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1864.2 - Antwort des Regierungsrates
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1. Januar 2012 eine weitere Teilrevision des Steuergesetzes geplant ist. Im Rahmen dieser Revision soll auch das Dividendenprivileg neu geregelt werden. Die Kantonale Steuerverwaltung hat die entsprechen-
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1863.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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anzupassen. Wie in den übrigen Gemeinden sollen die Verkehrsa n- ordnungen an Gemeindestrassen der Stadt Zug der Genehmigung der Sicherheitsdirektion un- terliegen. Damit soll die Stadt Zug den übrigen Zuger Gemeinden
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1876.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ation ab Lorzentobelbrücke bis ins Ägerital bzw. bis nach Morgarten vorzulegen. In diesem Bericht soll einerseits die Situation des Langsamverkehrs (landwirtschaftliche und 30er Fahrzeuge, Mofas und Velos) den gesamten Abschnitt mit einem einheitlichen Querschnitt auszubauen. Der neue Strassenquerschnitt soll möglichst wenig Eingriffe in die Natur verursachen. Die vorhandene Linienführung wird grundsätzlich keiten). Zudem ist auf der Kantonsstrasse durch das Ägerital ein Radstreifen zu realisieren. Im Bericht sollen allfällige Änderungen des Richtplans, mögliche Projektvarianten und ein Zeitplan für die etappenweise
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1878.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Damen und Herren Die SVP-Fraktion reichte am 10. November 2009 folgende Motion ein: Der Regierungsrat soll das Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über den Zi- vilschutz und über die baulichen Massnahmen , dass nach Möglichkeit mehr kantonseigene Kollektivunterkünfte geschaffen werden sollen. Zu- dem soll eine rasch realisierbare Kollektivunterkunft für eine kurzfristige Notsituation vorberei- tet werden Bevölkerungsschutzes im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt betriebsbereit gemacht werden können. Sollte ein solcher bewaffneter Konflikt, der gemäss Sicherheitsexperten in absehbarer Zeit ausgeschlossen
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1895.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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in die ihnen zugewiesenen Kantone weiterreisen. Dabei sollen sich die Kantone über die Verteilung verständigen. Der Entscheid über ein Asylgesuch soll spätestens innert 3 Monaten nach der Gesuchstellung
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1897.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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für Hochbauten in ihrem Be- richt festgehalten hat. Bei diesem neuen Labor- und Verwaltungsgebäude soll es sich nicht um ein Prestige-Objekt handeln. Mit dem vorliegenden Projektierungskredit werden die
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1923.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erwähnten Vorfälle im Amt für Straf- und Massnahmenvollzug (heute Vollzugs- und Bewährungsdienst) soll diese Bestimmung mit einem neuen Absatz 7 dahingehend ergänzt werden, dass die Direktionsvorsteherin te ihr Potenzial entfalten, Synergien gewonnen und Dop- pelspurigkeiten vermieden werden können, sollen sie zeitlich und inhaltlich aufeinander abge- stimmt und die wesentlichsten Eckpunkte näher umschrieben (QMS) bezwecken die Qualität von Prozessen und Verfahren zu prüfen und dauerhaft zu verbessern. Damit sollen eine einwandfreie und sichere Herstellung sowie tadellose Endprodukte sichergestellt werden. Ein
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1940.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Schifffahrt. Er schlägt aber einen Systemwechsel für die Finanzierung der öffentlichen Hand vor. Damit soll das von Einheimischen und Touristinnen und Touristen gleichermassen geschätzte Angebot auf den Zuger onen beteiligen muss. Zwei Drit- tel der Aufwendungen übernimmt der Kanton. Alle Zuger Gemeinden sollen sich mit einem Drit- tel an den Kosten der eidg. konzessionierten Schifffahrt beteiligen. Die Vorlage Gesamtbeitrag für die eidg. konzessionierte Schifffahrt auf den Zuger Seen ausrichten. Ebenfalls neu sollen sich alle Zuger Gemeinden am Beitrag an die eidg. konzessionierte Schiff- fahrt beteiligen, wobei
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1962.4 - Antrag der Raumplanungskommission
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und Sondernutzungsplänen sowie von gemeindlichen Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenplänen 1 Sollen kantonale Zonen- und Sondernutzungspläne oder gemeindliche Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenpläne pflegegesetz zulässig. § 39 Erlass von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen 1 Sollen gemeindliche Bauvorschriften, Zonen- oder Bebauungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben werden
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1962.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2011
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und Sondernutzungsplänen sowie von gemeindlichen Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenplänen 1 Sollen kantonale Zonen- und Sondernutzungspläne oder gemeindliche Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenpläne pflegegesetz zulässig. § 39 Erlass von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen 1 Sollen gemeindliche Bauvorschriften, Zonen- oder Bebauungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben werden