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1962.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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und Sondernutzungsplänen sowie von gemeindlichen Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenplänen 1 Sollen kantonale Zonen- und Sondernutzungspläne oder gemeindliche Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenpläne pflegegesetz zulässig. § 39 Erlass von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen 1 Sollen gemeindliche Bauvorschriften, Zonen- oder Bebauungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben werden
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1986.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ergänzen. Hiesige Unternehmungen entwickeln messtechnische Geräte für die Gebäudeelektrik. Das Wissen soll im Kanton selber Nutzen tragen. Der Regierungsrat ist mit dem Verlauf des kantonalen Förderprogramms Wissen um Verbräuche ist nicht zu unterschätzen. Die Anpassung von § 3 des Kantonsratsbeschlusses soll es ermöglichen, die technisch an vorderster Front tätigen Unter- nehmungen im Kanton Zug auf ihrem Förderprogramme sind auch Teil des Projekts "Green Region" der Metropolitankonferenz Zürich, und sollen diesen Raum als Standort für nachhaltige Energielö- sungen stärken. Mit der Änderung vom 12. Juni
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1986.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorbereitung ist und einen erheblichen Anteil des Zusatzkredites binden wird. Eine kleine Änderung soll § 3 des Kantonsratsbeschlusses erfahren. Wie im Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 24. März
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1896.2 - Antwort des Regierungsrates
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mit Ausnahme der Wochenaufenthalterinnen und -Aufenthalter 1896.2 - 13463 Seite 3/6 Die Regierung soll offen legen, aus welchen Ländern der stärkste Zuzug zu verzeichnen ist (mehr als 100 Personen pro und Wachstumspolitik vorgegeben. Die Balance zwi- schen Wachstum und Wahrung natürlicher Ressourcen soll erreicht werden, indem der Kanton ein Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum anstrebt, das kleiner
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1898.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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lärmmindernde Funktion beibehalten. Der Flüster- belag nützt innerorts wenig.. An der Artherstrasse soll derselbe Belag wie auf der Nordzufahrt eingebaut werden, der sogenannte AC 8 Belag. Dieser Belag wird überholt werden müss- ten. Aus diesem Grund sei auf den Bau einer Busspur zu verzichten. Stattdessen solle der Bus an der Haltestelle Mänibach auf der Fahrbahn halten. Dann würden diese Autos hinter dem Bus
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1909.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Zentralschweizer Polizei- konkordat soll das föderalistische Polizeiwesen zeitgemäss gestaltet werden. b) Die polizeiliche Grundversorgung im Bereich Ordnung und Sicherheit soll nach wie vor durch die kantonalen Polizeikorps entsprechend den örtlichen Anforderungen und Bedürfnisse gewährleistet werden. c) Hingegen sollen Spezialversorgungen im ganzen Konkordatsraum gemeinsam auf hohem Niveau ausgestaltet und die dadurch
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1910.1 - Motionstext
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Kommissionsgeheimnisses klar umschreibt und die Konsequenzen bei des- sen Verletzung festlegt. 2. Dabei soll auch geklärt werden, ob und gegebenenfalls wer innerhalb der Kommission unter welchen Umständen zur Mitglieder des Kantonsrats sowie an die Öffentlichkeit (§ 22 Abs. 4, 4. Satz) befugt ist. Diese Frage soll verbindlich geklärt werden. Unklar ist schliesslich auch, welche Konsequenzen eine Verletzung des Kommissionsmitglieder bereits im Vorfeld einer Beratung stark beeinträchtigten. Gerade die Beratungen sollen nicht öffentlich sein (§ 22 Abs. 4, 2. Satz). Der Inhalt des an die beiden Kommissionsmitglieder
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1911.1 - Motionstext
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Obwalden und Freiburg und gewisse Regionen planen einen flächendeckenden FTTH-Ausbau. Im Kanton Zug soll ebenfalls ein gemeinsames, offenes, diskriminierungsfreies Mehrfasermo- dell realisiert werden, welches welches, basierend auf dem Open-Access Prinzip, verschiedenen Da- tenanbietern zur Verfügung steht. Es soll verhindert werden, dass konkurrierende Anbieter das FTTH-Netz unkoordiniert als eigene Netze bauen
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1936.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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dass der Kanton die aktuelle Mög- lichkeit des Erwerbs eines grösseren Aktienpakets des Bundes nutzen soll und der Kaufpreis als für den Kanton Zug vorteilhaft erachtet wird. Es wurden keine konkreten Anträge
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1969.2 - Antwort des Regierungsrates
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für eine Weiterentwicklung sein. 2.1.3. Neuntes Schuljahr Im Zusammenhang mit dem Projekt Sek I + soll auch die Frage der Neugestaltung des 9. Schuljahres angegangen werden. Zur Diskussion stehen u.a. sowie die generelle Betonung des Abschlusses der obligatorischen Schulzeit. Alle diese Massnahmen sollen auch dazu führen, dass das Interesse der Jugendlichen am Unterricht erhalten bleibt. 3. Wie, in welchen