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1662.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
istungen (Aktio- nen, Teilnahme an Messen und Ausstellungen) in Kauf genommen werden können. - Es soll ferner die Möglichkeit geprüft werden, durch ausgewiesene nachhaltige Ein- sparungen im Sachaufwandbereich
1733.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
nicht vertretbar ist. Die Bauherrschaft war bisher sehr verständnisvoll und entgegenkommend, sie soll nicht durch eine Tranchierung und somit mit dem Risiko einer Bauverzögerung bestraft werden. Die andere
1733.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1733.4 Laufnummer 12979 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für archäologische Rettungsgrabung «Cham-Alpenblick II» Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 29. Janu
1759.1 - Motionstext
beitsbedingungen. Diese Verantwortung muss mit Entscheidungskompetenz gekoppelt sein. Der Regierungsrat soll in der Vorlage die verschiedenen Möglichkeiten einer rechtlichen Trä- gerschaft für das Kantonsspital öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft oder andere Modelle, die das Entscheidungsrecht sichern. Auch soll der Regierungsrat mögliche operative Ausgestal- tungen darstellen. Einzig eine öffentlich-rechtliche
1763.1 - Motionstext
wonach Motionen und Postulate eine zwei Drit- tels Mehrheit für eine Nichtüberweisung brauchen. Neu soll es bei § 39 Abs. 1 der Geschäftsordnung heissen, dass Motionen und Postulate an der Kantonsratssitzung je die Möglichkeit zu schaffen, sich mit einem Anliegen sachlich fundiert auseinanderzusetzen. Es soll mindestens sein, dass eine deutliche Mehrheit des Parlaments sich für eine Nichtüberweisung ausspricht bewährt. In einem demokratischen System darf es nicht sein, dass willkürliche Argumente, wie z.B. man solle den Staatshaushalt nicht mit „unsinnigen Motionen“ belasten, die Bemühungen um Ausge- wogenheit und
1797.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
steht es ihnen selbstverständlich frei, entsprechende Motionen einzureichen. Der Steuerungsausschuss soll jetzt aufgehoben werden. Wir wurden informiert, dass sich die Zusammensetzung mit drei Mitgliedern Staatsaufgabenreform (Vorlage Nr. 822.1 - 10313) vom 6. September 2000 als erledigt abzuschreiben. Damit sollen das Pro- jekt Staatsaufgabenreform (STAR) beendet und die zwei dafür vom Kantonsrat am 7. Juli 2005 Leistungsauftrag und Globalbudget, weiter verfolgt werden. Die beiden frei werden Personalstellen sollen neu für die geplante flächendeckende Einführung von Pragma eingesetzt werden. 2. Eintretensdebatte
1499.1 - Motionstext
darum in der Vernehmlassung zum revidierten Schulgesetz gefordert, dass der § 19 angepasst werden soll und die entsprechenden Schularten der Musikschule aufgeführt werden. Die Gemeinden haben erkannt, gehalten, Musikschulen zu führen. Dieser Forderung kommen schon längst alle Gemeinden nach, darum soll das Schulgesetz der gängigen Praxis angepasst wer- den. Zudem ist die Schulstruktur der Musikschulen
1521.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
rogeologie verstärkt zu berücksichtigen. Als Resultat der zurzeit laufenden zweiten Planungsstufe soll eine Variante der Hirzelverbindung in der Vertiefung einer Pla- nungsstudie innerhalb der Korridore Abbildung 1) definiert werden. Die Variante besteht aus einer 2 x 1-streifigen Hauptverkehrsstrasse und soll möglichst einfach in eine 2 x 2-streifige Hochleistungsstrasse aufgewertet und umgebaut werden können
1530.5 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
damit Kosten von insgesamt rund 7.7 Mio. Franken verbunden. Die Hälfte davon, also 3.85 Mio. Franken, soll den Mitarbeitenden ausbezahlt werden, während die andere Hälfte den persönlichen Sparguthaben bei solidarisch zu verhalten und mit einem namhaften Teil ausländische Hilfsprojekte zu unterstützen. Es solle dem Regierungsrat überlassen bleiben, welche Projekte er zusätzlich berücksichtigen wolle. Dem wurde Es wurde der Antrag gestellt, die Zahlung an die Mitarbeitenden um die Hälfte zu reduzieren. Es sollen 3.85 Mio. Franken ausbezahlt werden, jedoch sei auf die Einlage in die Pensionskasse zu verzichten
1559.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
neue Gesetz orientiert sich weitgehend an der bisherigen Ordnung, die sich bewährt hat. Namentlich soll weiterhin an der Ausrichtung von Kantonalen Ergänzungsleistun- gen festgehalten werden. Eintreten

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