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2882.1 - Motionstext
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en. Dabei soll die explizite Bestimmung, wonach jede Person berechtigt ist, der Kin- des- und Erwachsenenschutzbehörde eine hilfsbedürftige Person zu melden, aufgehoben wer- den. Sodann soll eine Stra
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2886.1 - Petitionstext
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gelegenen Sache und subsidiär des Kantons Zugs vorzusehen. Mindeststandard für die gesetzliche Regelung soll Art. 3 ff. der «Loi generale sur le logement et la protection des locataires» vom 4. Dezember 1977
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2108.03a - Synopse
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ammlung Antrag auf Genehmigung oder Rückweisung der Rechnung und des Voranschla- ges. Der Bericht soll allfällige Mängel der Rech- nungsführung sowie eine gesetzwidrige Verwendung öffentlicher Mittel meindeversammlung Antrag auf Genehmigung oder Rückweisung der Rechnung und des Budgets. Der Bericht soll allfällige Mängel der Rechnungsführung sowie eine gesetzwidrige Verwendung öffentlicher Mittel festhalten
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2182.1 - Antwort des Regierungsrates
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Gesetzes über die Public Corporate Governance geplant. «Das Gesetz über die Public Corporate Governance soll festlegen, wie der Kanton mit seinen Organisationen und Beteiligungen umgehen und Interessenkonflikte Dabei geht es auch um die Frage, ob Kantonsräte in Führungsorganen ausgelagerter Institutio- nen sollen Einsitz nehmen dürfen oder nicht.» (NZZ, 13.8.2012). Benötigt der Kanton Zug dies- bezüglich ebenfalls
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2207.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Leistungsauftrag der Zuger Polizei wird entsprechend zu ergänzen sein. Mit der neuen Videoüberwachung sollen gemäss Regierungsrat die wachsenden Anforderun- gen an die Polizeipräsenz zum Teil aufgefangen werden
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2153.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ungen und Angeboten der kantonalen Tourismusorganisation zu verwenden. Für Gruppen ab 20 Personen soll die Beherbergungsabgabe um 50 % reduziert werden. Zur Begründung führt der Motionär Folgendes aus: Damit eine professione l- le Verwendung der Gelder aus der Beherbergungsabgabe sichergestellt sei, sollten mindestens 50 % der Abgabegelder an Zug Tourismus fliessen. Damit könnten ungezielte Aktionen im
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2198.3a - Beilage 1
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Schulbeginn durch den Feiertag Mariä Himmelfahrt vom 15. August unter- brochen würde. Das Schuljahr soll weiterhin am ersten Montag nach dem 15. August beginnen und in Beachtung des Schulkonkordats für die wortung entscheiden sollten, wofür diese schul- und unterrichtsfreien Halbtage eingesetzt werden. Neu soll es also auch möglich sein, die schulinterne Weiterbildung mitzuberücksichtigen. Für schulin- terne Familientreffen im Heimatland. Die Weihnachtsferien sollen daher nach Meinung der Arbeitsgruppe, gestützt auf verschiedene Umfragen, zwei Wochen dauern. Diese sollen aber so angesetzt werden, dass die Schulen das
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1193.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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aus der Landwirtschaft nicht auffangen könnten. Wer aber einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, soll unseres Er- achtens nicht wegen der Siedlungsplanung zur Aufgabe gezwungen werden. Die Landwirtsc higkeit der Wirtschaft berühre. Grund- eigentum solle in die Hand jener gelangen, die es auch nutzten. Private und Firmen aus der Mittelschicht sollten eine Chance haben, Grundeigentum zu erwerben. Der vom Bundesrat vorgelegte erste Raumplanungsgesetz zu- rück (Bundesblatt 1972 I 1458). Sein Art. 43 sollte die Enteignung zu Planungs- zwecken regeln. Der Bundesrat sah eine solche Enteignung allerdings nur
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1192.1 - Motionstext
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Strafsachen und Strafgericht vorbereiten zu können. 10. Mittels Beizug eines oder mehreren Experten soll gewährleistet werden, dass die Arbeiten rasch und möglichst in Übereinstimmung mit dem Vorentwurf Kassationsgericht, wurde das Referendum ergriffen, die Volksabstimmung ist noch ausstehend. 8.7. Sollte das Staatsanwaltschaftsmodell, welches dem Vorentwurf zu einer Schweizerischen Strafprozessordnung
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1243.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Abläufe zu entwickeln. Damit soll ver- hindert werden, dass einzelne Personen und Gruppen aus dem Erwerbs- und Ge- sellschaftsleben ausgegliedert bzw. diese Personen sollen möglichst rasch und dauerhaft weitere Finanzierung der Soziallohnprojekte und der Fachstelle Berufsintegration ab dem Jahre 2005 soll mit einer Verlängerung der Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 betreffend Soziallöhne im Rahmen von I und die Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines Feinkonzeptes beauftragt. In einer ersten Phase sollen Erfahrungen gesammelt werden, inwieweit die konzeptionelle Umset- zung des IIZ-Gedankens eine zusätzliche