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2639.6 - Antrag von Andreas Hausheer und Alois Gössi zur 2. Lesung
wird, soll an die Abgangsentschädigung in dem Sinne angerechnet werden, als dass die Abgangsentschädigung um diese erzielten Einkom- Seite 2/2 2639.6 - 15295 men reduziert wird. Als Zeitraum sollen neu die
2639.7 - Antrag von Andreas Hausheer zur 2. Lesung
Personalgesetz § 27 Abs. 5 soll gewährleistet werden, dass E r- satzeinkommen unabhängig von deren Quellen an eine Abgangsentschädigung angerechnet werden. Mit dem vorliegenden Antrag soll im Gegensatz zum Ergebnis
2659.5a - Beilage 1: Medienmitteilung
dern sowie einen neuen Zeitplan vorzulegen. Der Kantonsrat soll auch eine «7er-Variante» beraten können. Aufgrund des neuen Zeitplans sollen die Gesamterneuerungswahlen 2018 für sieben Sitze ausgeschrieben n für eine Verwaltungsreform mit sieben Regierungsratsmitgliedern. Die Regierungsratswahlen 2018 sollen für sieben Sitze ausgeschrieben werden. Die vorberatende Kommission trat an ihrer ersten Sitzung
2665.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
che Massnahmen hinaus eine spezifische Sanktionsmöglichkeit im Sozialhilfegesetz zu prüfen. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Hürden für Massnahmen im Vergleich zum Mittel der aufsicht will die Regierung dem geltenden propor- tionalen Verteilschlüssel Nachdruck verschaffen. Konkret soll die Hürde für ein aufsichtsrechtl i- ches Einschreiten des Kantons tiefer gesetzt werden. Diese Massnahme mit gewissen Schwierigkeiten umsetzbar; zudem habe der Kantonsrat dies abgelehnt. Die Gemeinden sollten aber auch nicht mit «Zwangsmassnahmen» praktisch bevormundet werden. Damit werde das Ziel auch nicht
2670.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
auch als Werkstoff zu fördern und bei der Projektierung ökolo- gische Kriterien zu berücksichtigen, soll das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald mit einem Artikel zur Holzförderung ergänzt werden und die Nutzung der Holzenergie in die Evaluation (im Rahmen der Projektierung) gesetzlich verankern soll (vgl. Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 27. September 2016 [Vorlage Nr. 26701.2 - 15276]) Kanton im Hinblick auf eine Pflicht zur Förderung ein gewisser Handlungsspielraum belassen werden solle oder nicht. Nachdem sich der Antrag um Streichung der Passage «nach Möglichkeit» mit 7:6 Stimmen gegen
2490.00 - Genehmigung durch den Bund
Beteiligten Massnahmen zu diskutieren. In jedem Fall sollte die kantonale Fachstelle für Störfallvorsorge beigezogen werden. Gemäss Aussage des Kantons sollen die SBB im Rahmen der weiteren Planungsschritte gegebenen rechtlichen und technischen Voraussetzungen und den gegebenen Windbedingungen nachvollziehbar. Sollten sich die derzeitigen Verhältnisse ändern, wären die Festlegungen gegebenenfalls neu zu beurteilen Energiestrategie 2050 des Bundes ist die Nutzung erneuerbarer Energien von nationalem Interesse. Dies sollte der Kanton Zug in Zukunft bei der Abwägung neuer Geothermiekraftwerke berücksichtigen. Sonnenenergie
2497.1 - Interpellationstext
Kraft treten. Für die Westschweiz existiert ein separates ähnliches Konkordat für sechs Kantone. Es soll mit dieser Interpellation nicht der Beitritt zum Konkordat gefördert werden; jedoch bleibt zu konsta- moderater als Konkordatslösung) zu regulieren (vgl. ähnliche Bestrebungen in den Kantonen BL und SH)? 2. Soll allenfalls im Kanton Zug „nur“ das Gastgewerbe - und Polizeigesetz ergänzt werden (vgl. Bestrebungen
2509.1 - Motionstext
easyvote (www.easyvote.ch). Der Kanton soll Abstim- mungshilfen, wie beispielsweise easyvote zusammen mit den Bedürfnissen des Kantons Zug evaluieren. Zudem soll der Kanton Kontakt mit den Gemeinden aufnehmen
2521.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
bewilligungsfähig ist. In der Stadt Bern steht aktuell die Waldstadt Bremer zur Diskussion. Dabei soll Wald für die Stadterweiterung gerodet werden, was eine Initiative verhindern will. Das Stimmvolk wird
2521.1 - Motionstext
Motion wird der Regierungsrat beauftragt, den kantonalen Richtplan zu ändern. Die Siedlungsbegrenzung soll angepasst werden und gleichzeitig ein Grossteil der darin enthalt e- nen Gebiete für Siedlungserw . Es ist besser, mit zukünftigen Siedlungserweiterungen schlechten Boden zu verbrauchen. Der Wald soll weiter geschützt werden, jedoch der Zuwachs der letzten 10 bis 20 Jahre freig e- geben werden und sind trotzdem Gebiete im Richtplan als mögliche Siedlungserweiterungen aufgeführt. Mit der Motion sollen diese Gebiete für Sied- lungserweiterungen in Gebiete mit Wald verschoben werden und damit der Erhalt

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