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1388.1 - Motionstext
Gemeindeschrei- berin bzw. des Gemeindeschreibers soll in Zukunft nicht mehr durch eine politi- sche Volkswahl erfolgen. Die zuständige gemeindliche Exekutive soll die geeig- netste Person mit nötigem Fachwissen
1420.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1420.1 (Laufnummer 11977) MOTION DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND RAUCHFREI GENIESSEN IM KANTON ZUG SCHUTZ VOR PASSIVRAUCHEN VOM 9. MÄRZ 2006 Die Alternative Fraktion hat am
1419.1 - Motionstext
Kantonsrates aufgeführt sein. • Für Vorlagen aus dem Hochbaubereich soll eine ständige Kommission mit Dau- erauftrag zuständig sein. Begründung: Im Kantonsrat gibt es fünf nicht ständige Kommissionen mit Dauerauftrag dass auch für kantonale Hochbauten eine Kommission mit Dauer- auftrag eingesetzt wird. Zusätzlich soll die Regierung prüfen, ob allfällig eine einzige Kommission zu bilden sei, welche für sämtliche Hoch- Geschäftsordnung des Kantonsrates zu unterbreiten. Es sollen folgende Begehren umgesetzt werden: • Alle nicht ständigen Kommissionen mit Dauerauftrag sollen namentlich in der Ge- schäftsordnung des Kantonsrates
1425.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
licher Kommissionen für das Aktenstudium eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Gleichzeitig soll eine Regelung für die bisher unbefriedigende Situation betreffend die Entschädigung von Kürzestsitzungen Sitzungen behandeln. Mit unserer Formulierung wird diesem Umstand Rechnung getragen. Grundsätzlich sollen die Stawiko und die JPK selbst festlegen, wie viele Stunden für die Vor- und 1425.8 - 12474 5 Na
1425.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
- 12442 liegen vor bzw. sollen noch eingereicht werden: a) Staatswirtschaftskommission (Vorlage Nr. 1425.8 - 12474 vom 6. September 2007): Das Sitzungsgeld für die Präsidien soll erhöht werden. Für das ion (JPK) eine Vergütung in Höhe von Fr. 43.– pro halbe Stunde. b) CVP-Fraktion: Das Aktenstudium soll für alle Kommissionen (inkl. Stawiko/JPK) mit einem einheitlichen Ansatz von Fr. 26.– pro halbe Stunde Ansatz von Fr. 26.– pro halbe Stunde entspricht immerhin einem Monatslohn von rund Fr. 9'000.–. Dies sollte auch für die Staatswirtschaftskommission und für die Justizprüfungskommission ein tragbarer Kompromiss
1437.2 - Antrag des Regierungsrates
1) GS 22, 207 (BGS 213.11) 2) GS 24, 251 (BGS 213.711) 3) GS 21, 409 (BGS 215.35); die Anpassung soll im Rahmen der vom Regierungsrat dem Kantonsrat bean- tragten Gesetzesänderung (Vorlage Nr. 1316 – eingetragene Partnerschaft und die faktische Lebensgemeinschaft 2) GS 15, 387 (BGS 223.1); die Anpassung soll im Rahmen der vom Regierungsrat dem Kantonsrat beantrag- ten Änderung des Beurkundungsgesetzes erfolgen
1442.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
se zu geben. Diese gesellschaftlichen Veränderungen geschehen aber ganz lang- sam und sachte. Ziel soll sein, ohne eine geschlechtsspezifische Wertung und Ge- wichtung allen Personen zu ermöglichen, mit
1335.5 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Mitarbeitenden mit einer einmaligen Zahlung am Rechnungsergebnis zu beteiligen. Die Höhe der Beteiligung soll sich nach der im Jahr 2004 nicht ausgeglichenen Teuerung von 0.6% des Grundlohnes richten. Berechtigt freie Eigen- kapital gemäss effektivem Defizit der Laufenden Rechnung verändert. Folgendes Beispiel soll diesen Zusammenhang erläutern: a) Auflösung Reserve (=gebundenes Eigenkapital) Erwartetes Defizit kantonalen Verwaltung und der Gerichte einschliesslich der zivilrechtlich Angestellten. Gleichzeitig solle sich der Kanton im Rahmen des geltenden Rechts an analogen Beiträgen der Einwohnergemeinden für das
1344.2c - Beilage 3
Notwendigkeit nach regelmässigen Kontakten und Informationen. Speziell die Beziehung zu den Eltern soll gepflegt werden. Darin unterscheidet sich eine Schule von einem Amt der Verwaltung. Im Vergleich mit leistende Personen, ca. Fr. 3'000.--. Notwendigkeit: Aktuelles und Hintergrundinformation über die ZSO sollen das Gefühl für die Einheit stärken. Es ist das Mitteilungs- und Informationsmittel für die Zivil
1405.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1405.5 (Laufnummer 12048) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR EINEN BÜROPAVILLON FÜR DIE THERAPEUTISCHE GEMEINSCHAFT FÜR DROGENABHÄNGIGE BEI DER SENNHÜTTE BLASENBER

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