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3394.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
VRG auf. Der § 22 VRG soll inskünftig nur noch aus dem bisherigen Absatz 1 beste- hen und in der neuen Fassung den Titel «Kosten vor den Verwaltungsbehörden» tragen. Demgemäss soll Absatz 2 von § 22 VRG gleichen Anforderungen an die Ge- setzmässigkeit unterliegt wie die Erhebung von Abgaben. Weiterhin soll aber das Verwaltungs- gericht in seiner KostenVO bzw. in separat beschlossenen Richtlinien die genaue aufgehoben und sollen die das Verwaltungsgericht betreffenden Kostenregeln in einem separaten, neuen § 22a VRG mit dem Titel «Kosten vor dem Verwaltungsgericht» verankert werden. In diesem sollen neu die Grundsätze
3249.1 - Antwort des Regierungsrats
für solche Anlagen zu erhalten (Niederspannungs-Installationsverordnung [NIV]). - Per 1. Januar 2022 soll der für den Herkunftsnachweis nötige Beglaubigungsprozess für Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung [HKSV]; in Vernehmlassung). - Per 1. Januar 2022 soll es Vereinfachungen bei der Verrechnung der Kosten für «Anlagen - Contracting» beim Zusammenschluss sich innert vier Jahren verdoppelt. Gemäss dem «Energieleitbild Kanton Zug 2018» der Zuger Regierung sollen erneuerbare Energieträger, insbesondere aus der Region, vermehrt genutzt werden. PV-Anlagen sind
3313.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gewählten bereits am ersten Tag der nächsten Session des Ständerats ihr Amt ausüben können. Zudem soll ver- mieden werden, dass die Kantonsratspräsidentin oder der Kantonsratspräsident eine ausseror- dentliche ssitzung für die Feststellung der Gültigkeit der Wahl einberufen muss. Das Anliegen dieser Motion soll mit dem vorliegenden Gesetzesprojekt aufgegriffen werden. Vorgeschichte zur Frist für die Einreichung sämtlicher politischen Parteien mit Aus- nahme der FDP.Die Liberalen – gegen eine Verkürzung der Frist, soll die zehntägige Be- schwerdefrist bei Stimmrechtsbeschwerden grundsätzlich weiterhin gelten. Um dennoch
3341.2 - Antwort des Regierungsrats
n. 8. Gemäss Newsletter vom 7. September 2021 der HSLU führt die Anpassung zu höheren Lohnkosten, soll aber kostenneutral erfolgen, was dazu führt, dass «dieser Mehrbedarf in den anderen Leistungsaufträgen g ist eines der vier Hauptthemen der Strategie 2020-2023 der HSLU. Das Projekt Personalkategorien soll es den Mitarbeitenden ermöglichen, Schwerpunkte ent- sprechend ihren Stärken und Präferenzen zu setzen setzen, was auch die Attraktivität der HSLU als Arbeit- geberin erhöhen soll. Klare Laufbahnmodelle sollen mögliche Entwicklungsschritte und Perspektiven aufzeigen. An der HSLU hat das Projekt bei Betroffenen
3340.1 - Interpellationstext
2 Millionen Franken. Daher soll der Kanton auch in der Ausgestaltung des Baches Einfluss nehmen können. a) Wie naturnah ist die Gestaltung des Baches und wieviel Platz soll dem Bach neu zur Verfügung gestellt sowie der Fakt, dass Bäche wichtige Naherholungselemente für die Bevölkerung sind? 2. Im ZVB-Areal soll im Rahmen der Bauarbeiten der Siebach ausgedolt werden. Dabei werden ökologisch gesehen scheinbar
3352.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
hren) nach wie vor in einer Verordnung des Obergerichts festgeschrieben werden soll. Gleichzeitig soll künftig eine separate Bearbeitungsgebühr für die Abgabe anonymisierter Urteile direkt im GOG festgelegt als angezeigt, die vor- geschlagene Teilrevision des GOG in die Wege zu leiten. Dadurch kann und soll baldmöglichst sichergestellt werden, dass auch künftig als teilweise Abgeltung für die zeit- und Zivil- und Strafrechtspflege zu erhebenden Gebühren in genügender Weise gesetzlich verankert sind, sollen in § 63 GOG neu auch Grundsätze der Ge- bührenerhebung (Kreis der Gebührenpflichtigen, Gegenstand
3414.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
Januar 2022 eine neue Verord- nung für die Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Zug in Kraft treten soll (was inzwischen erfolgt ist). Was die vorgängige Klärung der Rechtslage bei Vertippen betrifft, wurde Sicht gibt es weitere Risiken, die ebenfalls in eine Risikoanalyse und -beurteilung einfliessen sollten (bspw. digitale Souveränität). 1.3 Weitere IT- und Digitalisie- rungsprojekte Nachfolgend eine nicht (ISDS-Konzept) und eine Vorabkonsultation – erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Diese Hilfsmittel sollen den verantwortlichen Or- ganen ermöglichen, eigenständig eine Daten- schutz-Folgenabschätzung du
831.521-A2-1-1.de.pdf
Arbeitnehmerin / dem Arbeit- nehmer den Lohn zu entrichten, der verabredet oder üblich ist. Der Lohn soll dem Aufgabenbereich, dem Ausbildungsstand und den Fähigkeiten der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers Arbeitswoche hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer An- spruch auf 1,5 Freitage. In der Regel sollen mindestens zwei Freitage pro Monat auf einen Sonntag fallen. 2 Eine Aufteilung der übrigen Freitage
414.312 - Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (PVO HSLU)
Kanton Zug 414.312 Personalverordnung der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (PVO HSLU) Vom 5. Juli 2023 (Stand 1. September 2024) Der Konkordatsrat der Fachhochschule Zentralschweiz, gestützt auf A
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
möglichkeit gemäss § 41 entfällt. § 38 Erlass von kantonalen Zonen- und Sondernutzungsplänen * 1 Sollen kantonale Zonen- und Sondernutzungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben werden, holt die zuständige 721.11 § 39 * Erlass von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und ordentlichen Bebauungsplänen * 1 Sollen gemeindliche Bauvorschriften, Zonen- oder ordentliche Bebau- ungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben Arealbebauungen 1 Bisherige Arealbebauungen bleiben weiterhin und auch über 2025 hinaus gültig. 2 Sollen an bisherigen Arealbebauungen Änderungen vorgenommen wer- den, so sind diese zumindest in einfache

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