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1908.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
l zur Förderung energie- und umwelteffizienter Per- sonenwagen soll im Kanton Zug umgesetzt werden. Durch die Übernahme des Modells soll ein Anreizsystem zum Kauf umweltschonender Fahrzeuge mit starker
1917.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nahmen sowie die Erneuerung der ge- bäudetechnischen Anlagen und der Gebäudehüllen. Die Sanierung soll die folgenden ökologi- schen Belange unter Wahrung eines guten Kosten-/Nutzenverhältnisses berühren:
1946.06 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Kanton Luzern mit "ähnlicher Münze heimzuzahlen", jedoch einfach zu Lasten eines Dritten (des VHS). Es soll auf Seite 2/2 1946.6 - 13596 "gleicher Augenhöhe" mit dem Kanton Luzern verhandelt werden, nicht ein anderen Zentralschweizer Kantonen und dem Kanton Zug in letzter Zeit teilweise hapert. Zusätzlich soll der jährliche Beitrag noch um Fr. 25'000.-- erhöht werden, damit die Zuger Schulkinder von einem
2033.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Nachbarn die gesetzlichen Abstandsbestimmungen bei der Pflanzung beachten. Tun letztere dies nicht, soll sich die betroffene Nachbarschaft zur Wehr setzen kön- nen. Weiter ist der Regierungsrat der Meinung Streichung der Einspruchsregelung von § 103 EG ZGB. Wenn es nach dem Willen der Motionäre geht, sollen sich Eigentümerinnen und Eigentümer jederzeit auf die in § 102 sta- tuierten Grenzabstandsbestimmung
1930.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
Korridor Zug-Thalwil. In diesem Bereich soll in die Verbesserung der Bahntechnik, insbesondere in zusätzliche Sig- nale, investiert werden. Durch kürzere Signalabstände sollen dichtere Zugfolgezeiten und damit (beispielswei- se Weiterzug des Interregio mit Halt in Rotkreuz und Baar bis nach Zürich Flughafen). Auch soll der Kanton Zug nochmals einbringen, dass eine Führung der S24 über die Durchmesserli- nie bevorzugt
1941.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
gesetz bzw. gemäss Verordnung über die stationäre und ambulante Langzeitpflege belastet wird. Neu soll der Pflege- und Betreuungsbedarf von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern nicht mehr nach dem vierstufigen Abstufung des Pflege- und Betreuungsbedarfs sowie der geänderten Verrechnungsweise der Betreuungstaxen soll der re- vidierte § 2 EG ELG Rechnung tragen. Die Tarifstruktur wird gegenüber heute komplexer und eine Flexibilisierung der Kostendächer durch eine umfassende Delegation an den Regierungsrat. Dieser solle innerhalb einer Bandbreite die nötigen Entscheide fällen können. Aufgrund der seit der Erstellung
1955.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
unter Schutz stehenden Lebensräumen den Erfolg der getroffenen Massnahmen zu prüfen. Andererseits soll für weniger lang oder neu unter Schutz gestellte Objekte eine solide Basis geschaffen werden, um deren Arbeitshilfen von Bund, etc.). Es braucht keine zusätzlichen Anreizprogram- me seitens des Kantons. Es soll auch in der Eigenverantwortung der Grundeigentüme- rinnen und Grundeigentümer verbleiben, wie die seien nötig, um das formulierte Ziel zu erreichen. Der Kanton Zug als bedeutender Landeigentümer solle bezüglich der naturnahen Gestaltung und Pflege von Flächen in seinem Einflussbereich eine Vorbildrolle
1992.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1992.7 Laufnummer 15360 Genehmigung der Schlussabrechnung betreffend Rahmenkredit zur Beschaffung von Landreserven vom 24. Februar 2011 (BGS 611.2) Bericht und Antrag der Staatswirtschafts
2022.2 - Antwort des Regierungsrates
erklärte der Luzerner Bildungsdirektor, man wol- le die Fachhochschule nicht ausbremsen, vielmehr solle diese ebenfalls wachsen und sich weiterentwickeln können (Neue Zuger Zeitung vom 30. März 2011, S Jahr 2012 sind noch drasti- scher als jene, welche ursprünglich fürs 2011 vorgesehen waren. Total sollte die Hoch- schule Luzern weitere 14 Mio. Franken einsparen. Eine Arbeitsgruppe, welche sich aus Vertretern
2027.1 - Motionstext
frei empfangbaren Fernsehkanälen verhindert wird. Ebenso soll die erwähnte Koppelungsproblematik beseitigt werden. Nutzerinnen und Nutzer sollen die Angebotsvielfalt an Empfangsgeräten entsprechend ihren zwingend die proprietären Set-Top-Boxen ihrer Fernmeldedienstanbieter benutzen müssen. Des Weiteren soll das Grundangebot (frei emp- fangbare Programme) im digitalen Kabelempfang (DVB-C) und im Terrestrischen

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