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1137.1 - Motionstext
verständliche, trans- parente und möglichst einfach umzusetzende Lösung für dieses Problem. Zudem soll die entstehende Mehrbelastung möglichst gerecht auf die Steuerpflichtigen aufgeteilt werden. Dies Kantonsbeitrages an den kant. Finanzausgleich wird die gemeindlichen Rechnungen wesentlich belasten. Damit soll erreicht werden, dass der beim Kanton zu ver- spürende Spardruck auch auf die Gemeinden übertragen atorium oder lineare Budgetkürzungen halten wir zwar grund- sätzlich für machbar. Diese Modelle sollten aber wirklich nur als allerletzte Mass- nahme angeordnet werden, weil sie die Entwicklung unseres
1149.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Dezember 2008 ihre Steuergesetze harmonisiert haben. Der Sys- temwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung soll für Bund und Kantone auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten. Gemäss Art. 129 Abs. 2 BV fällt die Regelung überprüfen. Gesetzliche Verpflichtungen sollen zwar eingehalten, deren finan- zielle Konsequenzen aber minimalisiert werden. Freiwillige Unterstützungs- leistungen sollen sukzessiv eliminiert und neue staatliche Die Kinderabzüge werden erhöht und ein Haushaltsabzug eingeführt. Mit der Revision der Umsatzabgabe sollen die Rah- menbedingungen für den Finanzplatz Schweiz verbessert werden. Bei der Wohn- eigentumsbesteuerung
1166.1 - Motionstext
solange die Infrastruktur an familienexterner Kinderbetreuung nicht besser ausgebaut ist). Daher soll auf Kantonsebene für einkommensschwache Familien ein System der Familienergänzungsleistungen (Familien-EL) (Familien-EL) analog zum System der Ergänzungs- leistungen zu AHV/IV eingeführt werden. Die Familien-EL soll primär in Form der Kinder-EL geleistet werden. Diese stockt das Kindergeld auf den Existenzbedarf Leistung pro Kind grundsätzlich gleich (oder zumindest nicht von der Einkommenshöhe abhängig). Kein Paar sollte sich aus finanziellen Gründen gegen Kinder entscheiden müssen. Dieser Grundsatz ist vor allem für
1084.08 - Antrag von Karl Rust zur 2. Lesung
allfällige zusätzliche Aufwendungen in der Investitionsrechnung abzu- wehren. Aus dem gleichen Grund soll die SBZ AG verpflichtet werden, erstmals an der Bud- getsitzung 2003 für das Budgetjahr 2004 und danach jährlich für die Budgetsitzung des Kantonsrates einen aktualisierten Business Plan vorzulegen. Dieser soll u.a. unter Berücksichtigung des Leistungsauftrags Auskunft geben, wie die Kosten des Bauvorhabens
1107.2 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
mit dem für das Jahr 2003 budgetierten Betrag von Fr. 59'000.- nicht erbracht werden können. Der ZBV soll für ihre gemein- wirtschaftliche Leistung im Bereich der Beschaffung von Ausbildungsplätzen (Akquisition beiden Grundstücke GS 2906 (Stadt, 3510m2) und GS 4436 (Kanton, 4679m2) auf dem Areal Theilerhaus sollen verkauft werden. Die Staatswirtschaftskommission nimmt zur Kenntnis, dass das ursprünglich geplante
1173.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
erledigt abzuschreiben, da die Arbeiten noch nicht fertig gestellt sind. Die Abschreibung der Motion soll zusammen mit der Schlussabrechnung erfolgen; - dem Antrag 5.4 wird mit 9 Ja- zu 5 Nein-Stimmen ohne werden. Wir sind der Meinung, dass diese Leistungen alle in einem einzigen Konto verbucht werden sollten und haben zur Kenntnis genommen, dass die Finanzkontrolle zur Ver- buchungspraxis und zum Inhalt werden. Wir sind der Meinung, dass diese Leistungen alle in einem einzigen Konto verbucht werden sollten und haben zur Kenntnis genommen, dass die Finanz- kontrolle zur Verbuchungspraxis und zum Inhalt
1115.2 - Antwort des Regierungsrates
der Fischerei und der Umwelt ausschliessen oder zumindest minimieren. Unter diesen Voraussetzungen soll es aber auch in Zukunft möglich sein, grössere Anlässe auf dem Wasser in Ufernähe durchzuführen. zur Anzeige, die ganz offensichtlich gegen Regeln des Binnenschiff- fahrtsgesetzes verstiessen. Es sollen aber nicht nur ganz offensichtliche Verstösse verfolgt werden können, sondern auch solche, die nicht
1134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Dezember 2008 ihre Steuergesetze harmonisiert haben. Der Sys- temwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung soll für Bund und Kantone auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten. Gemäss Art. 129 Abs. 2 BV fällt die Regelung überprüfen. Gesetzliche Verpflichtungen sollen zwar eingehalten, deren finan- zielle Konsequenzen aber minimalisiert werden. Freiwillige Unterstützungs- leistungen sollen sukzessiv eliminiert und neue staatliche Die Kinderabzüge werden erhöht und ein Haushaltsabzug eingeführt. Mit der Revision der Umsatzabgabe sollen die Rah- menbedingungen für den Finanzplatz Schweiz verbessert werden. Bei der Wohn- eigentumsbesteuerung
1147.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
welche die Verankerung der Bürgerrechtserteilung durch das Ge- meindestimmvolk verlangt. Der Inhalt soll wie folgt lauten: Der Kanton Zug unterbreitet der Bundesversammlung folgende Standes- initiative: diese Frage voraussichtlich in der kommenden Herbstses- sion beraten. Die Reform des Bürgerrechts soll möglichst rasch vors Volk gebracht werden. Nachdem das Beschwerderecht gegen die Abweisung eines Einbürge- und Stände müssten sofort ent- scheiden können, wer die Bürgerrechtserteilung in Zukunft vornehmen solle und dürfe. Der Einreichung der Standesinitiative komme somit höchste Priorität zu. Der Kantonsrat
1159.2 - Antwort des Regierungsrates
einer Seitenstrasse in die Kantonsstrasse einmündet, soll nur noch nach Rechts abbiegen können. Um dennoch eine andere Fahrtrichtung einzu- schlagen, soll entweder bei der Scheuermattstrasse oder bei der Antwort: Ja. 2. Sofern der Wunsch des Auftraggebers aus rechtlichen Gründen nicht durch- führbar ist, sollte der Planer nicht auf diese Arbeit verzichten? So könnte doch viel Geld für "Luftschlösser" gespart

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