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2101.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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gungen für die externen Betreuungsangebote, ein wichtiger Standortvorteil unseres Kan- tons. Der Kanton soll ein Familienkanton sein. 5. Anträge Die Kommission hat intensiv über die Aufnahme der Spielgruppen diskutiert. Viele Kommissionsmitglieder anerkennen die Bedeutung der Spielgruppe in der heutigen Zeit. Sie soll ebenfalls ins Gesetz aufgenommen werden und zwar mit einer Meldepflicht. Die Kommissi- onsminderheit die einheitlichen und abgestuften Qualitätsanforde- rungen fest. Diese verbindlichen Anforderungen sollen den Gemeinden helfen, ihre Aufsichts- funktion wahrzunehmen. 3. Vernehmlassungen der Gemeinden Der
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2170.10 - Antrag von Eugen Meienberg zur 2. Lesung
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Methode Pukelsheim soll das Wahlverfahren durch die Zuger Stimmbevölkerung bestätigt und verankert werden. Zugerinnen und Zuger sollen in Selbstbestimmung das Wahlverfahren festlegen, dies soll nicht durch zugeteilt. 4 gestrichen Begründung: Das bisherige Wahlsystem hat sich bewährt. Die Zuger Stimmbevölkerung soll das bisherige Wahl- verfahren mit einer entsprechenden Anpassung der Verfassung verankern. Mit der
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1531.1 - Motionstext
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physisch oder psychisch beeinträchtigt sind, können und sollen nicht dieselben Sprachziele erreichen müssen wie andere Zielgruppen. Jede/r Kursteilnehmende soll im eigenen Lerntempo Fortschritte machen können 2007 folgende Motion ein- gereicht: Die Integration der Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Zug soll verbessert werden. Zu diesem Zweck wird der Regierungsrat beauftragt, a) dem Kantonsrat einen Bericht einer sozialen Tatsache und zieht mannigfaltige persönliche und gesellschaftliche Probleme nach sich. Soll sich die Integrationsförderung erfolgreicher gestalten als bisher, sind daher zusätzliche Massnahmen
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1545.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Stossrichtung der Motion ab. Der Kantonsanteil an der Leistungs- abhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) soll weiterhin der allgemeinen Staatsrechnung gutgeschrieben werden. Die Bundesgesetzgebung verbietet es LSVA Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird seit dem 1. Januar 2001 erhoben. Sie soll dazu beitragen, - das Wachstum des Strassenschwerverkehrs zu begrenzen, - die Verlagerung des Güt er in Anspruch oder eine vertretbare Verschuldung in Kauf genommen werden. Um dies zu vermeiden, solle der Kantonsanteil an den LSVA-Einnahmen vollumfänglich der Spezialfinanzierung Strassenbau zukommen
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1560.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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einer Ergänzung der §§ 4 und 5 des Ruhe- tags- und Ladenöffnungsgesetzes gemildert werden. Danach soll es dem Gemeinde- rat möglich sein, an öffentlichen Ruhetagen, die auf einen Samstag fallen und an der Verkaufslokale bewilligt (§ 5 Abs. 2), die Laden- öffnung bereits ab 8 Uhr zu erlauben. Zudem soll er ausnahmsweise an Vorabenden von öffentlichen Ruhetagen gemäss § 5 Abs. 2 den Abendverkauf bewilligen Kundschaft entgegenzukommen und um insbesondere eine Kaufkraftabwanderung in andere Kantone zu verhindern, soll mit einer Ergänzung des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes die Möglichkeit einer geringfügigen Ausdehnung
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1519.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gemeindeversammlung von Risch hat am 28. November 2006 den Gemeindeanteil gesprochen. Mit den Bauarbeiten soll im Frühjahr 2008, abgestimmt auf das Projekt der Sanierung des Autobahnanschlusses Rotkreuz, begonnen Rot- kreuz», ausgearbeitet. Der Bypass für die Verkehrsbeziehung Chamerstrasse - For- renstrasse soll parallel mit der Sanierung des Autobahnanschlusses realisiert wer- den. Die notwendige Raumsicherung Varianten zur Beseitigung des Strassenabwassers geprüft. In Rücksprache mit dem Amt für Umweltschutz soll die Variante «Einleitung in SABA Rotkreuz» realisiert werden. Die SABA Rotkreuz (Strassenabwasser
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1527.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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zwischen dem Knoten Grindel und dem Blegiwäldli einen Ausbau bestehender Strassen vor. Zusätzlich soll vom Blegiwäldli bis zum Anschluss nördlich von Bibersee ein Strassenneubau erstellt werden. Die bisherige
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1499.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Wertschätzung Genüge getan. Das Musikschul-Angebot soll allerdings nicht - wie die Volksschule - für alle Kinder verpflich- tend sein. Die musikalische Schulung soll wie die sportliche Schulung im Rahmen der Volks- gemeindlichen Schulen ist der Musikunterricht mit 1 Zeiteinheit (ZE) pro Klasse vorgesehen. Darüber hinaus soll nach Möglichkeit eine weitere ZE Musikunterricht pro Klasse in den restlichen Unterricht integriert
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1501.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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werden bei einer Übernahme der Aufgaben der Bürgergemeinden nicht kostengünstiger arbeiten. - Es soll zuerst die Revision des Vormundschaftsrechts (Inkrafttreten frühestens 1.1.2010) ab- gewartet werden nden (Bestandesgarantie, Eigentumsgarantie) ist rechtlich sehr komplex. - Die Heimatverbundenheit soll von den gemäss Definition dafür zuständigen Bürgerinnen und Bürgern gepflegt werden. 4. Gewichtung alhilfe und die fachliche Beratung Personal einzusetzen, das für diese Aufgaben ausgebildet ist. Damit soll in den nächsten Jahren die Professionalisierung der Aufgabenerfüllung im Be- reich der Sozialhilfe
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1528.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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in erster Lesung bereits behandelte Vorlage ZFA, sollen angepasst werden. Neu soll das Leh- rerbesoldungsgesetz Lehrpersonalgesetz heissen. Zudem soll im Gesetz anstelle von "Lehrer" von "Lehrpersonen" Einstufung für Logopädie- und Psychomotorik-Therapeutinnen sei nicht gerechtfertigt! Demgegenüber soll auch auf der Sekundarstufe I der Grundsatz des gleichen Lohnes gelten. Mit der unterschiedlichen bei der letzten Revision der Unter- richt an einer 6. Klasse um eine Lektion entlastet worden sei, solle dies nun auch an der 5. Klasse möglich sein. Grundsätzlich wird aber auch gleicher Lohn für gleiche