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213.2 - Verordnung über das Vormundschaftswesen (Vormundschaftsverordnung, VormV)
zu führen. 4 Ihre Beschlüsse können binnen 10 Tagen3) an den Rat weitergezogen wer- den. 5 Der Rat soll über Vormundschaftsgeschäfte nur nach Anhörung der Kom- mission entscheiden, die Kommission nach Anhörung waltung Rech- nung abzulegen. 2 Ist der Bevormundete urteilsfähig und wenigstens 16 Jahre alt, so soll er, soweit tunlich, zur Rechnungsablage zugezogen werden. 3 Die Rechnung muss die Unterschrift des Unterschrift des Bevormundeten, sofern dieser zur Rechnungsablage zuge- zogen wurde. § 53 1 Die Rechnung soll auf Grundlage des Inventars, bzw. je der letzten Rech- nung erstellt sein und einen Überblick über
442.1-1-1.de.pdf
wel- chen das Recht der Residenz zu- steht, und wofern unter ihnen sich ein Würdeträger befände, so soll demselben die Würde eines De- chanten verliehen werden. Das Domstift wird zwei Würde- träger haben beitretenden Kantons, vermehrt. Wenn die Vereinigung aller oben erwähnten Kantone stattfin- den sollte, so soll die Diözese mit einem Weihbischofe versehen wer- den, welchen der Bischof wählen wird, und dem die Seminar errichtet, wofür die Re- gierungen die Stiftungsfonds und die Gebäulichkeiten liefern werden. Sollten noch anderwärts Semi- narien notwendig erachtet werden, so wird der Bischof solche im Ein- 5 ments
1267.2 - Bericht der Begleitkommission Pragma
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1267.2 (Laufnummer 11843) ZWEITER ZWISCHENBERICHT DER BEGLEITKOMMISSION PRAGMA ZUM AKTUELLEN STAND DES PILOTPROJEKTES BERICHT DER BEGLEITKOMMISSION PRAGMA VOM 17. OKTOBER 2005 S
1616.1 - Motionstext
Teilrevision soll unter ande- rem folgende Punkte umfassen: 1. Listenverbindungen sollen bei den Exekutiv- und Legislativwahlen nicht mehr zugelassen werden. 2. Die organisatorische Abwicklung soll in Bezug
2251.13 - Antrag der SVP-Fraktion zur 2. Lesung
Gewaltenteilung wird beantragt, § 15 Abs. 1 Ziff. 3 mit einem zusätzlichen Register zu versehen. Darin soll für alle Stimmbürger und die Öffentlichkeit ersichtlich sein, welche Parlamentarier Geld beziehen Dies kann problematisch sein, weil das Parlament die Regierung zu beaufsichtigen hat. 3. Das Register soll dazu dienen, finanzielle und möglicherweise sachfremde Interessen von Parlamentariern zu offenbaren
2286.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
en der Justiz und die zeitgerechte Erledigung der hängigen Verfahren ist ober s- te Priorität und soll so sichergestellt werden. Im Anschluss an die Bewerbungsgespräche hat die JPK die Vorstellungen der der drei Kandidaten eingehend diskutiert. Nach überwiegender Ansicht der Kommissionsmitglieder soll der polit i- sche Aspekt nicht im Vordergrund stehen. Als massgebend werden die schnelle Übernahme des
2220.1 - Motionstext
Eingaben einen Kostenvo r- schuss in der mutmasslichen Höhe der Spruchgebühr zu verlangen. Des Weitern soll die Ba u- bewilligungsbehörde der jeweils obsiegenden Partei zulasten der Gegenpartei eine Parteient- Verteuerung der Kaufpreise von Wohneigentum sowie eine Erhöhung der Mietzinsen. Dies darf nicht sein und soll mit einer en t- sprechenden Änderung des Planungs- und Baugesetzes verhindert werden. Mitunterzei Einsprachen im Baubewilligungsverfahren der Kostenpflicht unterstellt werden sollen. Gleichzeitig sollen die Baubewilligungsbehörden verpflichtet werden, von den Einsprechenden vor Behandlung ihrer Eingaben
2275.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
um die Forderungen der Motio- näre bezüglich der finanziellen Auswirkungen zu erfüllen. Die Tabelle soll weiterhin in jeder Kantonsratsvorlage kompakt und übersichtlich über die finanziellen Auswirkungen Gemeinden enthalten. 2.3. Anpassung von Leistungsaufträgen Gleichzeitig mit den Anliegen der Motionäre soll auch die Anforderung aus § 18 Abs. 1 Ziff. 6 GOKR (neu) erfüllt werden, wonach in den Kantonsratsvorlagen
2357.1 - Interpellationstext
Gesinnung ausschlaggebend für die Stellenbeschreibung einer Generalsekretärin oder Generalsekretär sein soll und sogar noch vor der fachlichen Qualifikation rangiert? 2. Teilt der Zuger Regierungsrat die Auffassung
1047.1 - Interpellationstext
Besitzers eine aussergewöhnliche Chance. Der Regierungsrat soll alles unter- nehmen, möglichst gemeinsam mit der Stadt Zug, um dieses Areal zu erwerben. Sollte das Areal in private Hände fallen, die einen möglichst strittenen Weg neu einzubringen. Ich will, dass sich eine Diskussion aufs Materielle konzentriert. Das soll hiermit geschehen. 2 1047.1 - 10967 Der erste materielle Ausgangspunkt ist die grassierenden Wohn- Die Tatsache, dass es beim bisherigen Besitzer mit dem VBS um eine öffentliche Einrichtung handelt, sollte einen Handwechsel zum Kanton (und evtl. zusätzlich zur Stadt) erleichtern. Vor diesem Hintergrund

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