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2223.2 - Antwort des Regierungsrates
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Förderung in integrativen wie separativen Settings. 1. Begriffsklärung Vor der Beantwortung der Fragen soll eine grafische Übersicht und entsprechende Ausführun- gen einen Überblick über die sonderpädagogischen Fragen Die von den Interpellanten gestellten Fragen beantworten wir wie folgt: Frage 1: Schweizweit soll gemäss verschiedenen Medienberichten die Zahl der Sonderschüler in den letzten zehn Jahren regelrecht
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2137.2 - Antwort des Regierungsrates
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vorliegen, also bis spätestens 21. September 2013. Erst wenn diese Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorliegen, soll der Zeitpunkt der Einführung der neuen Einwohnerkontrolle definiert werden. In diesem Zusammenhang wird Gegenstand von Abklärungen der vom Regierungsrat eingesetzten Ar- beitsgruppe sein. Langfristig soll eine Standardsoftware eingeführt werden 3.15 Das Informatikprojekt für die Einwohnerkontrollen ist zusammen mit einem Entwicklungs- und Vertriebspartner eine Einwoh- nerkontrolllösung entwickelt. Diese sollte als Standard-Software im Bereich Einwohnerkontrolle zuerst im Kanton Zug und in weiteren 170 Gemeinden
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2205.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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entfernt werden. Sollte dafür die Kündigung eines Konkordates nötig sein, wird der Regierungsrat beauftragt, die entsprechende Vorlage ebenfalls zu unterbreiten. Anstelle der SKOS-Richtlinien soll im Gesetz das für die Sozialhilfe ersatzlos aus dem Gesetz entfernt werden sollen. Anstelle der SKOS-Richtlinien soll im Gesetz das betreibungsrechtliche Existenzminimum als Richtgrösse festgesetzt werden. Seite 2/8 grundsätzlich das Begehren der Motionäre ab. Die SVP-Fraktion fordert, anstelle der SKOS-Richtlinien solle das betreibungsrechtliche Exis- tenzminimum als Richtgrösse festgesetzt werden. Wie die obigen Au
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2111.1 - Interpellationstext
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erfüllt“ (--) bis hin zu „sehr gut erfüllt“ (++) erreicht werden. Wieso soll „teilweise erfüllt“ mit einem Minus (-) angeben werden. Wie soll eine Lehrperson den Eltern erklären, dass ihr Kind ein Minus hat, gehandhabt wird und Lehrpersonen sowie Schüle- rinnen und Schüler überfordert sind, ist gross. Auch soll unter anderem geklärt werden, wie viel Zeit für die seriöse Beurteilung eines Lernen- den mit dem Schülerin- nen und Schüler in den Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen ermöglichen sollen. Somit sollen alle vier Kompetenzbereiche beurteilt werden, die auch das Rahmenkonzept «Gute Schulen – Qualitä
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2124.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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mit Kostenschätzung für die Blaulichtorganisationen für den Zeitraum 2014 bis 2025 vorzulegen. Damit soll Wildwuchs in diesem Bereich verhindert und die moderne Ausrüstung der Blaulichtorganisationen s icherge- Projektes POLYCOM ist der Kanton Zug bereit , eine Pionierrolle im Bereich IKT- Mittel zu übernehmen. So soll der Kanton Zug bei der Weiterentwicklung eines POLYDATA- Systems und bei der Schaffung eines schweizweiten relevanten Sys- teme zu bezeichnen und die langfristige Entwicklung zu definieren. Anschliessend soll die lau- fende Pflege der Planung im Rahmen der Koordination der IKT-Mittel sichergestellt werden
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2140.2 - Antwort des Regierungsrates
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vorliegen, also bis spätestens 21. September 2013. Erst wenn diese Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorliegen, soll der Zeitpunkt der Einführung der neuen Einwohnerkontrolle definiert werden. In diesem Zusammenhang wird Gegenstand von Abklärungen der vom Regierungsrat eingesetzten Ar- beitsgruppe sein. Langfristig soll eine Standardsoftware eingeführt werden 3.15 Das Informatikprojekt für die Einwohnerkontrollen ist zusammen mit einem Entwicklungs- und Vertriebspartner eine Einwoh- nerkontrolllösung entwickelt. Diese sollte als Standard-Software im Bereich Einwohnerkontrolle zuerst im Kanton Zug und in weiteren 170 Gemeinden
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2161.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates, des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes
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bestehenden Kreuzes oder durch einen früher gefällten Entscheid einschränken. Die gleiche Freiheit soll für die beiden erstinstanzlichen Gerichte (Kantonsgericht und Strafgericht) für ihre Gerichtssäle pielraum der Vertragsstaaten fallen und deshalb vom EGMR respektiert werden müssen. Die Staaten sollten daher auch selber entscheiden können, ob sie Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen belassen die christliche Tradition und ihre Symbole zu bewahren. Einzelpersonen oder einzelne Gruppierungen sollten nicht mit Verweisung auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit die in der Schweiz vorherr- schende
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2195.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Kommissionsbericht keine überzeugenden Argumente gefunden, wieso dieses Grundstück nicht verkauft werden soll . Gemäss § 35 Bst. b ist der Regierungsrat für die Veräusserung von Grundstücken des Finan z- vermögens vielen theoretischen Informationen. Die Besucherinnen und Besucher, die in der Chamau vorbeikommen, sollen einen lebendigen Einblick in die Landwirtschaft erhal- ten. Dafür ist kein theoretisches Besucherzentrum
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2202.1 - Motionstext
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Frühförderung vor dem Eintritt in den freiwilligen Ki n- dergarten auszuarbeiten. Die Gesetzesvorlage soll sich am Antrag der vorberatenden Kommission zum Integrationsg e- setz (Vorlage Nr. 2073.3 - 14106) ein Obligatorium für ein statt zwei Kindergartenjahre. Um die entsprechende Wir- kung zu erreichen, soll zudem der Besuch des Kindergartens ein Jahr früher angeordnet wer- den können. Die Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, ihr Kind eine Einrichtung mit int e- grierter Sprachförderung besuchen zu lassen, soll ebenfalls im Gesetz verankert werden. Begründung: Die vorberatende Kommission zum Integrationsgesetz
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2207.6 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission zu den Paragrafen 9, 10 und 11
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Vorlage Nr. 2207.6 Laufnummer 14618 Gesetz über die Videoüberwachung des öffentlichen und des öffentlich zugänglichen Raums (Videoüberwachungsgesetz; VideoG) Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden