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1477.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
auszugehen, womit auch die Lärmimmissionen auf das benachbarte Seniorenzentrum minimiert werden. Zudem soll die Halle multifunktional nutzbar sein und auch anderen Verei- nen sowie generell dem sozialen Leben bereit, den Richtplan gemäss untenstehender Abbildung anzu- passen. Die Siedlungsbegrenzungslinie soll an die rechtsgültigen Bauzonen ange- passt werden und gleichzeitig die Neueinzonung sowie die künftige Grundwasserschutzzone berücksichtigen. Die notwendige öffentliche Auflage für die Änderung des Richtplanes soll parallel mit anderen anstehenden Anpassungen des kantonalen Richtplanes im Jahr 2008 durchgeführt
1377.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
1377.2 - 11841 zu § 1 Abs. 2 Ziff. 3 Lotteriegesetz: Für die Erteilung der Durchführungsbewilligung soll weiterhin die Sicherheitsdirektion zuständig sein. Bereits heute ist es nach Auskunft der Sicherh interkantonalen Vereinbarung die bestehenden Mängel im Lotteriewesen beheben. Mit dieser Vereinbarung sollen die kantonalen Kompetenzen im Lotteriebereich und insbesondere auch die Erträge der SWISSLOS Int Synergien zu nutzen und die Spielsucht mit kantonsübergreifenden Projekten zu bekämpfen. Die Gelder sollen zudem nicht in die allgemeine Suchtberatung fliessen, sondern gezielt zur Bekämpfung der Spielsucht
1377.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
damit zusammenhängenden Änderungen im kantonalen Lotteriegesetz vom 6. Juli 1978 (BGS 942.41). Neu soll im Lotteriegesetz ein 4. Abschnitt mit einem § 27bis eingefügt werden. Hier werden einerseits die
1393.13 - Antrag von Alois Gössi zur 2. Lesung
zu spät. Ich bin klar der Meinung, der Kantonsrat soll jeweils vor der Bauausführung die einzelnen Abschnitte zum Bauen freigeben. Der Kantonsrat soll die Möglichkeit haben, Einfluss auf die einzelnen ganze Projekt mitbestimmen, aber nicht mehr über die einzelnen Abschnitte. Aus prinzipiellen Gründen soll der Kantonsrat bei diesem Riesenprojekt nicht die ganze Verantwortung dem Regierungsrat abgeben nach gewünschten Vor- gehen gibt, aber mit einem gestaffelten Vorgehen mit den einzelnen Bauabschnitten sollten sich die Verzögerungen im Rahmen halten, insbesondere über die sehr lange Projektzeit gesehen. Und
1396.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
5 7. Schlussbemerkung und Antrag S. 5 1. Das Wichtigste in Kürze Mit der vorliegenden Teilrevision soll im Bereich des Vormundschaftswesens die bis anhin parallele Zuständigkeit von Einwohner- und Bürg Ermöglichung rechtsgleicher 2 1396.1 - 11913 Behandlung aller Betroffenen in derselben Gemeinde. Zudem soll durch die Verein- heitlichung und Konzentration der Verfahren bei einer Spruchbehörde pro Gemeinde
1095.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1095.3 (Laufnummer 11143) RUHETAGS- UND LADENÖFFNUNGSGESETZ BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 14. APRIL 2003 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen un
2283.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
sowie der Menzinger Kantonsratmitglieder als erledigt abzuschreiben seien. Die Motion von Markus Jans soll gemäss Antrag des Regierungsrates nicht erheblich erklärt werden. Der Antrag des Regierungsrates zur Kommission hat von den Feststellungen betreffend Maturitä tsquoten und wie sich diese weiterentwickeln sollten Kenntnis genommen. Diese bildungspolitische Betrachtungsweise wird schwergewichtig im Bericht der das Versprechen abgegeben, dass die „Athene“als Schulstandort beibehalten werde . Dieser Stand- ort sollte deshalb auch im Richtplan bleiben. Das unter Schutz stehende Theilerhaus war hin- gegen nie Bestandteil
2328.1a - Synopse
Die Urkundsperson hat diese Erklärung unter Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen; die Urkunde soll den Stempel oder das Siegel der Urkundsperson tragen. 3 Die Urkundsperson unterzeichnet diese Erklärung Die Urkundsperson hat diese Erklärung unter Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen; die Urkunde soll den Stempel oder das Siegel der Urkundsperson tragen. 3 Die Urkundsperson hat diese Erklärung unter 3. De­zember 2013; Vorlage Nr. 2328.2 (Laufnummer 14529) 2 Bei der Beglaubigung von Unterschriften soll ferner Name und Vorname der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird, angegeben werden. 2 Bei der
2328.3a - Synopse
Die Urkundsperson hat diese Erklärung unter Anga- be von Ort und Datum zu unterzeichnen; die Urkunde soll den Stempel oder das Siegel der Urkundsperson tragen. 3 Die Urkundsperson unterzeichnet diese Erklärung Die Urkundsperson hat diese Erklärung unter Anga- be von Ort und Datum zu unterzeichnen; die Urkunde soll den Stempel oder das Siegel der Urkundsperson tragen. 3 Die Urkundsperson hat diese Erklärung unter Kommission vom 4. Juli 2014 Vorlage Nr. 2328.3 - 14746 2 Bei der Beglaubigung von Unterschriften soll ferner Name und Vorname der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird, angegeben werden. 2 Bei der
2274.4a - Beilage 1
Ausbruchmaterial an. Dieses Material wird in Deponien abgeführt werden müssen. Gemäss vorliegendem Projekt soll dieses Material möglichst emissionsarm mit Förderbändern und der Bahn abtransportiert werden. Würde ihre Gültigkeit haben werden. Sollten die zusätzlichen Ein- nahmen einen vom Kantonsrat festzulegenden Maximalbetrag (von z.B. 300 Millionen Franken) erreicht haben oder sollte nach der Eröffnung des Stadttunnels beachten, dass die Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes ab Januar 2017 in Kraft treten soll. Sollten dannzumal die Abschreibungsmethode oder die Abschreibungs- sätze ändern, bedürften die nachfolgenden

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