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1733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorprüfung des Bebauungsplans am 21. November 2007 abgeschlossen. Laut Auskunft der Gemeinde Cham soll der Bebauungsplan am 30. November 2008 dem Cha- mer Stimmvolk zur Urnenabstimmung unterbreitet werden In Absprache und im Einvernehmen mit der Grundeigentüme- rin, der Baugenossenschaft «im Zöpfli», soll die Grabung mehrheitlich vor Baubeginn durchge- führt werden. Aufgrund der Grösse der Fundstelle und Töpferei etc.) sollen vollständig freigelegt werden können, damit die Bergung der Funde si- chergestellt werden kann. • Zonen mit vergleichsweise viel besseren Erhaltungsbedingungen sollen vollständig freige-
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1728.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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einem neuen Leitungs- und Finanzierungskonzept zu bilden. Die drei Teilschulen sollen zwar erhalten bleiben, die Angebote sollen jedoch nach inhaltlichen und betrieblichen Kriterien festgelegt werden. Seite
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1597.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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jedoch geringfügiger Korrekturen dieser Abgrenzung, da sie teilweise unzweckmässig ist. Im Ennetsee soll sich der Teilraum 1 an bestehende Verkehrsinfrastrukturen wie Autobahn anlehnen, die eine klare Zäsur Baar weist der Teilraum 1 eine unzweckmässige Abgrenzung auf. Bei Blickensdorf und im Gebiet Margel soll der Perimeter ausgedehnt werden, um auf agglomerationsspezifische Anliegen besser reagieren zu können die Bedürfnisse des Agglomerationsprogrammes an wenigen Stellen nicht geeignet ist. In diesem Sinne soll der Teilraum 1 und damit das Gebiet der Agglomeration Zug den Bedürfnissen des Agglomerationsprogrammes
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1603.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Regierungsrat mit Hinweis auf die Dringlichkeit einen entsprechenden Projektierungsauftrag erteilt. Jetzt soll der Kantonsrat – wieder mit dem Argu- ment der Dringlichkeit – auf das im KRB betreffend Rahmenkredit bauten, den entsprechenden Kredit von 1.4 Mio. Franken noch nicht zu bewilligen. Der Regie- rungsrat soll prüfen, ob nicht alle Aktivitäten dieses Amtes in der Schönau in Cham/Hagendorn konzentriert werden Einleitung notwendiger Schritte zur Realisierung erheblich erklärt. Die hier beantragten hohen Kredite sollen ausserhalb der strategischen Büroraumplanung ge- nehmigt werden. Im Januar 2007 hat der Regierungsrat
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1643.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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werden. Dies sind namentlich die forstrechtlichen oder fischereirechtlichen Bewilligungen. Inskünftig soll die Baudirektion die Bewilligung von wasserbaulichen Massnahmen an privaten Gewässern ausserhalb der funktioniert - Federführung bei der Baudirektion und Zusammenarbeit mit der Di- rektion des Innern -, soll nun auch für die wasserbaulichen Massnahmen an privaten Ge- wässern Gültigkeit haben. b) Zuständigkeiten forstlichen Wasserbau bewilli- gen, sondern nur noch die kantonale Zustimmung erteilen solle. Neu solle die Bewilligung der Seite 2/4 1643.3 - 12761 wasserbaulichen Massnahmen an sämtlichen privaten Gewässern
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1648.2 - Antwort des Regierungsrates
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der Erträge aus Jagd- und Fischereipatenten und aus Uferfischenzen. Die Erhöhung der Patentgebühren soll mit Teil- revisionen der kantonalen Jagd- und Fischereiverordnung umgesetzt werden. 2. Zu den einzelnen
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1701.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ung bei Schiessanlagen, welche diese Schlüsse berücksichtigt. Der Rahmenkredit von 2 Mio. Franken soll bis 2017 zur Verfügung stehen. 2. Sanierungsaufgaben allgemein Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat drei Aufgabenberei- che zu unterscheiden: - Umrüstung der Kugelfänge auf künstliche Systeme Zunächst soll sichergestellt werden, dass durch den Schiessbetrieb keine weiteren Schad- stoffe in den Boden gelangen gehen wir davon aus, dass bis 2012 dreizehn Kugel- fänge saniert sind. Bei den restlichen Kugelfängen sollte die Sanierung bis im Jahr 2018 abge- Bereich A: Der Kugelfang gilt als Altlast und ist nach Art.
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1701.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Schützenver- eine bzw. der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer soll verzichtet werden. Gestützt auf den vorliegenden Beschluss sollen die Restkosten hälftig auf den Kanton und die Gemeinden verteilt belastete Gebiet Nutzungsbeschrän- kungen erlassen werden. Die daraus entstehenden Kosten sind gering. Soll namentlich auf die- sem Gelände ein Kinderspielplatz entstehen, muss das Sanierungsziel höher gesteckt dass diese Gemeinden we- gen ihres raschen Handelns nicht bestraft werden dürfen. Aus diesem Grund soll der Kantons- ratsbeschluss rückwirkend auf 1. Januar 2008 in Kraft treten. Damit werden auch die Gemein-
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1709.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Instrument im Zusammenhang mit einer erforderlichen Anpassung der Regierungsratsentschädigung. Demzufolge soll inskünf- tig im Rechtsstellungsgesetz ein fixer Betrag als Regierungsrats-Entschädigung festgelegt festgelegt werden, der sich nicht mehr am Lohn-Einreihungsplan gemäss Personalgesetz orientiert. Fer- ner soll das Rechtsstellungsgesetz klar festhalten, dass ein solches Mandat nicht mehr ledig- lich im «Hauptamt» einer Regie- rungsrätin oder eines Regierungsrates das Pensum weit mehr als 100% beträgt. Deshalb soll das Rechtsstellungsgesetz inskünftig klar festhalten, dass ein solches Mandat nicht mehr im «Hauptamt»
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1600.1 - Motionstext
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laufenden Steuerge- setzrevision folgende Punkte zu integrieren: • Der bestehende persönliche Abzug soll von o Fr. 13'000.-- auf Fr. 15'000.-- für Steuerpflichtige, die in ungetrennter Ehe leben, sowie für Mietzinsabzug 2.2 Mio. Fr., oder nicht einmal 14 % der gesamten Steueraus- fälle aus. Mit meiner Forderung soll dieses Missverhältnis zu Gunsten von finanziell schlechter Gestellten und dem Mittelstand verbessert