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3170.1 - Motionstext
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solcher Fallen werden. Seite 2/2 3170.1 - 16452 Mit der neu zu schaffenden gesetzlichen Grundlage soll erreicht werden, dass künftig bei Neu- und Umbauten im Hoch- und Tiefbau gefährliche Glaselemente Empfehlungen der Vogelwarte Sempach Bezug zu neh- men. Für Besitzer bestehender Gebäude und Anlagen soll ein kostenloses Erstberatungsangebot für mögliche Anpassungen zur Vermeidung von Vogelschlag ermöglicht
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3176.1 - Antwort des Regierungsrats
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nsiv und wird nur in Ausnahmefällen vorgenommen. Ein institutionalisiertes Bedrohungsmanage- ment soll von der Zuger Polizei bis 2024 umgesetzt werden. Der Bund hat zudem einen Nationalen Aktionsplan (NAP) Kontakt 3176.1 - 16486 Seite 3/3 beinhaltet das interreligiöse und interkulturelle Brückenbauen und soll Berührungsängste ab- bauen, Vertrauen schaffen und zu Ansprechpersonen führen. Idealerweise können
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3182.1 - Motionstext
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auf netto null pro Einwohnerin und Einwohner bis 2039 umsetzbar aufgezeigt ist. Der Massnahmenplan soll auf wissenschaftlicher Grundlage erarbeitet werden und darlegen, wie durch konkrete Massnah - men des Zuger Wirtschaftsstand - orts ist zu berücksichtigen. Die Massnahmen zur Erreichung der Ziele sollen sozial, ökologisch und ökonomisch verträglich sein. Begründung: Das Klima der Schweiz hat sich seit
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3196.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 22. Februar 2022
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1866) [M16] Ablauf der Referendumsfrist: 22. Februar 2022; Vorlage Nr. 3196.6 (Laufnummer 16812) Polizeigesetz (PolG) Änderung vom 16. Dezember 2021 Von diesem Geschäf
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2964.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Regierungsrat, dass das Areal des ehemaligen Kantonsspitals ab 2026 einer neuen Nutzung zugeführt werden soll und dass deshalb die Bau - und Sanie- rungsarbeiten an der Hofstrasse bis 2026 abgeschlossen sein der Baarerstrasse 19/21 aufgegeben und eine kleine Raumreserve von 250 m 2 geschaffen werden. Es sollen klar keine bestehenden oder geplanten Büroflächen ausgedehnt werden . Über die Nutzung der Reserve
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2963.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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einer E r- kenntnis heraus, dass etwas Besseres politisch derzeit nicht machbar ist. «Faute de mieux» soll es so bleiben wie es ist. Bezüglich Finanzausgleich weisen wir auf Seite 12 des regierungsrätlichen vorzunehmen. Vielmehr solle abgewartet werden, welche Änderungen das Projekt «ZFA- Reform 2018» mit sich bringen würde. Die im Jahr 2015 neu eingereichten politischen Verstös- se sollten im Rahmen des neuen programms 2015–2018 das neue Projekt «ZFA-Reform 2018» verein- bart worden sei. In diesem Rahmen sollte an Stelle der Umsetzung der Lastenverschiebungen eine Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton
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2980.2 - Antwort des Regierungsrats
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nötigt, eine Lichtfarbe bis maximal 4000 Kelvin ein. 2980.2 - 16202 Seite 3/4 b) Wenn ja, ab wann soll dies umgesetzt werden? Wie bereits dargelegt, handelt die Baudirektion gemäss dem Beleuchtungskonzept (Lichtverschmutzung)» des Bundesamts für Umwelt BAFU. 6. Die Vollzugshilfe Lichtemissionen des BAFU soll 2019 erscheinen. a) Hat der Kanton Zug bereits gesetzliche Vorgaben zu Lichtimmissionen vollzogen
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2980.1 - Interpellationstext
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künftig nur noch LED mit einer Farbtemperatur von max. 3'000 Kelvin einzusetzen? b) Wenn ja, ab wann soll dies umgesetzt werden? c) Wenn nein, wieso nicht? d) Könnte sie sich vorstellen, zumindest am Sie beispielsweise gute Hinweise / Links auf hilfreiche Seiten? 6. Die Vollzugshilfe Lichtemissionen des BAFU soll 2019 erscheinen. a) Hat der Kanton Zug bereits gesetzliche Vorgaben zu Lichtimmissionen vollzogen
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3042.1 - Motionstext
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höheren Fixkosten als früher erwirtscha f- ten. Dies kann existenzbedrohend sein. Die Öffnungszeit soll in der Eigenverantwortung und Kompetenz der Wirte liegen, denn die Bedürfnisse der Gastrobetriebe
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3039.1 - Motionstext
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können. Die Antworten des Gemeinderates sollen frühestmöglich in elektron i- scher Form öffentlich zugänglich gemacht werden. Für eine praxistaugliche Umsetzung soll zur Setzung der Fristen die Erfahrung sämtliche Haushalte verschickt wird, abgedruckt werden können. Für eine praxistaugliche Umsetzung soll zur Setzung der Fristen die Erfahrung der Gemeinden abgeholt werden. Eventualiter: Der Regierungsrat