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2818.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Grundsätze zur Gebührenbemessung und -erhebung vor. Damit der Wille des Stimmvolkes nicht umgangen wird, soll nun – sieben Jahre später – auf die Einführung kostendeckender Gebühren verzichtet werden. Deshalb E. 3.3.2). Die Gebühren müssen nicht in jedem Fall genau dem Verwaltungsaufwand entsprechen; sie sollen aber nach sachlich vertretbaren Kriterien bemessen sein und im Sinne der Rechtsgleichheit nicht
2858.1 - Interpellationstext
gesamtschweizerisch insgesamt zu hoch. Sie sollen deshalb red u- ziert werden, indem das Dienstalter gesenkt und jenem in der Armee angepasst wird; auch soll die Reserve abgeschafft werden.» Die erschreckende ion einge- reicht: Seit dem 1. Januar 2018 ist die erneut halbierte Schweizer Armee Tatsache. Sie soll gemäss Behauptung des VBS in der Lage sein, innert 10 Tagen 35‘000 Angehörige der Armee (AdA) zu
2857.2 - Antwort des Regierungsrats
Frage des Setups der einzelnen Geräte ist bei der Einführung von BYOD zentral für den Unterricht. Wie soll der Unterricht mit BYOD aussehen, wenn jede Schülerin und je- der Schüler ein anderes Setup hat? Mit t die Installation von Programmen auf Computern bezeichnet. Wo es der Unterricht notwendig macht, soll durchaus mit den gleichen Program- men gearbeitet werden. Frage 2a: Gibt es taugliche und adäquate wurden, werden selbstverständlich auch neue Antworten vorgelegt. 2. Beantwortung der Fragen Frage 1: Sollen zukünftig Schülerinnen und Schüler aller Klassen der kantonalen Mittelschulen inklusive Untergymnasium
2904.3a - Beilagen 1 - 11
jene Gemeinden profitieren, welche mit STAF-bedingten Ausfällen rechnen müssen. Diese ZFA-Dynamik soll mit zweckmässigen Annahmen gerechnet und aufgezeigt werden, zumal sie wohl auch einen Einfluss auf Unternehmen wegen der Aufhebung der Steuerstatus ins Ausland bzw. in Nachbarkantone wegziehen. Zu- dem soll eine international akzeptierte Steuerordnung mit konkurrenzfähiger Steuerbelastung dafür sorgen, dass Erhöhung der Steuern für heutige Statusgesellschaften die Standortgemeinden profitieren würden. Sollten diese Gesellschaften aber wegen der Steuererhöhungen ins Ausland abwandern, würde dieser Effekt verpuffen
2907.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
all diese Begebenheiten soll in der GO KR eine ergänzende Bestimmung aufgenommen werden, die diesen Umständen entsprechend Rechnung trägt (§ 6 Abs. 4 GO KR [neu]). Diese Norm soll of- fen formuliert sein
2911.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
ergre i- fende Behörde gezwungen wird, sich vor einer weiteren Instanz für seine Sache einzusetzen, soll das ursprünglich verfügende Gemeinwesen nicht mehr vom Privileg gemäss § 28 Abs. 2 Ziff. 2 VRG profitieren fahrensgebot des Grundsatzes der Waffengleichheit im Sinne der prozessualen Chancen- gleichheit. So soll sichergestellt werden, dass sich alle Verfahrensbeteiligten mit gleicher Wirk- Seite 4/6 2911.1 - offenbare Rechtsverletzung Anlass gegeben haben (Abs. 2). Mit der Parteientschädigung (§ 28 VRG) sollen der obsiegenden Partei im Rechtsmittelverfah- ren − im Gegensatz zum erstinstanzlichen Verwaltun
2916.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
politische Absich- ten oder Konzepte für die Schaffung einer «Home Guard» bestünden. Der Regierungsrat soll keine Ressourcen für eine Analyse nur um der Analyse willen einsetzen. Ein solcher Aufwand wäre u
2919.2 - Antwort des Regierungsrats
Einführung letztlich von der SODK und der KKJPD abgelehnt. Die Bekanntheit der Opferhilfe im Kanton Zug soll auch in Zukunft vermehrt gestärkt werden (vgl. Beantwortung der Frage 6 nachfolgend). 4. Genügend Thema ist für den Zuger Regierungsrat sehr aktuell. Aufgrund der Zunahme von Fällen häuslicher Gewalt soll bei deren Bekämpfung ein Schwerpunkt gesetzt werden. So laufen bei der Sicherheitsdirektion Abklärungen häusliche Gewalt auf einem europaweit vergleichbaren Standard zu verhüten und zu verfolgen. 1 Diese Ziele sollen mittels vier Handlungsfeldern erreicht werden: der Gewaltprävention, dem Gewaltschutz, der Straf
2924.1 - Antwort des Regierungsrats
die Baudirektion eine neue Vorgabe mit dem Ziel vor, den Einsatz von RC-Material zu steigern. Dazu soll die kantonale Verwaltung gemeinsam mit der Bauwirt- schaft konkrete Massnahmen evaluieren. Eine Steigerung Gesuch für die nächste Abbauetappe ebenfalls eine Begrenzung der jährlichen Ab- baumenge geprüft. Damit soll das jährlich abbaubare Kiesvolumen im Kanton Zug auf maximal 400'000 m 3 beschränkt werden. Dies
2928.1 - Motionstext
und den Druckkosten reduziert sich allerdings aber nur ge- ringfügig. Mit dieser Motionsforderung soll der Ablauf grundsätzlich geändert werden: die Kantonsräti n- nen und Kantonsräte erhalten die Vorlagen erhalten (können), für Papier- und Druckerkosten finanziell angemessen entschä- digt werden. Eventualiter soll diese angemessene Entschädigung nur denjenigen Kantonsräten ausbezahlt werden, die „nicht digital“

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