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2473.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Datenschutzstelle in jeder Hinsicht die gleichen Regelungen vorzusehen. Die vorliegende Stellungnahme soll daher unabhängig von einem Mitbericht der Ombudsstelle beurteilt werden und diesen weder präjudizieren wenig wie diejenige der Gerichte eine schrankenlose, sondern in Gesetz und Recht eingebunden. Ferner soll der Amtsinhaber dem Parlament gegenüber Rechenschaft ablegen. (…..) Der Exekutive gegenüber muss die noch nicht unabhängig ausgestaltet), was meiner Ansicht nach richtig war und immer noch richtig ist. Sollte sich durch ein Globalbudget ein Nutzen für den Kantonsrat erg e- ben, so wäre dies eine denkbare
836.2 - Antwort des Regierungsrates
für Polizei eine nationale Koordinationsstelle Inter- net-Kriminalität (KOBIK) einzurichten. Diese soll den Bund und die Kantone in drei Bereichen unterstützen: a. Monitoring: Recherchen im Internet zum bestehenden infrastrukturellen und personellen Defizits im Bereich der digitalen Beweissicherung. Damit soll in den Strafverfahren, wo die Notwendig- keit der digitalen Beweissicherung besteht (insbesondere
822.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
steht es ihnen selbstverständlich frei, entsprechende Motionen einzureichen. Der Steuerungsausschuss soll jetzt aufgehoben werden. Wir wurden informiert, dass sich die Zusammensetzung mit drei Mitgliedern Staatsaufgabenreform (Vorlage Nr. 822.1 - 10313) vom 6. September 2000 als erledigt abzuschreiben. Damit sollen das Pro- jekt Staatsaufgabenreform (STAR) beendet und die zwei dafür vom Kantonsrat am 7. Juli 2005 Leistungsauftrag und Globalbudget, weiter verfolgt werden. Die beiden frei werden Personalstellen sollen neu für die geplante flächendeckende Einführung von Pragma eingesetzt werden. 2. Eintretensdebatte
2404.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Regelungen weiterhin gelten. Die Übernahme der Trägerschaft des Vormundschaftswesens durch den Kan ton soll nach dem Willen des Kantonsrates an der subsidiären Kostenpflicht der Einwohner- und Bürgergemein- und neu eröffneten Verfahren vor und nach Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung zu prüfen. Im Übrigen soll evaluiert werden, ob die Ziele der Revision erreicht worden sind. Beide Postulate wurden am 12. Dezember dass Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes noch Folgekos- ten generieren können. Dennoch sollten nach Ansicht des Kantonsrates bezüglich Kostentra- gung keine Änderung stattfinden und die bisherigen
2466.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
wird ausserdem auf eine stärkere Steuerung und S e- lektion bei den Übertrittsverfahren gesetzt. Dies soll mit folgenden Massnahmen erreicht we r- den: 1. Reglementarische Fixierung eines Orientierungswerts Prozentsatzes, also die Einfüh- rung eines Numerus clausus, abgelehnt resp. als Ultima Ratio betrachtet, sollten die ergriff e- nen Verlagerungsmassnahmen mittel- und langfristig nicht die erwünschte Wirkung zeigen
2465.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Standesinitiative soll erreicht werden, dass jeder Kanton maximal 15 /17 des Kantonsanteils der Direkten Bundessteuer an den Bund zu überwei- sen sind. Der überschiessende Anteil soll auf ein Sperrkonto ive einzureichen zur Beach- tung der Bundesverfassung bei der Bemessung der NFA-Zahlungen. Damit sollen die Anliegen der Motionen Pezzatti (14.3169) und Eder (14.3203) im eidgenössischen Parlament unterstützt
2377.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
f1 folgt die Stawiko dem Antrag der Bildungskommission. Die externe Eva- luation von Sonderschulen soll auch dazu beitragen, das Know-How innerhalb des Amts für gemeindliche Schulen zu stärken, weshalb
2475.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
Zweck der Motion und zu untersuchende Fragen Gestützt auf die vertieft zu prüfenden Gesetzesänderungen soll gemäss dem Motionär ent- schieden werden, ob nebst den kantonalen Ämtern und der Staatskanzlei sowie einzelne Budgetpositionen spricht, sondern jeweils ein Globalbudget pro Amt verabschiedet. Gleichzeitig soll er mit den Leistungsauftr ägen mehr Transparenz über die Tätigkeiten der Verwaltung erhalten. Wie sich Ziele setzen, z.B. wie viele Fälle in welchem Zeitraum zu erledigen sind. Dieses In- strument sollte gleichzeitig dem Kantonsrat dazu dienen, im Rahmen seiner Oberaufsicht den Geschäftsgang der Gerichte
2762.12 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2762.12 Laufnummer 15638 Teilrevision Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV) Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) Bericht und Antrag der S
2783.2 - Antwort des Regierungsrats
tionsbeantwortung. Die Erreichung dieser Ziele wird mit vier Wirkungsindikatoren gemessen: Welche Wirkung soll erreicht werden? Was wird gemessen? Gewichtung Wirkungsindikator 1 (W1): Rasche Wiedereingliederung Wirtschaft und Arbeit, Arbeits- losenkasse), diskutiert und vereinbart:  Der Vollzug im Kanton Zug soll insgesamt mehr Gewicht auf eine konsequentere Einforde- rung der Mitwirkung und der Eigeninitiative ökonometrische Modell ist so ausgelegt, dass der CH-Durchschnitt 100 Indexpunkte erreicht. Das heisst, sollte sich ein Kanton verbessern, aber weniger stark als die Mehrheit der anderen Kantone, dann würde dieser

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