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1210.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
beauftragt. Es sollte bis spätestens Ende August 2005 eine Einigung erzielt werden. Der Auftrag an Rechtsanwalt Hagmann wurde sistiert. Sobald der Ausgang dieser Verhandlungen bekannt sein werde, soll der Reg insgesamt 12,528 Mio. Franken gemäss den beiden Kantonsratsbeschlüssen zu genehmigen. Diese Frage soll Glauben machen, die Baudirektion missachte die Zuständigkeit für die Genehmigung von Kreditabrechnungen grossteils veraltet sind. Zusätzliches Mobiliar wurde im Kostenvoranschlag nicht eingerechnet. Dieses soll dannzumal budgetiert und der laufenden Rechnung be- lastet werden." Dies ist erfolgt, wobei an der
1297.03 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Entbindung vom Amtsgeheimnis gemäss Personalgesetz nur noch in Ausnahmefällen notwendig ist. In der Regel soll das ersuchte Organ selbst entscheiden können, ob die Amtshilfe erteilt wird. Im 3 vom 3. Oktober 1940 erhalten müssen. Eine ausdrückliche Erwähnung dieses Grundsatzes in § 53 ist daher nicht nötig. Dagegen soll nach Ansicht der erweiterten Justizprüfungskommission in § 53 einheitlich das Wort "Organ" verwendet dlung in Abwesen- heit des Beschuldigten im Ermessen des zuständigen Richters liegt. Andererseits soll dem Beschuldigten nicht eine zusätzliche Möglichkeit geboten werden, ein Urteil aus formellen Gründen
1318.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
(WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs langfristig ein Verkaufsverbot an unter 18-Jährige an. Dieses soll im Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (SR 817.0) verankert Abgabeverbot eindeutig zu weit geht. Die Ab- resp. Weitergabe unter Kollegen und innerhalb der Familie soll nicht kriminalisiert werden. Die Einhaltung eines solchen Verbots wäre kaum zu kon- trollieren. Zudem Prävention, welche im Rahmen der anstehenden Gesetzesrevision sinnvoll er- gänzt werden können. Diese soll dem Kantonsrat im 2007 unterbreitet werden. Damit ist gleichzeitig für eine beförderliche Erledigung
1333.05 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
en für das Fach Bildnerisches Gestalten in der Kantonsschule Zug. Der zusätzliche Unterrichtsraum soll anstelle eines dem Bildnerischen Gestalten dienenden offenen Werkplatzes auf der Dachterrasse über weg) wird ein Realersatz in Form von Sandplätzen auf kantonseigenem Gelände beantragt. Gleichzeitig soll die Sanierung eines Naturrasen-Spielfeldes bewilligt werden. Es geht bei diesen beiden Begehren aber Werkplatz angrenzen, sowie die Beschattungsanlage nicht versetzt werden. Das zusätzliche Unterrichtszimmer soll mit vorfabrizierten Fertigbauelementen erstellt werden. Der Zugang zum Unterrichtszimmer erfolgt über
1291.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Busspur, sollen mit besonderen Vorkehrungen beim Strassen- aufbau minimiert werden. Für die vorgesehenen Bauarbeiten beantragen wir einen Kredit von Fr. 3'765'000.--. Mit den Bauarbeiten soll im Sommer 3'765'000.-- ist die Finanzierung des Pro- jektes durch die Rahmenkredite sichergestellt. Der Betrag soll zu 25 % dem Konto "Kantonsstrassen" (Kredit-Nr. ÖV 22, Fr. 945'000.--) und zu 75 % dem Konto "An- werden konnte. 2. Bauprogramm Mit den Bauarbeiten für die einseitige Busspur in der Steinhauserstrasse soll im Sommer 2005 begonnen werden. Der Grobablauf der Bauarbeiten sieht wie folgt aus: - Verbreiterung
1329.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ldungen. An Stelle des bisherigen prozentualen Beitrages an die effektiv ausbezahlten Besoldungen soll ein einheitlicher Satz pro Schülerin oder Schüler gewährt werden. Dieses Begehren ist Gegenstand der wir die fragliche Interpellation bisher nicht beantwortet haben und bis wann die Antwort erfolgen soll (Vorlage Nr. 1315.1 - 11674). Es ist nochmals festzuhalten, dass die Baudirektion in Verhandlungen
1222.2 - Antwort des Regierungsrates
Franken. Der „Blick“ schreibt von einem „800-Millionen-Köder“. In einer Haurückübung von wenigen Tagen soll die entsprechende Vorlage durch das Parla- ment gepaukt werden. Unbesehen der Folgen für die öffentlichen Ausgabenbeschlüssen sowie Überprüfung kostenwirksamer Motionen und Postulate. Das Stabilisierungsprogramm soll ab 2005 budgetwirksam werden. Im Übrigen wird auch beim Sachaufwand und bei externen Aufträgen weiterhin neuen Aufgabenzuordnung "gleichwertig" an der Finanzierung der NFA-Mehrbelastung beteiligen. Zudem sollen sowohl durch die Entflechtung von Verbundaufgaben als auch die Neugestaltung des innerkantonalen
1274.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
ung der Gebühren bedeuten würde. Diese für die hier ansässigen Stiftungen nachteilige Entwicklung soll indessen abgedämpft werden, indem während einer Übergangszeit von zehn Jahren der Kanton Zug lediglich
1316.11 - Zusatzbericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
zu betreiben. Die Aufwen- 1316.11 - 12287 3 dungen des Amtes und die Multiplikatoren gemäss § 15 sollen konsequenterweise auch in diesen Fällen für die Gebührenberechnung massgebend sein. zu § 15 Geschäfte
1256.2 - Antwort des Regierungsrates
Handelsbank zur Verfügung stellt. Sie soll die Befrie- digung der Kreditbedürfnisse ihrer Kundschaft durch günstige und stabile Zinssätze erleichtern. Dabei sollen besonders die öffentlich-rechtlichen Damit sollen einerseits mehr überbaubare Wohnbauzonen geschaffen werden, sowie die rechtskräftigen, aber teilweise zu grossen Arbeitszonen reduziert werden. Mit dieser 8 1256.2 - 11598 Strategie soll mehr ist. Frage 5: Der Mieterinnen- und Mieterverband Zug forderte im Juli 2004: Die Zuger Kantonal- bank soll aufgrund der hohen Margen im Hypothekargeschäft bei der Anpassung der Zinssätze von variablen Hypotheken

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