Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6376 Inhalte gefunden
1396.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
n aufgeteilten Zuständigkeiten auf die Einwohnergemeinden zu konzentrieren. Die Aufgabenerfüllung soll dort erfolgen, wo sie am besten und günstigsten erfolgen kann, das heisst, bei einer einzigen Institution
1410.2 - Antwort des Regierungsrates
der Stadt Zürich sind von den rund 30 km Busstreifen etwa 4,5 km auch für Taxis freigegeben. Dies soll sich dem Vernehmen nach als weitge- hend unproblematisch erwiesen haben, was auf die restriktiven gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Taxis die Busspur sollen benützen können, ob nur auf eigentlichen Taxi- oder auch auf Leerfahrten. Es sollen nur gewerbliche Taxis Busspuren benüt- zen können, nicht chen Änderungen zur Folge, weder an den Fahrzeugen selbst noch in der Betriebszentrale der ZVB. Sollten Taxis auf den Zuger Busspuren zugelassen werden, würde dies jedoch dazu führen, dass verschiedene
1409.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
wenig oder noch weniger möglich als eine exakte Planung auf vier Jahre. Diesem Unsicherheitsfaktor soll wie bis anhin mit einem gewissen personellen Spiel- raum Rechnung getragen werden. Zur Zeit beschäftigt
1422.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1422.1 (Laufnummer 11983) INTERPELLATION DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND SORGEN DER BEVÖLKERUNG WEGEN BELASTUNGEN DURCH MOBILFUNKANTENNEN VOM 15. MÄRZ 2006 Die Alternative
1368.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
eine Geschiebehaushaltsstudie an der Reuss und der Klei- nen Emme in Auftrag geben. Mit dieser Studie soll auch geklärt werden, welche Ge- schiebemengen im Gebiet Reusszopf entnommen werden können, um die , Hydraulik und Geschiebe zu erarbeiten. Eine kantonsübergreifende Stu- die zum Geschiebehaushalt soll aufzeigen, ob Geschiebeentnahmen an Kleiner Emme und Reuss notwendig und welche Auswirkungen unterhalb
1382.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Regierung nicht eingehalten worden ist und kritisiert die zusätzlichen Kosten. Im Strassenverkehrsamt soll ein kranker Baum durch eine Skulptur ersetzt werden, wofür 28'000 Franken budgetiert sind (Konto 3062 des Kantons in der Interkantonalen Geschäftsprüfungskommission für das PHZ-Konkordat. Im März 2006 sollte ein GPK-Bericht zu Handen der Kantonalen Parlamente vorliegen. Die Stawiko wird dieses Geschäft zur Kantons in der Interkantonalen Geschäftsprüfungskommission für das FHZ-Konkordat. Im Frühjahr 2006 sollte ein GPK-Bericht zu Handen der Kantonalen Parlamente vorliegen. Die Stawiko wird dieses Geschäft zur
1448.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
verfolgt mehrere Zwecke, vor- nehmlich den Schutz und die Information von Patientinnen und Patienten. Es soll aber auch dem Informationsinteresse in- und ausländischer Stellen, der Qualitätssi- 10 1448.1 - 12078 eines verbesserten Rechtsschutzes neu bei einer vom Vorstand der EDK eingerichteten Rekurskommission sollen anfechten können. Der gemäss geltender Diplomanerkennungsvereinbarung bestehende Rechtsschutz (s
1455.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
Organisationsformen …, kann die Direktion für Bildung und Kultur einer Gemeinde … Der Titel vor § 33 soll neu lauten: D. Besondere Förderung und Sonderschulung § 33 Besondere Förderung 1 Die Gemeinden sorgen Klassenlehrers und des Schulischen Heilpäda- gogen. Dauert die Förderung länger als ein Jahr oder soll eine Zuweisung in eine Kleinklasse erfolgen, entscheidet sie bzw. er aufgrund einer Stellung- nahme
1455.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Organisationsformen …, kann die Direktion für Bildung und Kultur einer Gemeinde … Der Titel vor § 33 soll neu lauten: D. Besondere Förderung und Sonderschulung § 33 Besondere Förderung 1 Die Gemeinden sorgen Klassenlehrers und des Schulischen Heilpäda- gogen. Dauert die Förderung länger als ein Jahr oder soll eine Zuweisung in eine Kleinklasse erfolgen, entscheidet sie bzw. er aufgrund einer Stellung- nahme
1455.2 - Antrag des Regierungsrates
Organisationsformen …, kann die Direktion für Bildung und Kultur einer Gemeinde … Der Titel vor § 33 soll neu lauten: D. Besondere Förderung und Sonderschulung § 33 Besondere Förderung 1 Die Gemeinden sorgen Klassenlehrers und des Schulischen Heilpäda- gogen. Dauert die Förderung länger als ein Jahr oder soll eine Zuweisung in eine Kleinklasse erfolgen, entscheidet sie bzw. er aufgrund einer Stellung- nahme

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch