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1618.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Einsicht führten, dass Wirklichkeit und Gesetzgebung in Überein- stimmung zu bringen sind. Der Kanton soll es den Grundeigentümerinnen und Grundeigentü- mern nicht verdenken, wenn sie überzeugt sind, für baulich ein Raster für Entschädigungsan- sätze in Vorschlag gebracht werde. Die anstehenden Grossprojekte sollten den Regierungsrat nicht veranlassen, die Motion zögerlich zu behandeln (siehe Vorlage Nr. 1618.1
1632.2 - Antwort des Regierungsrates
, wo es nötig ist, was nichts anderes bedeutet, als intelligente Steuerungen. Bildlich gesprochen soll sich das Licht mit dem Menschen bewegen. Beispiels- weise schaltet das Licht in einem langen Korridor ausleuchten und nicht in den Himmel abstrahlen. Aber auch im Privatbereich ist Masshalten angezeigt. Das sollte ebenso für die Weihnachtszeit gelten. 3. Ist den zuständigen Amtsstellen die Publikation des Bundes
1671.2 - Antwort des Regierungsrates
bis mehr Klarheit bestehe. Der Wortlaut der Empfehlung vom 27. Juli 2007 hiess: "(…) Die Strategie soll möglichst ganz- heitlich sein und neben ökologischen Gesichtspunkten auch den Produkteabsatz berücksichti- Förderung des Obstbaus und die konsequente Bekämp- fung des Feuerbrands (und anderer Krankheiten) sollen einen Beitrag zum Überleben des Obstbaus im Kanton Zug leisten. Unter den erwähnten wirtschaftlichen bekämpfen. Von einer solchen Pflicht, wie sie in anderen Kantonen besteht, wurde ab- gesehen. Zudem sollen die Obstbauern für anbautechnischen Fragen und bei Neupflanzungen vermehrt die Beratung in Anspruch
1681.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
erwähnten Vorfälle im Amt für Straf- und Massnahmenvollzug (heute Vollzugs- und Bewährungsdienst) soll diese Bestimmung mit einem neuen Absatz 7 dahingehend ergänzt werden, dass die Direktionsvorsteherin te ihr Potenzial entfalten, Synergien gewonnen und Dop- pelspurigkeiten vermieden werden können, sollen sie zeitlich und inhaltlich aufeinander abge- stimmt und die wesentlichsten Eckpunkte näher umschrieben (QMS) bezwecken die Qualität von Prozessen und Verfahren zu prüfen und dauerhaft zu verbessern. Damit sollen eine einwandfreie und sichere Herstellung sowie tadellose Endprodukte sichergestellt werden. Ein
1704.08 - Anträge der Alternativen Fraktion und 13 weiteren Mitunterzeichnenden von anderen Fraktionen zur 2. Lesung
sge- setz) folgende Anträge: 1. Der Paragraph 14 bis (neu), der in der 1. Lesung abgelehnt wurde, soll wie folgt lauten: Der Bürgerrat kann die geschuldeten Gebühren auf Gesuch hin bis auf einen Fünftel Person ein Härtefall vorliegt. 2. Der Paragraph 19 bis (neu), der in der 1. Lesung abgelehnt wurde, soll wie folgt lauten: Die Direktion des Innern kann die geschuldeten Gebühren auf Gesuch hin bis auf einen
1704.09 - Antrag der SVP-Fraktion zur 2. Lesung
für den Antrag: - Die Bürgergemeindeversammlung tritt politische Rechte an den Bürgerrat ab. Dafür soll sie mit Informationsrechten entschädigt werden. - Da mit dem Bürgerrat neu die Exekutive einbürgern beschlossen wurde, ist eine gesetzliche Bestimmung über den Datenschutz. Anstelle des Datenschutzes sollte der § 17bis jedoch Infor- mationsrechte der Legislative und Informationspflichten der Exekutive regeln
1574.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1574.2 (Laufnummer 12531) INTERPELLATION VON BARBARA STRUB, MORITZ SCHMID UND MONIKA BARMET BETREFFEND FÖRDERUNG DES ÖFFENTLICHEN VERKEHRS AUF DER TANGENTE NEUFELD ALS VERBINDUN
1574.1 - Interpellationstext
und die Berggemeinden besser an die Verkehrsadern im Tal anzubinden. Mit dem Anschluss beim Neufeld soll der Strassenverkehr aus dem Ägerital und Menzingen direkt auf die A4a fliessen. Viele Arbeitnehmerinnen
1598.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Zürich und Luzern, seit 2000 jährlich mit CHF 1 Mio. Mittels einer interkanto- nalen Vereinbarung soll die Basis geschaffen werden, dass weitere Zentralschweizer Kantone die überregionalen Kulturinstitutionen Uri, Ob- und Nidwalden machen ihre Zusage vom Beitritt des Kantons Zug abhängig. Diese Abhängigkeit soll durchbrochen wer- den, indem der Kanton Zug mit seiner Zustimmung ein Signal setzt. Die Bildungsdi- vor. Daraus ist ersichtlich, dass die vorgängige Zustimmung des Kantons Zug gefordert wird. Auch sollen weitere Nutzniesser, namentlich der Kanton Aargau, der Vereinbarung beitre- ten. Die Verpflichtung
1614.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Stimmen, dem Kantonsrat Antrag auf Nichtgenehmigung der Geschäftsordnung des Strafgerichts zu stellen. Sollte die Geschäftsordnung des Strafgerichtes wie vorstehend (Zu § 3 Abs. 2 und Zu § 5) vorgeschlagen

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