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1172.3a - Beilage
mindestens vier Zentralschweizer Kantone dem Vorhaben zugestimmt haben. Die Gründung der Umweltagentur soll auf den 1. Januar 2004 erfolgen. Altdorf, im Juni 2003 Zentralschweizer Umweltschutzdirektionen- Konferenz interkantonale Umweltagentur zu gründen – als Aktiengesellschaft im Sinne von Art. 762 OR. Dabei sollen die Vereinbarungskantone mindestens 51 Prozent des Aktienkapitals besitzen. Die Über- führung der
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
Einsprache hat aufschiebende Wirkung. § 37 Form 1 Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und soll einen Antrag und eine Begründung enthalten. 2 Die Beweismittel, auf die sich der Einsprecher beruft
Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung)
einzuholen. 4 Die Ausübung eines öffentlichen Nebenamts einschliesslich aller damit verbundenen Arbeiten soll nach Möglichkeit in der arbeitsfreien Zeit unter Ausnützung der Jahresarbeitszeit erfolgen. Soweit
821.11 - Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV)
Kanton Zug 821.11 Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV) Vom 30. Juni 2009 (Stand 1. Januar 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf das Bundesge
Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
Einsprache hat aufschiebende Wirkung. § 37 Form 1 Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und soll einen Antrag und eine Begründung enthalten. 2 Die Beweismittel, auf die sich der Einsprecher beruft
Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug
Handelsdiplom – Abteilungen Handel und Berufsmaturität § 6 Prüfungszweck Abteilung Handel 1 Die Prüfung soll feststellen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten die not- wendigen Fähigkeiten und Kompetenzen für die Arbeit in der Praxis erlangt haben. § 7 Prüfungszweck Abteilung Berufsmaturität 1 Die Prüfung soll feststellen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten die Fachhochschulreife erlangt haben. 2 Die Fach
Völkerrechtliche Erklärung betreffend Gleichbehandlung von Staatsangehörigen im Konkursverfahren
Kanton Zug 231.7 Völkerrechtliche Erklärung betreffend Gleichbehandlung von Staatsangehörigen im Konkursverfahren Vom 11. Mai 1834 (Stand 11. Mai 1834) Der Vorort der schweizerischen Eidgenossenschaft
Prüfungsreglement für Gemeindeschreiber und deren Stellvertreter im Beurkundungsrecht
Erstel- lung der öffentlichen Urkunden werden dem Kandidaten je vier Stun- den eingeräumt. Die Prüfung soll nach Möglichkeit am gleichen Tag stattfinden. b) Eine mündliche Prüfung, die sich auf die privatr dungsvorschriften des Bundes erstreckt. Die mündliche Prüfung ist vor der Gesamtkommission abzulegen und soll mindestens eine halbe Stunde dauern. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung setzt das Be- stehen der
721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
Gemein­ derats den Vorsitz. Das Protokoll verfasst eine Urkundsperson. § 61 Ausführungskommission 1 Soll eine Ausführungskommission das weitere Verfahren durchführen, ist sie mit drei oder fünf Mitgliedern dennoch einer Baubewilligung, wenn sie in den Wald­ bzw. in den Gewäs­ serabstand zu liegen kommen sollen oder aus Gründen der Verkehrssicher­ heit problematisch sind. § 45 Gesuchsunterlagen für Bauanzeigen
Verfassung des Kantons Zug
werden ausser in den vom Gesetze bezeichneten Fällen und vorgeschriebenen Formen. Jeder Verhaftete soll in der Regel so­ fort einvernommen werden. 4 Ungesetzlich oder unschuldig Verhafteten ist vom Staate die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Be­ hörden gewählt werden sollen und wird deren erstmalige Amtsdauer be­ stimmen. 2 Es sollen die Wahlen der politischen und gerichtlichen Behörden nicht zur gleichen

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