Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6376 Inhalte gefunden
1413.10 - Anträge von Thiemo Hächler zur 2. Lesung
der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz) folgende Anträge: Antrag 1 § 16, Ruhe und Ordnung, Abs. 2 soll neu lauten: 2 Der Anhang kann von der Konferenz der gemeinderätlichen Sicherheitsvor- steher und vom Gemeinden erhobenen Ordnungsbussen fallen in die jeweilige Gemeindekasse. Begründung: Mit dem Zusatz soll klar gestellt werden, dass die Gemeinden die Kontrolle des ruhenden Verkehrs nicht zwingend übernehmen Anträgen an die vorberatende Kommission „Polizeirecht“ hatten die Ge- meinden u.a. beantragt, der Anhang solle im Einverständnis mit den Gemeinde- behörden geändert werden können. In der Begründung hiess es: „Es
1437.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Zivilsachen vom 3. Juni 19465) 1) GS 24, 251 (BGS 213.711) 2) GS 21, 409 (BGS 215.35); die Anpassung soll im Rahmen der vom Regierungsrat dem Kantonsrat bean- tragten Gesetzesänderung (Vorlage Nr. 1316 – eingetragene Partnerschaft und die faktische Lebensgemeinschaft 5) GS 15, 387 (BGS 223.1); die Anpassung soll im Rahmen der vom Regierungsrat dem Kantonsrat beantrag- ten Änderung des Beurkundungsgesetzes erfolgen
1437.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Juni 2007
Zivilsachen vom 3. Juni 19465) 1) GS 24, 251 (BGS 213.711) 2) GS 21, 409 (BGS 215.35); die Anpassung soll im Rahmen der vom Regierungsrat dem Kantonsrat bean- tragten Gesetzesänderung (Vorlage Nr. 1316.2 eingetragene Partnerschaft und die faktische Lebensgemeinschaft 5) GS 15, 387 (BGS 223.1); die Anpassung soll im Rahmen der vom Regierungsrat dem Kantonsrat beantrag- ten Änderung des Beurkundungsgesetzes erfolgen
1446.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Tatsache ist, dass durch die Aufhebung des Einzelrichteramtes zwei Stellen frei werden. Beim Strafgericht soll die Anzahl der hauptamtlichen Richter von drei auf vier erhöht werden, um den zu erwartenden Mehraufwand Aussagen können erst nach Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells erwartet werden. Das Obergericht soll aufgrund der gemachten Erfahrungen zu gegebener Zeit die konkreten und begründeten Personalbegehren
2092.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
politischen Mandates oder einer neuen Stelle vorzeitig während der Legislatur zurücktreten. Diese Änderung soll auf den 1. Januar 2015, mit dem Beginn der Legislatur 2015 - 2018, in Kraft gesetzt werden.» Zur aus dem Amt setzt nicht schicksalhaft den Ruhestand voraus, sondern mit der Abgangsentschädigung soll die finanzielle Absicherung während der Phase der beruflichen Neuorientierung gewährleistet werden fangsphase noch keine Zusatzverdienste aus Mandaten erzielt werden können. Finanzielle As- pekte sollen nicht Grund für den Verbleib in einem Amt bis zum Ablauf der Legislatur sein. Be- kanntlich ist die
2098.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Detailberatung 4. Anträge 1. Ausgangslage Dem Sozialhilfegesetz vom 16. Dezember 1982 (SHG; BGS 861.4) soll ein neuer Paragraph 34ter hinzugefügt werden, der Ziele und Massnahmen im Altersbereich regelt. Dafür Alterstrategie mit strategischen Zielen und Mass- nahmen zu deren Umsetzung auszuarbeiten sei. Dabei solle der Kanton mit den Gemeinden zusammenarbeiten, denn diese seien für die Umsetzung verantwortlich. im Bericht erwähnten 200'000 Franken für Massnahmen im Altersbereich im Gesetz festzuschreiben. So solle vermieden werden, dass der Aufwand für den Kanton unkontrolliert ansteige. Unter dem neuen Regime
2133.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Abschluss bringen, wenn sicher ist, dass auf dem fraglichen Grundstück eine Kantonsschule gebaut werden soll und wenn die Umzonung durch die Gemeinde Cham erfolgt ist. Das Kaufsrecht wird deshalb auf eine bestimmte zweites ist die Planung der künftigen "Mittelschullandschaft Zug" an die Hand zu nehmen. Vorliegend soll es also einzig um die Fest- legung der Prozesse gehen. Erst nach Abschluss dieser einige Monate dauernden (kgm) in Menzingen sinken würden, solle ebenda auch das sechsjährige Langzeitgymnasium eingeführt werden. Um die Auslastung des Standortes Menzingen sicherzustellen, sollten notfalls Zwangsumteilungen vorgenommen
2134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Abschluss bringen, wenn sicher ist, dass auf dem fraglichen Grundstück eine Kantonsschule gebaut werden soll und wenn die Umzonung durch die Gemeinde Cham erfolgt ist. Das Kaufsrecht wird deshalb auf eine bestimmte zweites ist die Planung der künftigen "Mittelschullandschaft Zug" an die Hand zu nehmen. Vorliegend soll es also einzig um die Fest- legung der Prozesse gehen. Erst nach Abschluss dieser einige Monate dauernden (kgm) in Menzingen sinken würden, solle ebenda auch das sechsjährige Langzeitgymnasium eingeführt werden. Um die Auslastung des Standortes Menzingen sicherzustellen, sollten notfalls Zwangsumteilungen vorgenommen
2133.1 - Motionstext
ums (kgm) in Menzingen sinken, soll ebenda auch das sechsjährige Langzeitgymnasium eingeführt werden. Um die Auslastung des Standortes Menzingen sicherzustellen, sollen notfalls Zwangsumteilungen vorgenommen Standort- frage nochmals vertieft anzugehen. Die bereits begonnene Planung bei der Kantonsschule Luegeten soll für diese Zeit sistiert werden. Von dieser Sistierung ausgenommen sind die Pla- nung und der Bau der
2150.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bereichen stattfinden, mit Mitteln aus dem Lotteriefonds unterstützt werden; diese Praxis kann und soll weitergeführt werden. Die Anforderungen und Voraussetzungen für den Erhalt von Kantonsbeiträgen sind leistet ausschliesslich der Kanton (Abs. 1). Die Voraussetzungen dafür sind vielfältig und eng. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Aufgabe primär beim Veranstalter liegt und der Kanton EVZ-Nachwuchses in der Eishalle Zug. Die Regelung galt für die Saisons 2009/10 sowie 2010/11. Nachher sollte der EVZ das Angebot selber finanzieren, vor- zugsweise über die Eintrittspreise oder Sponsoring.

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch