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2804.1 - Antwort des Regierungsrats
zusammenschliessen und medizinische Leistungen er- bringen können. Im Rahmen solcher Gruppenpraxen soll es jungen Ärztinnen und Ärzten einf a- cher gelingen, den Einstieg in die ambulante Praxistätigkeit mindestens drei Jahren an einer schweizerischen We i- terbildungsstätte tätig waren. Mit dieser Massnahme soll die Qualität gesichert und das Kos- tenwachstum im Gesundheitswesen gedämpft werden. Dabei geht es
2812.2a - Beilage: verkehrstechnisches Gutachten
bringen? 2.1. Ausgangslage Zuger Verkehrspolitik Gemäss dem kantonalen Richtplan, ZugerVerkehrspolitik, soll der öffentliche Verkehr gefördert wer- den. Ist die Fahrplanstabilität für den öffentlichen Verkehr Bahnho) i's Il £s ~" : 3 M ; Sollrelsezeit [Min] 2011 ... ... Sollreisezeit [Min] ... ... Mittelwert 2011 Differenz Sollreisezeit | Mittelwert2015/16 | ...| ... Differenz Sollreisezeit Mittelwert2017/18 Differenz Differenz Sollreisezeit 95%-Wert2011 ... ... Differenz Sollreisezelt 95%-Wert2015/16 ... ... Differenz Sollreisezeit 95%-Wert 2017/18 ... ... Differenz Sollreisezeit 1 Q» J3 ö 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0)
2838.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Einhaltung der Verkehrsregeln und damit die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das soll auch ihr Hauptzweck bleiben. Sodann beschränken zweckgebundene Einnahmen den Handlungsspielraum des . 4. Spezialfinanzierung Strassenbau Bussen zielen auf die Einhaltung der Verkehrssicherheit. Das soll auch ihr Hauptzweck bleiben. Die Spezialfinanzierung Strassenbau stützt sich auf § 37 des Gesetzes anstrebte. Seite 4/4 2838.2 - 15976 3. Praxis in anderen Kantonen Gemäss dem Anliegen des Motionärs sollen die Busseneinnahmen der «Spezialfinanzierun g Strassenbau» zukommen, aus der der Kanton die anfallenden
2839.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Erleichterung der Vereinbarkeit von Fam i- lie und Beruf. Vermehrte Teilzeitarbeit, auch auf Kaderstufe, soll nicht nur der Untervertretung Seite 2/4 2839.2 - 16033 des weiblichen Geschlechts in diesem Bereich
2779.1 - Motionstext
5. Mit der vorliegenden Motion soll dieses Ärgernis nachhaltig korrigiert werden. Unter - schutzstellungen, die nicht in Erfüllung von Bundesaufgaben erfolgen, sollen nicht mehr möglich sein. Auch die tzes wie folgt zu unterbreiten: Das Denkmalschutzgesetz (BGS 423.11) sei teilweise aufzuheben und soll nur noch Bestim- mungen über das bundesrechtlich minimal Vorgeschriebene und die vom Bundesrecht zuge- die übrigen Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes sollen auf das bundesrechtlich minimal Vorgeschriebene reduziert werden. 6. Die Umsetzung der vorliegenden Motion führt zu mehr Freiheit der Eigentümer
2796.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Ausschreibungen im öffentlichen Be- schaffungswesen oder als Subventionsorgane. Das gemeinsame Engagement soll ein Signal an öffentliche und private Arbeitgeber aussenden. Die Charta kann von allen Kantonen und –, welche solche Kon- trollen vornehmen könnte und aufgrund der finanziellen Situation des Kantons soll auch keine solche Stelle geschaffen werden. 5. Information über die konkreten Ergebnisse dieses E öffentlichen Beschaffungswesen bzw. die Einführung von Kontrollmechanismen ei n- zusetzen. Einerseits sollen die Vergabestellen nicht zusätzlich damit belastet werden. Anderer- seits gibt es im Kanton Zug keine
2797.2 - Antwort des Regierungsrats
und die kanto- nale Verwaltung auf dem Areal An der Aa, Zug, sinnvoll. Im Rahmen dieses Projekts soll das ZVB-Haus ca. 2024 abgebrochen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss für das Verwaltungs- gericht dieser Vorlage beginnen. Neben der Prüfung der Unterbringung des Verwaltungsgerichts im Theilerhaus soll nach Möglichkeiten gesucht werden, Flächen für kulturelle Nutzungen trotz- dem an der Hofstrasse zu ts im Theilerhaus einverstanden. Die entsprechenden Abklärungen laufen zur zeit beim Hochbauamt. Sollte sich herausstellen, dass das Theilerhaus für die Nutzung durch das Verwaltungsgericht geeignet ist
2834.1 - Postulatstext
sind separate an den Schulbetrieb angepasste Schulbusve r- bindungen zu realisieren. Diesbezüglich soll mit den Gemeinden zusammen gearbeitet werden. Begründung Durch den Ausbau des Mittelschulstandorts
2844.24c - Beilage 3 Antworten 2, 4, 5, 6, 8
nicht gebührenpflichtig werden. Erst der Aufwand von mehr als 10 Stunden soll in Rechnung gestellt werden. Demgegenüber soll der Aufwand bei aufwändigen Geschäften, die über das «normale» Mass hinausgehen wonach die Rechnungsstellung nur für Bauprojekte gilt und pro Fall zu verstehen ist. Die Gemeinden sollen davon nicht betroffen sein. Die Regelung ist ohnehin darauf ausgelegt, dass G eschäfte mit normalem erster Linie aus Kostensenkungsmassnah- men des StVA aus den drei Sparprogrammen. Diese Mehreinnahmen sollen – wie die anderen Sparmassnahmen der Ämter und Direktionen auch – künftig in der Erfolgsrechnung
2769.1 - Motionstext
nachweisen könnte, dass frühe Lerner eine Fremdsprache besser beherrschen als späte Beginner. Weshalb soll Schülerinnen und Schüler als Erstsprache Englisch gelehrt werden? - Kinder hören täglich englische

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