stark gemacht. Sollten die Postulanten jedoch unter dem Begriff «Poststellennetz» nur die eigen betriebenen Filialen meinen

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