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1283.2 - Antwort des Regierungsrates
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Milliarden Franken durch Schwarzarbeit entgehen. Durch das neue Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit soll dem entgegengewirkt werden. National- und Ständerat haben das Gesetz in erster Lesung beraten. Die Koordination und der Erfahrungsaustausch werden 2005 noch ver- stärkt. Mit den zusätzlichen Massnahmen sollen der Datenfluss und die Kontrolltätig- keit ausgebaut werden. 1283.2 - 11680 5 II. Zentrale Paritätische
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1284.1 - Motionstext
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sourcenstarken Kantone bei der Neugestaltung des Finanzausgleiches zu unterbreiten. 1.2. Der Entwurf soll den Charakter einer Ergänzung zu Art. 135 der Bundesverfas- sung (Fassung gemäss NFA-Beschluss vom Anregung oder auch als ausgearbeiteter Entwurf verlangt werden. Ob das eine oder andere zweckmässig ist, soll im Rahmen der weiteren Bearbeitung dieser Motion entschieden werden. 2 1284.1 - 11605 2.2. Gemäss
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1297.08 - Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
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Anpassung kantonaler Gesetze an die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) und an das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (Jugendstrafgesetz, JStG) vom ……………… 2005 Der Kanton
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1297.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 28. Februar 2006
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Anpassung kantonaler Gesetze an die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) und an das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (Jugendstrafgesetz, JStG) vom 22. Dezember 2005 Der
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1297.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Anpassung kantonaler Gesetze an die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (AT StGB) und an das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (Jugendstrafgesetz, JStG) vom ……………… 2005 Der Kanton
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1297.09 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission zur 2. Lesung
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nun strafrechtlich oder vormundschaftlich, die Angemessenheit der Massnahme im Vordergrund steht, soll eine Verschiebung der Kosten, die die Gefahr mit sich bringen würde, dass eben die falsche Massnahme suchungsrichterin / dem Untersuchungsrichter bzw. der Einzelrichterin / dem Einzelrichter gesprochen wird, soll sofort in Kraft treten. Antrag Gestützt auf diesen Bericht b e a n t r a g t Ihnen die Kommission
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1307.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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te 3. Zusätzliche Fragen der Staatswirtschaftskommission 4. Antrag 1. Ausgangslage Der Kanton Zug soll der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 beitreten, da die bisherige vereinbarung oder eine Zusammenlegung der beiden Vereinbarungen möglich. Bis es soweit sein wird, soll die bisherige FHV einer Revision unterzogen und verlängert werden. Für den Kanton Zug entstehen ab
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1322.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Regelung hat sich aus der Optik der Gemeinden in der Praxis nicht bewährt und soll gelockert werden. Solche Sammel- auskünfte sollen in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen und verbunden mit Auflagen zulässig entschied sich mit 11 zu 2 Stimmen, dass das Ge- burtsdatum Teil der erweiterten Personalien bilden soll und damit bei Sammelaus- künften nicht herausgegeben werden darf (vgl. S. 7 und 8 des Berichtes und
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1323.1 - Motionstext
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der für die Geldpolitik nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank regelt. 2. Der Beschluss soll vorsehen, dass mindestens ein Drittel der Einnahmen an die Gemeinden ausgeschüttet wird. Dabei werden unterschiedlich aus. Da Schuldentilgung die beste Verwendung dieser ausserordentlichen Zuflüsse ist, soll mindestens ein Drittel dieser CHF 122 Mio. an die Gemeinden ausgeschüttet werden, damit diese am Vorabend . Die Aussicht auf ausserordentliche Ein- nahmen beflügelt meistens neue Begehrlichkeiten. Diese sollen im Keime er- stickt werden. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass irgendwelche Projekte oder
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1323.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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chen Nationalbank (SNB) über die Aus- schüttung des Erlöses aus dem Verkauf von 1300 Tonnen Gold, soll die SNB aus ihrem Jahresgewinn des Geschäftsjahres 2004 eine einmalige Ausschüttung in der Höhe von Geldpolitik nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank regelt. 2 1323.2 - 11797 2. Der Beschluss soll vorsehen, dass mindestens ein Drittel der Einnahmen an die Gemeinden ausgeschüttet wird. Dabei werden