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1830.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
unterschreitet die erforderlichen Sichtweiten. Sie bedarf einer umfassenden Sanierung. Gleichzeitig soll die Verkehrssicherheit namentlich für den Langsamverkehr erhöht werden. Die Sanierungskosten belaufen Februar 2009 öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein. 2. Bauprogramm Mit den Bauarbeiten soll im Frühjahr 2010 begonnen werden. Die gesamte Bauzeit beträgt ca. zehn Monate, wobei eine Winterpause Abs. 1 Bst. b und d des Strassenbauprogramms. Sie erfolgt mit einfachem Beschluss. Die Bauarbeiten sollen in den Jahren 2010 und 2011 erfolgen und werden, ohne Winterunterbruch, voraussichtlich zehn Monate
1757.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
1757.2/1762.2/1764.2 - 13145 Seite 11/13 Teil soll nun neu mit einer Rahmenvereinbarung über die Zielerreichung (Messgrössen etc.) ergänzt werden. Sollten diese Ziele nicht erreicht werden, müsste im Zusam- menhang mit der Festlegung der Fallkostenpauschale (Baserate) im Zuger Kantonsspital zei- gen. Sollten die Krankenversicherer obsiegen, wird das Zuger Kantonsspital defizitär sein, solange die Fallkosten fsicht [Finanzmarktaufsichtsgesetz; FIN- MAG] vom 1. Februar 2006, BBl 2006 2829, S. 2389). 3 a) Sollte das Zuger Kantonsspital in eine öffentlich-rechtliche Anstalt gewandelt werden, was wäre organisatorisch
1780.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dem Ziel, dass künftig der Ausgleich der kalten Progression auto- matisch jedes Jahr erfolgt. Somit soll § 45 StG entsprechend angepasst werden.» Zur Begründung ihres Begehrens führt die FDP-Fraktion aus Die FDP fordere aber nicht nur eine Sofortmassnahme, sondern auch einen Wechsel des Sys- tems. Es soll künftig einen jährlichen Ausgleich der kalten Progression, d.h. die jährliche An- passung der Steuertarife
1777.1 - Motionstext
Brennstoffe zur Erzeugung von Raumwärme in Neubauten auszuarbeiten und dem Kantonsrat vorzulegen. Es soll erreicht werden, dass spätestens ab 2030 bei Neubauten keine fossilen Brennstoffe zur Wärmeerzeugung Technologien zu schaffen. Energieformen ohne wirtschaftlichen Nutzen haben längerfristig kaum Erfolg. Es soll nicht Ziel sein, die Verbreitung zu subventionieren, sondern allenfalls die Weiterentwicklung neuer den Gas- lieferungen aus Russland abhängig. Die fossilen Treib- und Brennstoffe sind endlich und sollen geschont werden. Ziel ist es, speziell im stationären Bereich die Abhängigkeit von fossilen Ener
1780.1 - Motionstext
dem Ziel, dass künftig der Ausgleich der kalten Progression auto- matisch jedes Jahr erfolgt. Somit soll § 45 StG entsprechend angepasst werden. Begründung: Durch die Wirtschaftskrise droht dem Kanton Zug Die FDP fordert aber nicht nur eine Sofortmassnahme, sondern auch einen Wechsel des Sys- tems. Es soll künftig einen jährlichen Ausgleich der kalten Progression, d.h. die jährliche An- passung der Steuertarife
1809.05 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
Vorlage Nr. 1809.5 Laufnummer 13155 Änderung des Tourismusgesetzes sowie Investitionsbeiträge des Kantons an die Schiff- fahrtsgesellschaft für den Zugersee und die Zugerbergbahn AG Bericht und Antrag
1762.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
1757.2/1762.2/1764.2 - 13145 Seite 11/13 Teil soll nun neu mit einer Rahmenvereinbarung über die Zielerreichung (Messgrössen etc.) ergänzt werden. Sollten diese Ziele nicht erreicht werden, müsste im Zusam- menhang mit der Festlegung der Fallkostenpauschale (Baserate) im Zuger Kantonsspital zei- gen. Sollten die Krankenversicherer obsiegen, wird das Zuger Kantonsspital defizitär sein, solange die Fallkosten fsicht [Finanzmarktaufsichtsgesetz; FIN- MAG] vom 1. Februar 2006, BBl 2006 2829, S. 2389). 3 a) Sollte das Zuger Kantonsspital in eine öffentlich-rechtliche Anstalt gewandelt werden, was wäre organisatorisch
1764.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
1757.2/1762.2/1764.2 - 13145 Seite 11/13 Teil soll nun neu mit einer Rahmenvereinbarung über die Zielerreichung (Messgrössen etc.) ergänzt werden. Sollten diese Ziele nicht erreicht werden, müsste im Zusam- menhang mit der Festlegung der Fallkostenpauschale (Baserate) im Zuger Kantonsspital zei- gen. Sollten die Krankenversicherer obsiegen, wird das Zuger Kantonsspital defizitär sein, solange die Fallkosten fsicht [Finanzmarktaufsichtsgesetz; FIN- MAG] vom 1. Februar 2006, BBl 2006 2829, S. 2389). 3 a) Sollte das Zuger Kantonsspital in eine öffentlich-rechtliche Anstalt gewandelt werden, was wäre organisatorisch
1765.1 - Interpellationstext
Franziskus in Menzingen am 10. Juli 2009 zu schliessen. Sofern keine sinnvolle Nutzung gefunden wird, soll die Gebäudehülle zu einem späteren Zeitpunkt rückgebaut werden. Das Menzinger Hallenbad weist einen den vier ge- nannten Gemeinden Schwimmunterricht zum Obligatorium zu erklären.“ (ZP 29.8.07). Wie soll dies geschehen, bei gleichzeitiger Schliessung eines weiteren Hallenbades und im Bewusstsein, dass
1887.10 - Antrag von Stephan Schleiss zur 2. Lesung
könnte die Regierung unter Verweis auf die NFA-Leistungen des Kantons Zug jederzeit widerlegen. Sollte die Regierung trotzdem die Ansicht vertreten, dass die Teilnahme des Kantons Zug an Pilotprojekten An- trag inklusive Kostenrahmen unterbreiten und damit den Forderungen der Stawiko entgegen kommen. Sollte die Kompetenz hingegen beim Regierungsrat verbleiben, könnte der Kan- tonsrat einzig über das Budget

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