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1624.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Objektkredit über 103.5 Mio. Franken soll nachträglich noch die aufgelaufene Bauteuerung zugerechnet werden; b) Die Beiträge der Standortgemeinden Zug und Baar sollen neu geregelt werden, damit auch diese dem Infrastrukturfonds profitieren können; c) Der verbleibende Objektkredit von 11.7 Mio. Franken soll freigegeben werden. Die Details dazu sind dem regierungsrätlichen Bericht Nr. 1624.1 - 12588 zu entnehmen Kreditbewilligung durch den Kan- tonsrat im Jahre 2001 die Indexierung nicht explizit verhindert werden sollte sondern effektiv vergessen worden ist. Dem Bericht des Regierungsrates ist auf Seite 7 zu entnehmen
1718.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
kehrsvorhaben. Die Projekte sollen in eine erste (kurzfristige) und eine zweite (mittel- bis langfristig) Priorität eingeteilt werden. Innerhalb der zweiten Priorität soll die Auflistung der Projekte eine mit dem Ziel, den Stadttunnel in der 2. Prioritätsstufe zu realisieren. Die Umfahrung Unterägeri soll von diesem Vorhaben nicht tangiert und nach wie vor in der 2. Prioritätenstufe realisiert werden." Periode von 4 - 5 Jahren für eine umfas- sende Kontrolle der räumlichen Entwicklung zu kurz. Daher solle ein Schwergewicht des Be- richtes darin liegen, eine Methodik zur Wirkungsbeurteilung oder besser
1719.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gewährleisten, sollen im Übrigen bei bewilligten Weiterbildungsveran- staltungen gleichzeitig auch Taggelder ausbezahlt und die notwendigen Spesen übernommen werden. Die neue gesetzliche Grundlage soll jedoch Kenntnisse für die Ausübung des Nebenamts erhalten zu können. Mit einer Ergänzung des Nebenamtsgesetzes soll eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden. 2. Ausgangslage Im Kanton Zug sind rund Übrigen prüfen, ob diese Weiterbildungskosten inskünftig zentral beim Personalamt budgetiert werden sollen und von den einzelnen Amtsstellen jeweils dort abzurufen wären. A Investitionsrechnung 2008 2009
1745.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Steuerpflichtigen während des Rechtsmittelverfahrens nicht wesentlich ändern können. Zu diesem Zweck soll die sachliche Zuständigkeit zur Beurteilung von Rekursen gegen Steuererlasse beim Einzelrichter oder Bestimmungen zur bundesrechtlich vorgegebenen Rechtsweggarantie am 1. Januar 2006 anwendbar sind. Somit soll die Teilrevision der Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts ab diesem Zeitpunkt bzw. rückwirkend
1750.1 - Antwort des Regierungsrates
überarbeitet hat. Sie umfasst inklusi- ve den Berechnungsbeispielen neu etwas mehr als 50 Seiten und soll von allen kantonalen Steuerverwaltungen für die Bewertung von in- und ausländischen nichtkotierten Kanton St. Gallen und der übrigen Kantone hat der Bundesrat am 15. Oktober 2008 verworfen. Stattdessen soll die Korrektur zu Gunsten des Kantons St. Gallen über eine Verrechnung mit den Ausgleichszahlungen steuerliche Aufkommensneutrali- tät, d.h. die Überarbeitung sollte insgesamt weder zu mehr noch zu weniger Steuereinnahmen führen. Die Überarbeitung sollte also gerade nicht dazu missbraucht werden, um heimlich
946.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ngsgebühr erwiesen. Zwecks Erleichterung der Rechtsanwendung und aus Gründen der Rechtssicherheit soll de lege ferenda mehr Klarheit geschaffen werden. Dies sowohl hinsichtlich der Grundlagen der Bemessung bzw. der pri- vilegierten Tatbestände. Um ein hohes Mass an Gebührengerechtigkeit zu garantie- ren, sollen bestimmte Vorgänge, die heute gebührenfrei abgewickelt werden können, in Zukunft abgaberechtlich
999.06 - Antrag von Christoph Hohler zur 2. Lesung
des amtlichen Ver- teidigers. In Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Antrag des Obergerichtes soll die Höhe der Entschädigung im Falle der Einstellung der Untersuchung gemäss der Vorlage vom Unter
2419.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
gewählten Mitglieds scheint eine Verlängerungsdauer bis längstens 30. Juni 2015 angemessen. Damit soll sicher gestellt wer- den, dass die Justiz weiterhin funktioniert und die hängigen Verfahren zeitgerecht
2447.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
der bisherigen Darlegungen soll der heutige Standort des IFZ der Stadt Zug nicht fi- xiert werden. Der Postulatsantrag, den jetzigen Standort des IFZ nicht zu verändern, soll de s- halb nicht erheblich
2572.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
gegen innen (Kantonsrat) und gegen aussen (Öffentlichkeit). Die Anlage kostet rund Fr. 470 000.-- und soll im Frühherbst 2016 in Betrieb genommen werden. 2. SVP-Motion vom 27. Januar 2011 (Vorlage Nr. 2011 age inkl. Ergebnisdarstellung einzurichten. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Ratsmitglieder soll - ausser bei geheimen Wahlen - für die Allgemeinheit auf dem In- ternet zugänglich gemacht werden 13663) eingereicht. Das Rechtsbegehren der Motion lautete: "In der Geschäftsordnung des Kantonsrats sollen die not- wendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um im Kantonsrat eine elektronische

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