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2572.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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sind in der Höhe von 120‘000–180‘000 Franken. Eine 3-polige 220 Volt Steckdose soll pro KR Pult eingebaut werden. Es sollen vier Monitore zum Einsatz gelangen, zwei mobile links und rechts der RR Pul- und zwei fixe an der gegenüberliegenden Seite (Nordseite/Rückseite des KR Saals). Ein Visualizer soll zwischen dem Rednerpult und dem Vize KRP Pult zum Einsatz kommen (zur schnellen Erläuterung von A sind die hohen Kosten relevanter als die Transparenz, die erzielt werden kann. Die Abstimmungsanlage sollte erst dann realisiert werden, wenn der Ka n- ton sich das leisten kann. Der Kanton Zug ist mit den
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2575.2 - Antwort des Regierungsrats
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Änderung des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1994 über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (SR 725.14) soll den Bau einer zweiten Tunnelröhre mit anschliessender Sanierung des bestehenden Tunnels ermöglichen Richtungen auch während der Sanierung des heute bestehenden Tunnels jederzeit gewährleisten. Im Gesetz soll zudem ver- ankert werden, dass immer nur eine Fahrspur pro Richtung offen ist. Nicht Gegenstand der Zeitpunkt wird sich auch die Entwicklung des motorisierten Individual- sowie des Schwerverkehrs zeigen. Sollte sich nach der Ablehnung der Gesetzesänderung trotzdem die Totalsperrung des be- stehenden Tunnels
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2577.2 - Antwort des Regierungsrats
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gleichzeitiger Beibehaltung der Spitzenposition in den vielen, relevanten Standortfaktoren. Konkret soll dieses Gleichge- wicht nicht durch eine Minderung der Standortattraktivität für Wohnen und Arbeiten zur Verfügung gestellt werden (z.B. Beleuchtungsmast)? Selbstverständlich ist der Kanton offen, sollten seine Bauten und Anlagen zur Vernetzung bzw. als «Platzhalter» für die Leistungen von Smart Cities
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2597.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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wäre Ende des Jahres 2020 aufgebraucht. Die neue Finanzstrategie umfasst zwei Perioden: Bis Ende 2019 soll das strukturelle Defizit in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken mit geeigneten Massnahmen Rahmen der anstehenden Teilrevision des Finanzhaus- haltgesetzes eine Schuldenbremse eingeführt werden soll . Es geht darum, eine übermässige Verschuldung zu verhindern, damit die öffentliche Hand dadurch nicht treten. Die strategischen Leitlinien für den Zeitraum 2017–2019 sind auf Seite 14 aufgeführt. Es sollen alle Leistungen überprüft und – wenn möglich und sinnvoll – abgebaut oder weggelassen wer- den. Im
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2589.1 - Antwort des Regierungsrats
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tion in Anspruch genommen werden? Wie in der Medienmitteilung vom 23. November 2015 kommuniziert, soll die Anlage dem Kan- ton auf zehn Jahre fest vermietet werden. Gemäss Ausschreibungsunterlagen ist der Zuschlag nicht zum Vertragsabschluss. Der Wohn- raum auf dem Grundstück an der Obermühle in Baar soll voraussichtlich bis Herbst 2016 real i- siert werden. Der Mietzins beginnt erst zu laufen, wenn das
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2598.1 - Motionstext
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Abschaf- fung der Automatismen bei der Beförderung der gemeindlichen Lehrpersonen vorzulegen. Di e- se soll insbesondere folgende Anpassungen des Gesetzes über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Le der gemeindlichen Lehrpersonen. Eine Lohnentwicklung der Mitarbeitenden durch Beförderung wird und soll weiterhin möglich sein, jedoch mit der Möglichkeit für mehr Individualität und unter Einbezug der fortschreitenden Dienstalters und weil keine negativen Vorkommnisse waren, sollen beseitigt werden. Nebst der Leistungsbeurteilung sollen mit der Berücksichtigung der allgemeinen Wirtschaftslage und dem Fin
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2604.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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entsprechende Vorlage unterbreiten soll. Gemäss dem regierungsrätlichen Bericht Nr. 2604.1 - 15130 soll das Verfahren weitgehend unverändert weitergeführt werden. Die vorberatende Kommission für Hochbau
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2607.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ist, dass das Tagesambulatorium in Kooperation mit der Sonder- schule Sonnenberg umgesetzt werden soll (aus Effizienzgründen, damit der APD keine eigene Schule betreiben muss und die bestehende Infrastruktur ission im Detail er- klärt. Die Stawiko ist der Meinung, dass der Kanton Zug nicht mehr bezahlen sollte als bis anhin und dass der Regierungsrat versuchen sollte, die Belastung auf die bisherigen 2,289
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2607.8a - Beilage Revisionsbericht
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JuH 2017 ChristDph Oügf-er B. Fe&(uar20ie S-iKs'll.l P£iS?h; HS3? fffW Ht!).'"i oas 9 [ .! 7(1] ,} SOLL (btnrillij V«r|>nictittin^i ialn }*kn ProljtAUj«1»i»ß)' •d<l) in Franker. *y»<jatii»n ! El.r<n«thin*D
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948.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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bundesrecht- lichen Vorschriften angepasst. Ausserdem soll die Aufteilung zwischen Kanton und Gemeinden wegfallen und die bisherige Verbundaufgabe soll ganz vom Kanton übernommen werden. Weiter wird auf eine