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2501.1a - Beilage Massnahmenplan Ammoniak
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Verhaltensänderung, Sensibilisi e- rungsmassnahmen etc. geprüft werden. Der neue Massnahmenplan Ammoniak soll ab 2016 als Nachfolgeprogramm das Ressourcenprojekt ablösen. Gemäss dem Ausspra- chepapier ist als die LBBZ und das ARP beteiligt. Der Hauptteil der administrativen Arbeiten fällt beim LWA an. Hier soll die zentrale Anlaufstelle mit ca. 50-Stellenprozent angegliedert werden. Über den Stand der Massn onen exponentiell an. Werte über 30 mg wirken sich negativ auf die Gesundheit der Tiere aus und sollten auch deshalb vermieden werden. In den beiden Ammoniak-Ressourcenprojekten Zentralschweiz und Graubünden
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2501.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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inträgen in Böden, Grundwasser und Oberflächengewässern aus der Landwirtschaft betroffen. Abhilfe soll der Massnahmenplan Ammoniak schaffen. Stickstoffverbindungen, die durch menschliche Aktivitäten in nalen Verwaltung hat im Auftrag des Regierungsrats einen Massnahmenplan Ammoniak erar- beitet. Er soll das bis Ende 2015 laufende Ressourcenprojekt der Zentralschweizer Kantone ablösen und bis 2021 die kleinen Teil das AfU beteiligt. Der Hauptteil der administrativen Arbeiten fällt beim LWA an. Hier soll die zentrale Anlaufstelle angegliedert werden. Sie wird für die Umsetzung und ad- ministrative Betreuung
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2553.3a - Beilage1: Synopse
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im Kanton sollen umfas- send und für eine angemessene Prämie gegen Feuer- und Elementarschäden so- wie gegen weitere Gefahren nach diesem Gesetz versichert sein. 2 Die Versicherungsleistung soll ausrei- Antrag KOM: Das Regierungsmitglied, wel- ches für die Gebäudeversiche- rung verantwortlich zeichnet, soll von Amtes wegen Mitglied des Verwaltungsrats sein. - 4 - Bestimmungen des geltenden Rechts [M09] Antrag o- dell entspricht dem geltenden Recht. Antrag KOM: - Abs. 1: Nennung der zu- ständigen Direktion soll auf Verordnungsstufe erfolgen. - Abs. 2 Bst. e und h: Da der KR den Geschäftsbericht und die Jahr
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2553.7 - Anträge der CVP-Fraktion zur 2. Lesung
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vor. Nach der 1. Lesung soll die wich- tigste Steuerungsfunktion des Verwaltungsrats, die Budget-Genehmigung, jedoch vom Regie- rungsrat beansprucht werden (§ 5 lit. e). Zudem soll der Kantonsrat die Ja zum Vornherein als Aufsichtsgremium nicht in Frage kommt. Der Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung soll gemäss dem Antrag des Regierungsrats fachkundig sein. Der Kantonsrat folgte diesem Grundsatz konsequent demokratischen Aktivrechte (Motion, Interpellation, Akteneinsicht etc.) offen. Zum Eventualantrag: Sollte der Kantonsrat wider Erwarten am Ergebnis der 1. Lesung fest - halten, ist der Kantonsrat als Organ
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2736.8 - Antrag von Nicole Zweifel zur 2. Lesung zu § 52a Abs. 2a
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folgen- den Antrag: Paragraph 52a (neu) Abs. 2a soll bereinigt werden, so dass die Hürden für die Mehr- wertabschöpfung realistisch werden. Ausserdem soll mit unserem Antrag ein lesbares, einf a- ches Gesetz
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2744.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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die VO Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung bei der GVZG nicht zur Anwendung kommt. Ande- rerseits soll geklärt werden, ob durch die Aufsichtsorgane anderweitig Einfluss auf vertragliche Entscheidungen einem Abschiedsessen durch den Regierungsrat in seiner Funktion als Direktion s- vorsteher erfolgt, soll künftig auf entsprechende Einladungen verzichtet werden. Fazit: Der Regierungsratsbeschluss vom 30
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2559.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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externe Berater, Exper- ten und IT-Fachsupport sind 3,6 Millionen Franken eingestellt. Dieses Konto soll um 0,6 Millio- nen Franken reduziert werden. Dem wurde entgegengehalten, dass der Stawiko zu wenige zusätzliches Gewicht zu verlei- hen. Das Konto 3132 Honorare externe Berater, Experten und IT-Fachsupport sollte um 0,6 Millionen Franken reduziert werden. Das Argument, dass der Stawiko darüber zu wenige Informationen konnten. Damit ist die Stawiko nicht einverstanden. Wenn Arbeiten extern vergeben werden müssen, sollen innerhalb der geltenden submissionsrechtlichen Bestimmungen Schweizer Unternehmen berücksichtigt
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2565.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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als flankierende Objekthilfe bei der Erstellung von e r- schwinglichem Wohnraum ausgestaltet. Sie soll nur dort zum Einsatz gelangen, wo ohne staa t- liche Unterstützung kein preisgünstiger Wohnraum entstehen Prozent der Fläche für preisgünstigen oder auf Kostenmiete basierten Wohnungsbau reserviert wird, soll ein Ausnüt- zungszuschlag gewährt werden können. 3. Stellungnahme des Regierungsrats Die Gesetzes erfolgreiche enge Zusammenwirken mit den Gemeinden und den gemeinnützigen Bauträgerinnen und Bauträgern soll wie in den beschriebenen Beispielen unter Ziffer 1.3. fortgeführt werden. Mit Bezug auf die Forderungen
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2687.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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und Eintretensdebatte Der Regierungsrat beantragt eine Änderung des Personalgesetzes (PG). Damit soll eine Rechtsgrundlage im kantonalen Personalrecht geschaffen werden, die es ermöglicht, Mitarbe i- Eignungstest nur bei Anstellung möglich sei, dann werde der Nutzen eines solchen Tests relativiert. Es soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, solche Tests gerade auch während eines Anstellungsve geäussert: Aus dem Entlastungsprogramm 2015–2018 sollte man gelernt haben, dass die Prozesse einzuhalten seien und von Paketlö- sungen abzuraten sei. Man solle nicht ohne Not einen Konflikt provozieren, weil
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282.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorschlag für die Verwirklichung einer offiziellen Radstrecke um den Agerisee zu unterbreiten. Dabei soll insbe- sondere auch geprüft werden, ob das Trottoir Unterägeri - Oberägeri - Morgarten (entlang der Radfahrer denkbar wäre: Bergwärts entlang der Lorze; talabwärts auf der Kantons- sfcrasse. Der Versuch soll aufzeigen, ob damit eine taugliche 254.2 - 8974 Lösung gefunden werden kann, oder ob der Abschnitt rung zwischen Lüssirainstrasse und Talacher gleichzeitig ein Trottoir erstellt wird. Das Trottoir soll als kombi- nierter Rad-/Gehweg gebaut werden. Für den Abschnitt Nidfurren - Schmittli verlangen die