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1607.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Vergleich mit den Vorjahreszahlen zu berücksichtigen ist. Für die noch bestehenden Unsicherheiten soll die neue Ressourcenausgleichsreserve mit 80 Mio. Franken geäufnet werden. Damit ist die Stawiko im der weiteren Reorganisation des Amtes zu berücksichtigen. Bei der Zuger Polizei (Kostenstelle 3590) sollen ab September 2008 vier Sicherheitsassistenten angestellt und ausgebildet werden, welche den Gemeinden
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1769.4 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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sämtliche generierten Leads und die dazugehörenden Informationen erhalten. Durch diese Transparenz soll sicher- gestellt werden, dass jeder Kanton die Möglichkeit hat, sich einzuklinken und sich potentiellen dass der Kanton Zug aktiv bei der Strategiediskussion um Grossräume mitwirken soll. Gleich- zeitig soll aber auch die Zentralschweizer Zusammenarbeit nicht fallen gelassen werden. Des- halb wird der Kanton denn es gibt noch kein kantonales Standortförderungsgesetz. § 3 bringt einen minimalen Spielraum. Sollte man z.B. feststellen, dass ein neuer Markt für einzelne Mit- glieder bearbeitet werden sollte, wäre
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1588.1 - Motionstext
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effizienten Energienutzung zu unterbreiten. Der Schwerpunkt soll dabei auf Gebäudeum- und Gebäudeneubau- ten gelegt werden. Das Programm soll neben finanziellen Leistungen auch Informati- on und Beratung Beratung als wichtige Pfeiler beinhalten. Das Förderprogramm soll in engem Zusammenhang zu den Massnahmen des Bundes stehen. Begründung: Das Klima verändert sich - eine unbestrittene Tatsache. Dass auch der Regierungsrates zum Energiegesetz vom 2. Septem- ber 2003). Gestützt auf diese positiven Erfahrungen sollen durch das vom Regie- rungsrat zu unterbreitende Programm Anreize auf freiwilliger Basis geschaffen
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1622.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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kantonalen Richtplanes im Jahr 2004 bekräftigt. Das bisherige Provisorium auf der N4 bei Bibersee (Cham) soll jetzt durch einen gut eingerichteten Durchgangsplatz für ma- ximal zehn Gespanne abgelöst werden. Nein-Stimmen ohne Enthaltung, der Vorlage zuzustimmen. 2. Eintretensdebatte und Detailberatung Der Platz soll auf einem ungenutzten Grundstück des Kantons (GS 3074) in Oberwil bei Cham errichtet werden. Von der sind. Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass es sich dabei um ei- nen Landschaftsarchitekten handeln soll und dass damit einem Wunsch der Gemeinde Cham entsprochen worden sei. Der Regierungsrat schreibt auf
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1749.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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einem neuen Leitungs- und Finanzierungskonzept zu bilden. Die drei Teilschulen sollen zwar erhalten bleiben, die Angebote sollen jedoch nach inhaltlichen und betrieblichen Kriterien festgelegt werden. Seite
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1747.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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anzupassen. § 15 EG USG, der Zustän- digkeiten im Bereich der nicht mehr geltenden Stoffverordnung regelt, soll deshalb auf- gehoben werden. Zum Vollzug des Chemikalienrechts des Bundes erlässt der Regie- rungsrat nach geltendem Gesundheitsgesetz zum Erlass der entsprechenden Vollzugsvorschriften zuständig. Daran soll sich nichts ändern. Die neue Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung zuständig zur Vollziehung des Bundesrechts. Nach dem neuen Gesundheitsgesetz vom 30. Oktober 2008 soll der Regierungsrat hierfür auch künf- tig zuständig bleiben: In Anpassung an das Bundesrecht erlässt
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2437.2 - Antwort des Regierungsrats
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sofortige Massnahme sogleich eingeleitet worden. Eine Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgeset- zes soll in einem späteren Zeitpunkt mit weiteren Revisionsanliegen verbunden werden, so dass der Kantonsrat Unterlagen und der fehlenden Couverts zu veranlassen; sollte ein Neudruck und ein termingerechter Versand auf gar keinen Fall möglich sein, sollten der Wahlaufsicht die entsprechenden Absagen der ange- en für die Wahlvorschläge zumindest in Bezug auf die Kandidierenden elektronisch auszufüllen; so sollen Fehlinterpretationen minimiert werden. Für die Gesamterneuerungswahlen waren diese Unterlagen ab
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2435.2 - Antwort des Regierungsrats
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öffentliche Verkehr soll eine auf die Verteilung und Dichte der Wohn,- Arbeits- und Ausbil- dungsplätze eingerichtete Erschliessung und Bedienung aller Gemeinden sicherstellen. Weiter sollen die Anschlüsse nach Steinhausen entsteht. Dadurch wird eine Komfortsteigerung für die Reisenden erwar- tet. 2. Warum soll stattdessen nicht ganz oder zumindest teilweise auf den falschen Linie 7 En t- scheid zurückgekommen und Kunden der Linie 16 vorwiegend um Pendlerinnen und Pendler in der Hauptverkehrszeit handelt, sollten sich neue Gewohnheiten rasch einleben kö n- nen. Zudem wurde bewusst eine neue Liniennummer vergeben
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2435.1 - Interpellationstext
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u für die heutige Buslinie 6 beschlossen. Ausgerechnet in den frequenzstarken Hauptverkehrszeiten soll die Hälft e der Busse nur noch bis zur Dammstrasse/Bahnhof fahren statt bis zum Postplatz. Dieser mehr die Linie 4 zu führen sondern die Linie 7. Aufgrund der grossen Entrüstung über diesen Entscheid soll nun die Linie 7 immer via Metalli zum Postplatz geführt werden. Dies zu Lasten der Linie 6; und dies 6 mit einem Angebotsabbau ausgerechnet zu den Haupt- verkehrszeiten dafür büssen müssen? 2. Warum soll stattdessen nicht ganz oder zumindest teilweise auf den falschen Linie 7- Entscheid zurückgekommen
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2569.7 - Antrag von Anastas Odermatt, Thomas Werner, Silvan Renggli, Jean-Luc Mösch und Zari Dzaferi zur 2. Lesung
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Kulturlastenausgleich soll dabei letztrangig behandelt werden. Daher nur falls NACH der jährlichen Vergabe für alle ande- ren Projekte noch genügend Geld vorhanden ist im Fonds, soll der Interkantonale werden die Beiträge an den Interkantonalen Kulturlastenausgleich letztrangig behandelt.» Begründung Neu soll der Interkantonale Kulturlastenausgleich über den Lotteriefonds finanziert werden. Und zwar so lange